Die Gemeindeverwaltung weist die Anlieger auf ihre Verpflichtung hin, die erforderlichen Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen oder Kreuzungen freizuhalten und vorhandene Hecken und Sträucher auf mindestens 90 cm zurückzuschneiden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Verkehrsschilder nicht durch überhängende Zweige verdeckt werden.
Um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, gibt es auch außerhalb solcher Straßeneinmündungsbereiche Regelungen zur lichten Höhe, innerhalb derer der öffentliche Verkehrsraum von allen Hindernissen freizuhalten ist. Sie beträgt unmittelbar an Fahrbahnen 4,5 m sowie für Geh- und Radwege 2,50 m. Dabei ist die gesamte Straßenbreite bis zur Gehweghinterkante freizuhalten. Um Unfallgefahren zu vermeiden, aber auch unliebsamen Schadensersatzansprüchen vorzubeugen, bittet die Gemeindeverwaltung diese der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften unbedingt einzuhalten, und soweit erforderlich, die Hecken, Sträucher und Bäume umgehend zurückzuschneiden.
Da das Frühjahr in großen Schritten auf uns zukommt, wäre es doch ein guter Zeitpunkt sein Grundstück auf notwendige Korrekturarbeiten in diesem Bereich zu überprüfen.