Der/die Grabrechtsinhaber nachstehende Grabstätten können nicht ermittelt werden:
Grabstätte von Egon und Edeltraud Burkart, Erweiterung Friedhof, Reihe 3, Grab 4
Grabstätte von Tschaffon Friedrich, Feld A, Reihe 1, Grab 3
Gem. § 22 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Bibertal vom 24.06.2019 kann die Gemeinde Bibertal die Grabstätten auflösen.
Evtl. Nachkommen können sich innerhalb der nächsten 4 Wochen bei der Gemeinde Bibertal melden, ansonsten wird die Auflösung veranlasst.