Markt Stadtlauringen
Landkreis Schweinfurt
VKZ 743291
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören, werden zu einer
Teilnehmerversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Birnfeld, Brauhaus, Brauhausstraße
Versammlungszeit: 08.02.2023 um 19,00 Uhr
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Bericht durch den Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Birnfeld |
| 2. | Bericht des Kassiers |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer |
| 4. | Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 6. | Vorschlag der Teilnehmerversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 7. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 8. | Vorschlag der Teilnehmerversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 9. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 10. | Flurneuordnung (Information durch Herrn Bgm. Heckenlauer) |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Birnfeld ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Teilnehmerversammlung sind nach § 8 der Satzung 4 Vorstandsmitglieder auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören).Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer(in) hat eine Stimme.
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Birnfeld
Lothar Ziegler