Die Gemeinde Bibertal hat am 01.02.2011 eine Hundehaltungsverordnung erlassen.
Darin ist geregelt, dass sich Hunde nicht aufhalten dürfen auf Kinderspielplätzen,
auf gemeindeeigenen Bolzplätzen, auf dem Gelände von Kindergärten und Schulen sowie den dazu gehörenden Außenanlagen und Parkplätzen und auf den Friedhöfen. Es ist damit auch nicht zulässig, sich auf diesen Flächen mit angeleinten Hunden aufzuhalten.
Ebenso ist bedauerlicherweise wieder vermehrt festzustellen, dass Hundekot in Mülleimern an Spielplätzen entsorgt wird. Bei der Geruchsentwicklung dieser Tüten bedarf es sicher keiner Erklärung, warum eine Entsorgung ausgerechnet in den Mülleimern dort eine Zumutung für jeden ist, der sich danach auf dem Spielplatz aufhält.
Wir bitten die dafür verantwortlichen Hundebesitzer daher dringend darum, eine Entsorgung der Hundehinterlassenschaften entweder in der eigenen Hausmülltonne oder in den dafür vorgesehenen Behältern vorzunehmen.
Wir bitten um Beachtung!