Das Grabnutzungsrecht folgender Grabstätte auf dem gemeindlichen Friedhof in Kissendorf ist abgelaufen:
Urnenstele I - Nr. 10
Grabnutzungsberechtigte sind durch die Gemeindeverwaltung nicht zu ermitteln.
Gemäß § 22 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe Bibertal wird mit dieser Bekanntmachung auf den Ablauf der Grabnutzungszeit hingewiesen.
Berechtigte sollen sich innerhalb von einem Monat bei der Gemeindeverwaltung Bibertal, Friedhofsverwaltung, Hauptstraße 2, 89346 Bibertal, Tel. 08226-8690-14 melden.
Sollte sich innerhalb der festgesetzten Frist ein Berechtigter nicht melden, so geht das Nutzungsrecht und die Grabanlage an die Gemeindeverwaltung zurück. Die Gemeinde wird dann zu gegebener Zeit die Grabstätte auflassen.