für die Ehrung von Personen mit besonderen Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich
Die Gemeinde Bibertal ehrt Personen mit besonderen Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich. Es werden Leistungen im jeweils laufenden Kalenderjahr geehrt. Die Ehrungen können nur an würdige Personen, die in Bibertal wohnen, sowie an Mannschaften von Bibertaler Vereinen verliehen werden.
| Die Gemeinde verleiht | |
| a) | eine Ehrenurkunde |
| b) | eine Ehrenurkunde und eine Plakette in Bronze |
| c) | eine Ehrenurkunde und eine Plakette in Silber |
| d) | eine Ehrenurkunde und eine Plakette in Gold |
| 1. | Die Ehrenurkunde wird verliehen an Personen mit besonderen Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich. |
| 2. | Die Ehrenurkunde und die Plakette in Bronze werden verliehen an Personen mit herausragenden Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich auf Bezirksebene. |
| 3. | Die Ehrenurkunde und die Plakette in Silber werden verliehen an Personen mit herausragenden Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich auf Landesebene. |
| 4. | Die Ehrenurkunde und die Plakette in Gold werden verliehen an Personen mit herausragenden Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich auf Bundesebene. |
Ehrenurkunde und Plakette werden an einen Bürger nur einmal im Jahr verliehen.
| 1. | Die entsprechenden Namen der zu ehrenden Personen und Mannschaften sind unaufgefordert bis 30.11. des laufenden Jahres bei der Gemeinde Bibertal schriftlich und begründet einzureichen. | |
|
| Der Haupt- und Finanzausschuss befindet über die Ehrung in nichtöffentlicher Sitzung. | |
|
| Bei außergewöhnlichen Leistungen, die nach der Meldefrist bekannt werden, kann der Haupt- und Finanzausschuss von der im Absatz 1 genannten Frist abweichen. | |
| 2. | Vorschlagsberechtigt sind: | |
|
| a) | die Vereine |
|
| b) | die Verbände |
|
| c) | der Haupt- und Finanzausschuss |
|
| d) | die Schule und das Schulamt |
|
| e) | jeder Bürger |
| 3. | Die Vorschläge müssen mindestens folgende Angaben enthalten: | |
|
| Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Vereinszugehörigkeit, Nachweise über erbrachte Leistungen (Ergebnisliste, Presseberichte, Bestätigung des Vereinsvorsitzenden oder des Fachabteilungsleiters). | |
| 4. | Bei den Empfehlungen ist ein strenger Maßstab anzusetzen. | |
Die Ehrungen werden durch den 1. Bürgermeister im Rahmen einer von der Gemeinde zu bestimmenden Veranstaltung verliehen.
Der Gemeinderat kann Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. In diesem Fall sind Ehrenurkunde bzw. Plakette unverzüglich an die Gemeinde Bibertal zurückzugeben.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 11.11.2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinie der Gemeinde Bibertal für Auszeichnungen verdienter Sportler und verdienter Personen auf dem Gebiet des Sports vom 21.02.1997 sowie die Verleihordnung der Gemeinde Bibertal über die Ehrungen für herausragende sportliche Leistungen und verdienstvoller Personen auf dem Gebiet des Sports vom 21.02.1997 sowie die Richtlinien der Gemeinde Bibertal für die Ehrung von Leistungen im kulturellen und musischen Bereich vom 15.12.1998 außer Kraft.