| a) | Bekanntmachung |
Der Gemeinderat Üchtelhausen hat am 07.09.2021 beschlossen, ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für den Ortskern Üchtelhausen erstellen zu lassen. Mit der Erstellung des ISEK und der Durchführung der VU wurde das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg beauftragt.
Der Beschluss zur Durchführung der VU wird hiermit bekanntgemacht.
Das ISEK mit VU wurde im Jahr 2022 unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Für diese fand am 21. Juni 2022 um 19.00 Uhr ein Bürgerworkshop im Pfarrheim Üchtelhausen statt, an dem die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen für die weitere Entwicklung der Gemeinde Üchtelhausen eingebracht haben. Diese Ideen sind in das ISEK mit VU eingeflossen, welches konkrete Leitlinien und Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Gemeinde Üchtelhausen benennt. Schwerpunktmäßig sind diese Maßnahmen im Ortskern von Üchtelhausen verortet.
Mit der Aufnahme in die Städtebauförderung eröffnet sich für die Gemeinde Üchtelhausen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für wichtige entwicklungsfördernde Projekte im Ortskern zu erhalten. Voraussetzung für die Förderung baulicher Maßnahmen der Gemeinde und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben im Ortskern ist die Ausweisung eines Sanierungsgebiets. Grundlage für die konkrete Festlegung des Sanierungsgebiets sind die zusammen mit dem ISEK erstellten VU gemäß § 141 BauGB. Die VU zeigen auf, dass im Untersuchungsgebiet erhebliche Mängel und Missstände gemäß § 136 BauGB bestehen, die die Funktionsfähigkeit des Gebietes insgesamt stark beeinträchtigen und daher Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen.
| b) | Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB |
Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Ein erster Schritt hierzu war der o.g. Bürgerworkshop am 21. Juni 2022, dessen Ergebnisse als Grundlage für die Erstellung des ISEK mit VU für den Ortskern Üchtelhausen gedient haben. In einem weiteren Schritt wird nun das ISEK mit VU für den Ortskern Üchtelhausen in der Zeit
vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Ortsteil Hesselbach, Kirchplatz 1, Zimmer Nr. 8, während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Zudem kann das ISEK mit VU für den Ortskern Üchtelhausen im o.g. Zeitraum unter folgendem Link abgerufen werden:
www.uechtelhausen.de/dorferneuerung
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum zum ISEK mit VU für den Ortskern Üchtelhausen zu äußern. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. Art. 13 DSGVO: Name und Anschrift der Personen, welche Stellungnahmen abgeben, werden gespeichert. Grundlage für die Datenerhebung ist die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens nach § 137 BauGB, um die Stellungnahmen zuordnen und auch eine entsprechende Rückmeldung geben bzw. bei Unklarheiten nachfragen zu können. Die Daten werden für die Dauer des Beteiligungsverfahrens bis zum Ende der Rechtsmittelfrist gegen Satzungserlass gespeichert und danach gelöscht.
Üchtelhausen, den 09.01.2023
Gemeinde Üchtelhausen
Johannes Grebner
Erster Bürgermeister