In letzter Zeit gehen vermehrt Beschwerden ein, dass Hunde mit auf die Friedhöfe genommen werden. Oft wird auch der Friedhof nur mit dem Hund überquert. Wir möchten alle Hundehalter darauf hinweisen, dass laut unserer Friedhofssatzung § 7 Absatz 3 a) es nicht erlaubt ist Tiere mit auf den Friedhof zubringen (Ausgenommen sind Blindenhunde).
Wir danken für Ihr Verständnis.