Im Frühjahr häufen sich alljährlich im Rathaus Anfragen über die zulässigen Rasenmäher- und Rasentrimmerzeiten. Daher teilen wir mit, dass an Sonn- und Feiertagen, aber auch zwischen 20 Uhr und 7 Uhr an Werktagen Rasenmäher (außer im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) überhaupt nicht betrieben werden dürfen.
Zahlreiche Anfragen richten sich darauf, ob es erlaubt sei, während der Mittagszeit zu mähen bzw. zu trimmen. Tatsächlich ist dies nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht verboten. Im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen empfiehlt die Gemeindeverwaltung allerdings während der mittäglichen Ruhezeit, üblicherweise von 12 Uhr - 14 Uhr, den Rasenmäher bzw. Trimmer nicht in Betrieb zu nehmen.