für die Ehrung von Personen mit besonderen Verdiensten im Ehrenamt
Die Gemeinde Bibertal ehrt Personen, die sich im Ehrenamt verdient gemacht haben.
Die Gemeinde verleiht
| a) | eine Ehrenurkunde in Silber |
| b) | eine Ehrenurkunde in Gold |
| 1. | Die Ehrenurkunde in Silber wird verliehen an Personen, die sich über das Maß hinaus und mindestens 15 Jahre im Ehrenamt verdient gemacht haben. |
| 2. | Die Ehrenurkunde in Gold wird verliehen an Personen, die sich über das Maß hinaus und mindestens 25 Jahre im Ehrenamt verdient gemacht haben. |
Die entsprechenden Namen der zu ehrenden Personen sind bis 30.11. des laufeneden Jahres unaufgefordert bei der Gemeinde Bibertal schriftlich und begründet einzureichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss befindet über die Ehrung in nichtöffentlicher Sitzung.
Bei außergewöhnlichen Verdiensten, die nach der Meldefrist bekannt werden, kann der Haupt- und Finanzausschuss von der im Absatz 1 genannten Frist abweichen.
| 2. | Vorschlagsberechtigt sind: | |
|
| a) | die Vereine |
|
| b) | die Verbände |
|
| c) | der Haupt- und Finanzausschuss |
|
| d | alle Bürger |
| 3. | Die Vorschläge müssen mindestens folgende Angaben enthalten: | |
|
| Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Dauer der Zugehörigkeit zur Gruppe, Erläuterung und Begründung für den über den allgemeinen Rahmen hinausgehenden Verdienst im Ehrenamt. | |
| 4. | Bei den Empfehlungen ist ein strenger Maßstab anzusetzen. | |
Die Ehrungen werden durch den 1. Bürgermeister im Rahmen einer von der Gemeinde zu bestimmenden Veranstaltung verliehen.
Der Gemeinderat kann Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. In diesem Fall sind Ehrenurkunde unverzüglich an die Gemeinde Bibertal zurückzugeben.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 11.11.2002 in Kraft.