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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 50/2024
Bekanntmachungen des Landratsamts
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Bekanntmachungen des Landratsamts

In der Winterszeit verhindern kältere Temperaturen eine Weiterentwicklung der Raupen des Buchsbaumzünslers. Daher müssen seit dem 1. Dezember befallene Buchsbäume und Buchsbaumschnittgut nicht weiter als Beseitigungsabfall entsorgt werden, sondern können wieder an den Grüngutsammelstellen des Landkreises Günzburg abgegeben werden.

Auf den Wertstoffhöfen Aichen, Aletshausen, Burtenbach, Günzburg, Gundremmingen, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Leipheim, Neuburg, Offingen, Wiesenbach und Ziemetshausen kann zu den regulären Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnitt bis zu 4 m³ kostenfrei abgegeben werden.