Die Schonzeit beim Aal (Anguilla anguilla) wird auf den Zeitraum 01. Oktober bis 31. Dezember geändert. Diese Schonzeit wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des Thünen-Instituts für den Europäischen Aal festgelegt. Die Schonzeitänderung tritt am 02. Januar 2023 in Kraft.
Die genannten Änderungen sind im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18 auf den Seiten 629 ff. veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2022/18/gvbl-2022-18.pdf#page=1.
Die jeweils aktuelle Fassung der AVBayFiG finden Sie hier: