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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsteuerbescheid 2025

Die Grundsteuerbescheide 2025 wurden in der ersten Januarwoche an die Grundstückseigentümer versandt.

Der neue Grundsteuerbescheid wurde aufgrund des uns vorliegenden Grundsteuermessbetragsbescheides des zuständigen Finanzamtes erstellt und ist somit Grundlage für den Bescheid nach neuem Recht.

Bei Nach- bzw. Rückfragen zu Ihrem Grundsteuermessbetragsbescheid (Finanzamt) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Bei Fragen zu Fälligkeiten, Abbuchungen und Zahlungspflichtigen zu Ihrem Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Üchtelhausen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Falls Sie bisher einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, ist es wichtig, diesen gegebenenfalls zu löschen bzw. zu überprüfen, da die bisherigen Bescheide ab 2025 nicht mehr gültig sind und sich die Beträge vermutlich geändert haben. Erste Fälligkeit für die Grundsteuer ist der 15.02.2025.

Finanzverwaltung