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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 41/2024
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Da es aktuell immer wieder zu Beschwerden kommt weisen wir nochmals darauf hin:

Radeln auf dem Gehweg ist verboten. Nur wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Das Fahrrad auf dem Gehweg schieben ist erlaubt, wenn Sie dabei keine Fußgänger behindern.

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie ihn benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung Bibertal