Auf Grund vermehrt eingehender Beschwerden, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass im gekennzeichneten Gebiet eine 30-Zone besteht. Die 30-Zone beginnt jeweils ab der Einmündung der GZ23 (Kirchberg und Hauptstraße) sowie über den „Bühler Weg“ von Echlishausen kommend bei der Einmündung Groggelhofen und Kastanienweg.
Wir bitten besonders in der „Neue Straße“ darauf zu achten, da sich hier der Kindergarten befindet und der Schulweg entlang führt.