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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 28/2023
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

An alle Grabinhaber!

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Friedhofsverwaltungen angehalten, einmal jährlich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu prüfen.

Wenn bei dieser Prüfung festgestellt wird, dass ein Grabmal eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss es gesichert oder unter Umständen gar umgelegt werden. Falls der Grabinhaber bei „Gefahr im Verzug“ nicht, oder nicht unverzüglich herangezogen werden kann, wird evtl. sofort ein Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahr beauftragt und die Kosten dem verantwortlichen Grabinhaber in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde weist hiermit daraufhin, dass die Standfestigkeitskontrolle in diesem Jahr wieder durch ein externes Dienstleitungsunternehmen durchgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH.

Die Kontrolle findet am 17. Juli 2023 statt.

Gemäß der Friedhofsatzung der Gemeinde Bibertal sind alle Grabinhaber verpflichtet, ihre Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen in guten, verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Gemeinde Bibertal