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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 28/2026
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

 

Gemeinde Bibertal

Landkreis Günzburg

Bekanntmachung

Verordnung über die Richtwerte von Grundstücken

Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat der Gemeinde Bibertal die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte von Grundstücken (Wohn-/Mischbauland und gewerbliches Bauland, Grünland und Acker) für die Gemeinde Bibertal zum Stichtag 01.01.2026 übersandt.

Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV (Gutachterausschussverordnung) vom 05.04.2005 liegt diese Zusammenstellung vom

06.07.2026 – 06.08.2026

im Rathaus der Gemeinde Bibertal (Bühl, Hauptstr. 2, 89346 Bibertal) in Zimmer 14 im 1. OG, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Ebenso kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg, Krankenhausstr. 36, Tel. 08221/95-325, Auskunft über die Richtwerte verlangt werden.

Hinweis:

Der Nachdruck sowie die Weitergabe von Daten, auch auszugsweise, ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg vorbehalten.

Bibertal, 06.07.2026
Gemeinde Bibertal
Michael Fritz
1. Bürgermeister