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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung GR 16-2025 v. 09.12.2025

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Kuhn den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 aus der nicht-öffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verschieben.

1. Bürgermeister Grebner verwies auf die Inhalte des Tagesordnungspunktes und möchte an der Tagesordnung festhalten.

Der Tagesordnungspunkt 13 aus der nicht-öffentlichen Sitzung soll in die öffentliche Sitzung verschoben werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja 5 : Nein 6 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2025

Abstimmungsergebnis:

Ja 9 : Nein 2 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 2

Gebührenkalkulation Entwässerungseinrichtung

Dr. Schulte Röder Kommunalberatung hat für die Gemeinde Üchtelhausen eine neue Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung erstellt.

Ein Kalkulationszeitraum kann maximal vier Jahre umfassen. Fehlbeträge bzw. Überschüsse sind dabei zwingend im jeweils nächsten Kalkulationszeitraum vorzutragen.

Bislang wendete die Gemeinde den dreijährlichen Kalkulationszeitraum an. Der aktuelle Zeitraum endet zum 31.12.2025. Da sich die Abwassergebühr in den Jahren von 2017 - 2025 konstant gehalten hat, wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung für die neue Kalkulation ein vierjährlicher Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2026 bis 2029.

Die Gemeinde Üchtelhausen erhebt neben einer Grundgebühr auch eine Einleitungsgebühr.

Die Gemeinde bildet neben der Sonderrücklage aus Gebührenschwankungen noch

  • Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile (seit 01.01.2000)
  • Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte (seit 01.08.2013)

Diese Sonderrücklagen sind einschließlich einer angemessenen Verzinsung der Einrichtung wieder zuzuführen. Dies erlaubt es, die Rücklagen sowohl für Investitionen als auch für Unterhaltsmaßnahmen zu verwenden. Durch diese erweiterten Möglichkeiten sollen die Kommunen verstärkt angehalten werden, von Rücklagenbildungen Gebrauch zu machen.

Aufgrund der zu erwartenden Ausgabensteigerungen hat die Dr. Schulte Röder Kommunalberatung die weitere Bildung von Sonderrücklagen (Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile und Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte) nicht in die Kalkulation eingestellt.

Die Einleitungsgebühr beträgt in diesem Kalkulationsmodell 3,94 €/m³.

Die Variante I der Gebührenkalkulation sieht eine jährliche Entnahme aus der Sonderrücklage Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile in Höhe von jeweils 3.000,- € vor.

Die Einleitungsgebühr beläuft sich dadurch auf 3,92 €/m³ und kann somit beibehalten werden.

Der Gemeinderat beschließt die Entnahme von jährlich 3.000,- € aus der Sonderrücklage Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile für den genannten Kalkulationszeitraum.

Der Gebührensatz in § 11 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Üchtelhausen bleibt für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2029 unverändert bei 3,92 €/m³.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 3

Stellenplan 2026

Der Stellenplan ist eine Grundlage der Haushaltsplanung und dem Haushaltplan als Anlage beizufügen. Der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan bildet den Rahmen für die Personalentwicklung im Haushaltsjahr. Um frühzeitig Weichenstellungen vornehmen zu können, wird der Entwurf des Stellenplans dem Gemeinderat wieder vor den weiteren Haushaltsberatungen zur Entscheidung vorgelegt. Der Gesamtentwurf ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Dennoch enthält der Stellenplan ein paar Änderungen.

Die Stelle in der EG 5 im Bauhof (Grünpflege), die im vergangenen Jahr mit einem kw-Vermerk versehen war, soll wieder besetzt werden, um auf Personalausfälle zu reagieren. Der kw-Vermerk wird deshalb gestrichen.

Im Ordnungsamt wird die Stelle in der EG 6, die mit einem kw-Vermerk versehen war, eingezogen. Die Aufgaben wurden von der ehemalige Beamtenanwärterin übernommen, die ihre Prüfung erfolgreich bestanden hat. Die Beamtenstelle wurde bereits im Vorjahr neu geschaffen.

Im Bereich Abwasserbeseitigung Bauhof wird in der EG 7 eine neue Stelle ausgewiesen. Durch die Stellenneuschaffung soll auf den erheblichen Rückstand bei Dokumentation, Unterhalt und Erneuerung im Bereich der Abwasserbeseitigung reagiert werden. Wir werden zunehmend auf Defizite in diesem Bereich hingewiesen. Die Anforderungen der Eigenüberwachungsverordnung an einen geordneten Betrieb der Abwasserbeseitigung, die uns auch als Betreiber unseres Kanalnetzes treffen, werden nur unzureichend erfüllt. Dokumentationspflichten zum laufenden Unterhalt werden nicht erfüllt. Seit langem geplante Erneuerungsmaßnahmen werden mangels Kapazitäten immer wieder verschoben. Der Fremdwasseranteil in unserem Kanalnetz, die in der Regel auf schadhafte Haltungen zurückzuführen sind, ist zu hoch. Insbesondere das Wasserwirtschaftsamt hat angekündigt, bei der anstehenden Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis Auflagen anzuordnen, um dem entgegenzuwirken. Dem sollte durch eine ausreichende Personalausstattung Rechnung getragen werden. Die Personalkosten in diesem Bereich werden über die Abwassergebühren gedeckt.

Auszubildende werden wir 2026 nicht einstellen.

Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Stellenplan für 2026 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 4

Gemeindehaus Madenhausen

Für die energetische Sanierung und den Anbau des Gemeindehauses Madenhausen müssen noch die fünf restlichen Gewerke „V08 Trockenbau u. Putzarbeiten-Malerarbeiten“, „V09 Fliesenarbeiten“, sowie „V10 Sockelputzarbeiten“, „V11 Gründach“, „V12 Heizung“ vergeben werden. Die fünf Gewerke wurden im Wege der Direktvergabe ausgeschrieben.

Die Firmen wurden angeschrieben und um Abgabe eines Angebots gebeten. Die Prüfung der Angebote lag zu dem Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor, weswegen die Auswertung bei der Sitzung als Tischvorlage dargelegt wird.

Für die energetische Sanierung und den Anbau des Gemeindehauses Madenhausen wurden fünf Gewerke im Wege der Direktvergabe ausgeschrieben. Folgende Angebote wurden daraufhin eingereicht:

V08: Trockenbau u. Putzarbeiten, Malerarbeiten

Angefragt wurden 12 Firmen. Eingegangen sind 5 Angebote:

Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Fa. Putz-, Stuck- und Malerbetrieb Greubel aus Oerlenbach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beauftragt die ausgeschriebene Bauleistung für das Gemeindehaus Madenhausen bei der genannten Firma Greubel. 1. Bürgermeister Grebner wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

V09: Fliesenarbeiten

Angefragt wurden 8 Firmen. Eingegangen sind 4 Angebote:

Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Fa. Joachim & Christian Schwab GbR aus Schweinfurt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beauftragt die ausgeschriebene Bauleistung für das Gemeindehaus Madenhausen bei der genannten Firma Schwab. 1. Bürgermeister Grebner wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

V10: Sockelputzarbeiten

Angefragt wurden 9 Firmen. Eingegangen sind drei Angebote:

Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Firma Greubel GmbH & Co. KG aus Oerlenbach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die durch den 1. Bürgermeister Grebner vorgenommene Auftragsvergabe an die am wenigsten nehmende Firma für die Maßnahme zur Kenntnis.

V11: Gründach

Angefragt wurden 14 Firmen. Eingegangen sind vier Angebote

Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Firma Benkert Dachbegrünung aus Königsberg i. Bayern das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die durch den 1. Bürgermeister Grebner vorgenommene Auftragsvergabe an die am wenigsten nehmende Firma für die Maßnahme zur Kenntnis.

V12: Heizung

Angefragt wurden 9 Firmen. Eingegangen ist ein Angebot.

Nach der Prüfung des eingegangenen Angebots hat die Firma Schüller Haustechnik aus Maßbach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die durch den 1. Bürgermeister Grebner vorgenommene Auftragsvergabe an die am wenigsten nehmende Firma für die Maßnahme zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen

TOP 5

Teilnahme an der gemeinsamen Strombeschaffung über die ÜZ für 2027

Die ÜZ Mainfranken hat der Gemeinde Üchtelhausen wieder angeboten, an der gemeinsamen Stromausschreibung mehrerer Gemeinden im Landkreis Schweinfurt teilzunehmen. Für die Strombeschaffung wird wieder ein Dienstleistungsentgelt in Höhe von 0,10 Ct/kWh, netto, und ein Flexibilisierungsaufschlag von 1,50 Ct/kWh, netto, von der ÜZ erhoben. Die Vergütung errechnet sich auf Basis der Verbrauchswerte von 2024.

Optional bietet die ÜZ wieder an, zertifizierten Naturstrom aus 100 % Wasserkraft zu erwerben. Die Mehrkosten dafür betragen wieder 0,48 Ct/kWh netto. Im letzten Jahr wurde dieses Angebot nicht angenommen. Hierüber soll separat entschieden werden.

  1. Die Gemeinde Üchtelhausen nimmt an der gemeinsamen Strombeschaffung der ÜZ Mainfranken für 2027 teil und ermächtigt den 1. Bürgermeister aufgrund des Ausschreibungsergebnisses die Stromlieferverträge für die Belieferung zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

  1. Die Gemeinde erwirbt für das Ausschreibungsjahr 2027 zertifizierten Naturstrom aus 100 % Wasserkraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja 4 : Nein 7 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 6

Bestätigung der Kommandantenwahl der FFW Hoppachshof

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hoppachshof am 07.11.2025 wurden

Herr Karsten Keller zum 1. Kommandanten

und

Herr Benedikt Bieber zum stellvertretenden Kommandanten

gewählt.

Bei Herrn Bieber handelt es sich um die Fortsetzung seiner Amtszeit. Herr Keller wurde neu in das Amt des 1. Kommandanten gewählt, er muss noch den erforderlichen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr absolvieren.

Die Zustimmung des Kreisbrandrats gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG liegt vor. Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist zudem die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen bestätigt Herrn Karsten Keller als Kommandanten und Herrn Benedikt Bieber als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hoppachshof.

Die Bestätigung für Herrn Karsten Keller wird unter der Bedingung erteilt, dass binnen eines Zeitraums, welcher ein Jahr nicht überschreiten sollte, der erfolgreiche Besuch der erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 7

Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

TOP 7.1

Neubau eines Wertstoffhofes, Schweinfurter Rhön 2 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Wertstoffhofes auf dem Grundstück Schweinfurter Rhön 2, Fl.Nrn. 2193, 2194, 2195, 2196, 2197, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeller Berg“, es handelt sich um ein Gewerbegebiet.

Es werden folgende Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:

-

Dachbegrünung:

Festgesetzt ist die zwingende Dachbegrünung von Flachdächern. Die geplante Lagerhalle und das Bürogebäude sind mit Flachdächern geplant, welche vollflächig mit einer PV-Anlage ausgestattet werden sollen.

-

Höhe Einfriedung:

Nach den Festsetzungen des B-Plans sind straßenseitig Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 0,8 m vorgesehen. Zur Vermeidung von illegalen Ablagerungen und von Diebstahl von Wertstoffen soll der Wertstoffhof mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun eingefriedet werden.

Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl nachgewiesen (5). Die Gemeinde Üchtelhausen ist der einzige Nachbar.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben, sowie den notwendigen Befreiungen, das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11 Befangen 0

TOP 7.2

Aufbau einer DHL-Packstation, Schweinfurter Rhön 5 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde für das Anwesen Schweinfurter Rhön 5, Fl.Nrn. 2189, 2188, 2187 (Teilflächen), Gemarkung Üchtelhausen eine isolierte Befreiung für den Aufbau einer DHL-Packstation beantragt. Dieser ist mit einer Grundfläche von 0,65 m x 4,26 m und einer Höhe von 1,99 m geplant. Im Bereich des geplanten Kundendachs beträgt die max. Tiefe 1,27 m und die max. Höhe 2,27 m.

Grundsätzlich ist das Vorhaben verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr.6 c) BayBO. Benötigt wird aber von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zeller Berg“ folgende Befreiung:

-

Festsetzung als öffentliche Grünfläche:

Der B-Plan setzt für den geplanten Standort eine öffentliche Grünfläche fest.

-

Errichtung außerhalb des Baufensters:

Der B-Plan setzt bebaubare Flächen durch Baufenster fest. Das Vorhaben wird außerhalb der festgesetzten Baufenster errichtet.

Als Begründung für die Befreiungen wird angeführt. dass die gewählte Position eine nicht störende aber dennoch praktische und funktionale sowie zeitlich unabhängige Nutzung dieser Dienstleistung gewährleiste. Weiterhin sei das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, da es sich gegenüber den anderen Gebäuden unterordne und die Grundzüge der Planung erhalten bleiben.

Die Nachbarn haben der Befreiung durch Unterschrift zugestimmt, daher kann die Befreiung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt werden.

Das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde erhält die Befreiung zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen

TOP 7.3

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Leitungsweg 12 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Leitungsweg 12, Fl.Nr. 3770/1, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Katzenklinge Ost“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Nachdem die Gemeinde Üchtelhausen dem ursprünglichen Bauvorhaben nicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat, haben die Bauherren diesen Bauantrag zurückgezogen und soweit umgeplant, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.

Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl nachgewiesen (3). Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.

Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.

Zur Kenntnis genommen

TOP 8

Mitteilungen, Anfragen

TOP 8.1

Jahresabschluss-Sitzung am 16.12.2025

1. Bürgermeister Grebner weist darauf hin, dass die Jahresabschluss-Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025 stattfindet.

TOP 8.2

Spielplatz Üchtelhausen

Der Spielturm auf dem Spielplatz in Üchtelhausen wurde gesperrt und wird bei besseren Witterungsverhältnissen durch den Bauhof abgebaut. Die Ersatzbeschaffung ist im Haushaltskonsolidierungskonzept erst für das Haushaltsjahr 2029 vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird versucht, entsprechende Zuschüsse bzw. Spenden zusagen zu erhalten, um den Ersatzbau bereits im kommenden Jahr realisieren zu können.

TOP 8.3

Renovierungsarbeiten Rathaus

1. Bürgermeister Grebner geht auf die Umstrukturierungen im Rathaus und der damit verbundenen Zimmerzuordnung ein. Kleinere Renovierungsarbeiten werden in diesem Zug durchgeführt.

TOP 8.4

Waldbegang am 13.03.2026

Am 13.03.2026 findet am Nachmittag ein gemeindlicher Waldbegang mit Vertretern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Gemeindewald statt. Treffpunkt und Uhrzeit werden rechtzeitig im Gemeindeblatt bekanntgegeben. Jagdpächter und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

TOP 8.5

E-Ladesäulen

Auf Nachfrage teilt 1. Bürgermeister mit, dass aktuell 2 Ladesäulen im Gewerbegebiet auf dem Parkplatz der Norma geplant sind. Für den weiteren Ausbau im Gemeindegebiet liegen keine Anfragen von Betreibern vor.

TOP 8.6

Schlauchpflegeanlage

Das Konzept der Schlauchpflegeanlage wurde mit den Kommandanten besprochen. Die Lieferung ist im ersten Quartal 2026 geplant.

TOP 8.7

Callheinz

Aufgrund der erhöhten Buchungen des Callheinz kam es kurzfristig zu Buchungsschwierigkeiten. Diese sollten aufgrund der Zusage des Landkreises Schweinfurt, die Anzahl der Fahrzeuge zu erhöhen, geringer werden.

TOP 8.8

Ganztagesbetreuung Grundschule

Um den Anspruch der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Erstklässler sicherzustellen, erfolgten bereits in der Vergangenheit erste Planungen. Diese wurde seitens der Fördermittelgeber auch akzeptiert, so dass mit notwendigen kleineren Umbauarbeiten rechtzeitig begonnen werden kann.

TOP 8.9

Spielplatz Hoppachshof

Bei der Spielplatz Prüfung wurde die Wippe nicht beanstandet. Sofern die Wippe auf dem Spielplatz Mängel aufweist, wird der Bauhof das Spielgerät sperren und baldmöglichst Abhilfe schaffen.

TOP 8.10

Asphaltierungsarbeiten

Die für dieses Jahr vorgesehenen Sanierungs- und Asphaltierungsarbeiten verschiedener Gemeindestraßen konnten aufgrund der Vielzahl anderer Maßnahmen nicht erledigt werden.

Die Ausbesserungen sollen für 2026 eingeplant werden.

TOP 8.11

Straßenbeleuchtung

Frau Kuhn merkt an, dass in der Dr. Burghardt- Straße die Teerarbeiten im Bereich der neu gesetzten Straßenlaterne nicht gut ausgeführt wurden.

Die Information wird an das Bayernwerk weitergegeben.

In diesem Zusammenhang soll auch der Ausfall der Straßenbeleuchtung in Madenhausen in einem Teilbereich gemeldet werden.

TOP 8.12

Sinkkastenreinigung

Herr de Boer bittet darum, den Sinkkasten im Bereich der Klingenholzstraße 11 zu reinigen.

TOP 8.13

Schulstraße

Herr Neugebauer fragt nach, ob in der erneuerten Schulstraße ein Halteverbot möglich ist. Weiterhin sollte das bislang unbeleuchtete Teilstück mit Straßenbeleuchtung ausgebaut werden.

1. Bürgermeister Grebner lässt dies von der Verwaltung prüfen.