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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Nachrichten
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Grabschmuck auf Urnenwiesengräber und Urnengräber an der Natursteinmauer

Auf den Friedhöfen hat die Gemeinde spezielle Urnengräber (Urnenwiesengräber und Natursteinmauer), die sich dadurch auszeichnen, dass für die Angehörigen kein weiterer pflegerischer Aufwand entsteht.

An diesen Grabstellen ist grundsätzlich kein Grabschmuck vorgesehen, um den Bauhof die Pflege der Flächen (Rasen mähen) zu ermöglichen.

Erlaubt ist das Aufstellen von Grabschmuck jeweils 1 Woche vor und nach dem Geburts- und Sterbetag des jeweiligen Verstorbenen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Mitarbeiter des Bauhofs die Einhaltung kontrollieren und gegebenenfalls außerhalb dieser Zeiträume aufgestellten Grabschmuck entfernen und entsorgen.

Das Friedhofsamt