Am 15.11.2022 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B:
4. Quartal 2022
Gewerbesteuer-Vorauszahlung:
4. Quartal 2022
Verbrauchsgebühren-Bescheid
4. Quartal 2022
Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:
Raiffeisenbank Mittelschwaben
BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,
BIC: GENODEF1BBT,
IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80
Sparkasse Günzburg/Krumbach
BLZ: 72051840, Kto.Nr.: 200154,
BIC: BYLADEM1GZK,
IBAN: DE97 7205 1840 0000 2001 54
Bei Überweisung auf eines der o g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m.
§ 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen Betrages zu erheben.
Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.