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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 48/2023
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat darüber informiert, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe können nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt bzw. verlängert werden! Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten bis zum darin angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Ab 01. Januar 2024 können nur noch Reisepässe oder Personalausweise für Kinder beantragt werden.

Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder bei den Behörden des Ziellandes, welche Reisedokumente benötigt werden (wir können hierzu keine Auskünfte geben).

Wichtig: Die Beantragung dauert mehrere Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Für die Beantragung sind erforderlich:

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das Kind muss bei der Beantragung vor Ort sein!

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aktuelles, biometrisches Passbild

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alter Kinderreisepass / Geburtsurkunde

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Bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht kann die Beantragung durch einen Elternteil erfolgen (Formular „Zustimmungserklärung“ siehe Homepage – bitte komplett ausgefüllt mitbringen!)

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Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Die neuen Dokumente besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren. Der Pass / Personalausweis wird jedoch vorher ungültig, wenn das Kind auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen um Probleme beim Reisen zu vermeiden.

Sollten Sie einen Kinderreisepass verlängern oder neu beantragen wollen ist dies nur bis 31.12.2023 möglich. Die „neuen Dokumente“ können jedoch bereits jetzt beantragt werden.