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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 45/2022
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Am 15.11.2022 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B:

4. Quartal 2022

Gewerbesteuer-Vorauszahlung:

4. Quartal 2022

Verbrauchsgebühren-Bescheid

4. Quartal 2022

Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:

Raiffeisenbank Mittelschwaben

BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,

BIC: GENODEF1BBT,

IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80

Sparkasse Günzburg/Krumbach

BLZ: 72051840, Kto.Nr.: 200154,

BIC: BYLADEM1GZK,

IBAN: DE97 7205 1840 0000 2001 54

Bei Überweisung auf eines der o g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m.

§ 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen Betrages zu erheben.

Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.