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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2025
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Am 15.02.2025 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B:

1. Quartal 2025

Gewerbesteuer-Vorauszahlung:

1. Quartal 2025

Verbrauchsgebühren-Bescheid

1. Quartal 2025

Hundesteuer

Abwasserabgabe

Mieten und Pachten

Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels

Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:

Raiffeisenbank Mittelschwaben

BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,

BIC: GENODEF1BBT, IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80

Sparkasse Schwaben-Bodensee

BLZ: 73150000, Kto.Nr.: 18 200154

BIC: BYLADEM1MLM, IBAN: DE02 7315 0000 0018 2001 54

Bei Überweisung auf eines der o.g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m.

§ 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Betrages zu erheben.

Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.