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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 49/2024
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Verordnung über die Richtwerte von Grundstücken

Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat der Gemeinde Bibertal die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte von Grundstücken (Wohn-/Mischbauland und gewerbliches Bauland, Grünland und Acker) für die Gemeinde Bibertal zum Stichtag 01.01.2024 übersandt.

Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV (Gutachterausschussverordnung) vom 05.04.2005 liegt diese Zusammenstellung vom

06.12.2024 – 06.01.2025

im Rathaus der Gemeinde Bibertal, Bühl, Hauptstr. 2, Zi. 17, 89346 Bibertal, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Ebenso kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg, Krankenhausstr. 36, Tel. 08221/95-325, Auskunft über die Richtwerte verlangt werden.

Hinweis:

Der Nachdruck sowie die Weitergabe von Daten, auch auszugsweise, ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg vorbehalten.

Bibertal, 02.12.2024

Gemeinde Bibertal
Roman Gepperth, 1. Bürgermeister