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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2024
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Am 15.02.2024 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B:

1. Quartal 2024

Gewerbesteuer-Vorauszahlung:

1. Quartal 2024

Verbrauchsgebühren-Bescheid

1. Quartal 2024 und Abrechnung 2023

Hundesteuer 2024

Mieten und Pachten je Fälligkeit

Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:

Raiffeisenbank Mittelschwaben,

BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,

BIC: GENODEF1BBT, IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80

Sparkasse Günzburg/Krumbach

BLZ: 72051840, Kto.Nr.: 200154

BIC: BYLADEM1GZK, IBAN: DE97 7205 1840 0000 2001 54

Bei Überweisung auf eines der o.g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m. § 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Betrages zu erheben.

Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.