Titel Logo
Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 10/2023
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2023

TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift

1. Bürgermeister Grebner begrüßte neben den zahlreichen Gästen auch Altbürgermeisterin Frau Göbhardt.

Zur Eröffnung der Sitzung moniert Herr de Boer, dass nicht fristgerecht geladen ist, weil der Sitzungstermin und die Tagesordnung nicht im Gemeindeblatt vom 20.04.2023 abgedruckt sind. 1. Bürgermeister Grebner entgegnet, dass die der Sitzungstag und die Tagesordnung ortsüblich mehr als rechtzeitig bekanntgemacht wurden und diese Information auch ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde.

Im Weiteren geht Herr de Boer auf mögliche Risiken der Gemeinde bei einer dem beantragten Bürgerbegehren zuwiderlaufenden Beschlussfassung ein. 1. Bürgermeister stellt hierzu fest, dass aufgrund eines eingereichten Bürgerbegehrens mit entsprechenden Unterschriftslisten, die noch zu prüfen sind, daher am heutigen Abend kein Satzungsbeschluss erfolgen soll, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat.

Herr de Boer ist mit dieser Aussage zufrieden.

TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023

Abstimmungs-

ergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 2 Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“

Eingangs stellt 1. Bürgermeister Grebner fest, dass mit der heutigen Sitzung des Gemeinderates keine abschließenden Fakten hinsichtlich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zeller Berg“ geschaffen werden.

Der aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2023 geänderte Bebauungsplanentwurf „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ wurde mit Begründung und Abwägungsentscheidung in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschließlich 19.04.2023 zur Einsicht im Rathaus ausgelegt. Gleichzeitig wurde den betroffenen Trägern öffentlicher Belange der Entwurf zur Stellungnahme übersandt. Es wurde darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs Stellungnahmen abgegeben werden können.

Stellungnahmen gingen ein von

einer Privatperson aus Üchtelhausen

Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde

Staatliches Bauamt Schweinfurt

Die Stellungnahmen werden als Tischvorlage behandelt. Die vorgetragenen Punkte werden in der Sitzung einzeln durch Herrn Jan-Michael Derra, Ing.büro Stubenrauch, erörtert. Zu den Punkten wurden Abwägungsvorschläge erstellt. Mit dem Beschluss über die Abwägungsempfehlungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans beendet. Das Planungsbüro und alle daran beteiligten Planer haben ihre Arbeit erledigt.

Der nun noch anstehende Satzungsbeschluss soll vertagt werden, damit die Bürger zwischen der beantragten Einstellung des Verfahrens und der Inkraftsetzung des fertigen, mit allen Trägern öffentlicher Belange, einschließlich Regional- und Landesplanung (Flächensparen), Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken, Naturschutz abgestimmten Bebauungsplan entscheiden können. Die beteiligten Stellen haben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine vorbildliche Planung erstellt, die keinen Vergleich mit anderen scheuen braucht.

Herr Hatwieger stellt fest, dass aus seiner Sicht die mehrheitlich gefassten Grundsatzbeschlüsse durch das Gremium demokratisch mitgetragen werden sollen und nicht nur weil der Grundsatzbeschluss abgelehnt wurde auch die daraus resultierenden Folgebeschlüsse abzulehnen sind.

1. Bürgermeister Grebner stellt fest, dass jeder nach seinem Gewissen abstimmt.

1. Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen und redaktionellen Hinweise zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungs-

ergebnis:

Ja 13 : Nein 2 Anwesend 15 Befangen 0
2. Der Gemeinderat beschließt, den anstehenden Beschluss über den Bebauungsplan in der Fassung vom 20.04.2023 als Satzung zu vertagen.

Abstimmungs-

ergebnis:

Ja 13 : Nein 2 Anwesend 15 Befangen 0
TOP 3 Information über das Genehmigungsschreiben der Haushaltssatzung 2023 des Landratsamtes

Mit Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 15.03.2023 wurde die Haushaltssatzung 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Der Inhalt des Schreibens betrifft insbesondere folgende Punkte:

-

Priorisierung der Investitionen – Pflichtaufgaben vor freiwilligen Ausgaben

-

Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den aktuellen Finanzplanungszeitraum

-

Dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde mit Blick auf die ordentliche Schuldentilgung

-

Überdurchschnittliche Verschuldung im Vergleich zum Landesdurchschnitt

-

Kostenrechnende Einrichtungen- Kostendeckende Gebühren

-

Stellenplan und Entwicklung der Personalkosten

Das Genehmigungsschreiben und die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wurden den Gemeinderätinnen und – räten digital zur Verfügung gestellt.

Das Genehmigungsschreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 15.03.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen

TOP 4

Mitteilungen, Anfragen

TOP 4.1

Mitteilung der NORMA

Abweichend von der Geschäftsordnung und mit Zustimmung des Gremiums erteilt 1. Bürgermeister Grebner das Wort an Herrn Wohnsland, Expansionsleiter der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG.

Herr Wohnsland stellt sich und die Norma kurz vor. Die Eigentümerstruktur als Stiftung erlaubt es dem regional verwurzelten, fränkischen Unternehmen nicht, dass ein Verkauf der NORMA bzw. Aufkauf eines Dritten erfolgen kann. Durch das neu errichtete Logistikzentrum in Gerolzhofen ist auch die Versorgung am Standort Üchtelhausen gewährleistet. Die befürchtete Verschandelung der Landschaft ist von Seiten der Norma nicht zu erwarten. Es gibt aktuell im Landkreis Schweinfurt keine Bauruine im Eigentum bzw. Besitz der NORMA. Die NORMA bekennt sich ausdrücklich zum gewählten Standort in Üchtelhausen und ist weiterhin bestrebt, dort aus eigener Tasche zu investieren. Dadurch ist auch ein nachhaltiges Wirtschaften auf lange Zeit zu erwarten.

Ein möglicher Dorfladen wird nie das Angebot eines professionellen Versorgers anbieten können, er ist eher als Ergänzung im Altort zu sehen. Die Ansiedelung eines Versorgers hat auch für die Grundbesitzer den Vorteil, dass der Grundstückswert eher steigen wird.

TOP 4.2 Gewerbegebiet Zeller Berg

1. Bürgermeister Grebner wiederholte, dass ein Bürgerbegehren mit entsprechenden Unterschriftslisten am 19.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Er fordert einen fairen Umgang miteinander, keine Anfeindungen und persönlichen Anfeindungen.

In diesem Zusammenhang informiert er auch darüber, dass von privater Seite versucht wird, massiv Einfluss auf den Geschäftspartner NORMA zu nehmen, mail-Verkehr und Telefonanrufe.

Herr de Boer stellt fest, dass die Norma ursprünglich an einem Kauf interessiert war, dann aber die Möglichkeit des Erbbaurechts favorisiert hat.

Herr Wohnsland teilt mit, dass diese Thematik die NORMA schon längere Zeit beschäftigt. Mit den Vorteilen des Erbbauzinses für die NORMA und der jährlichen Zahlungen an den Grundstückseigentümer und der Tatsache, dass die Gemeinde auch in Zukunft Eigentümer des Grundstücks bleibt und nach Vertragsablauf auch wieder darüber verfügen kann, ist es eine für beide Seiten gute Lösung.

Herr Heß merkt an, dass sich die Gemeinderäte über den geplanten Bebauungsplan intensive Gedanken gemacht haben. In die Erwägungen ist auch die Entwicklung der Gemeinde als Gesamtheit eingeflossen. Er drückte seinen Dank und Respekt an die Gremiumsmitglieder aus dem Gemeindeteil Üchtelhausen aus, die sich weiter für die Entwicklung der gesamten Gemeinde und der Verwirklichung der Planung einsetzen.

Herr Hatwieger teilt mit, dass er als ein Jugendbeauftragter weiterhin hinter dem bisher geplanten Vorhaben und der Ansiedelung der NORMA steht.

Herr Neubauer merkt an, dass bei der Diskussion ein wichtiges Thema gänzlich fehlt.

Im Gemeindeentwicklungskonzept wurde das Gewerbegebiet und die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch die Gemeindebevölkerung ausdrücklich gewünscht. Die Ergebnisse daraus wurden in den Planungen und Verhandlungen berücksichtigt und umgesetzt. Dass alles in den Altort verlagert werden soll, wird aufgrund verschiedenster Probleme nicht möglich sein (Infrastruktur, Eigentumsverhältnisse).

Herrn Zehner stört, dass sich während der letzten 3 Jahre, niemand von Seiten der Bürgerinitiative in die öffentlichen Planungen eingebracht hat oder an dem Konzept beteiligt hat. Neben dem zentralen Punkt für den ÖPNV (Umstieg, Ladesäulen für Pendler) würde bei einem Abbruch der Planungen auch die Möglichkeit der Grünschnittannahme, die in den Bürgerversammlungen immer auf TOP 1 oder 2 diskutiert werden, wegfallen.

Herr Sperber merkt an, die Bürgerinitiative wohl ihre Gründe hat, die für die Einstellung der Planungen sprechen.

Herr Heß hält den Zeitpunkt des Bürgerbegehrens bedenklich, zumal die Transparenz der Beschlüsse zur Bauleitplanung in den bisherigen Sitzungen immer gegeben war.

Herr de Boer erkennt den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Bürgerinitiative an, die für ihr Dorf denken.

Abweichend von der Geschäftsordnung erteilt 1. Bürgermeister Grebner mit Zustimmung des Gremiums Herrn Karch, Bürgerinitiative Rederecht.

Herr Karch signalisiert die Gesprächsbereitschaft der Bürgerinitiative und verweist auf das Gewerbegebiet in Hesselbach, in dem noch nicht alle Grundstücke bebaut bzw. Gebäude noch nicht verputzt sind.

TOP 4.3 Straßenbeleuchtung

Frau Kuhn teilt mit, dass in der Fichtenbuschstraße ein Lampenschirm wackelt. 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass die alten Betonmasten von Bayernwerk getauscht werden.

TOP 4.4 Friedhof Madenhausen - Regentonne und Werkzeugleiste

Herr de Boer teilt mit, dass Frau Färber um eine Regentonne mit Fallrohr und das Anbringen einer Werkzeugleiste für den Friedhof Madenhausen bittet.

TOP 4.5 Ertüchtigung des Weges zum See in Madenhausen

Herr de Boer fragt nach dem Stand der Ertüchtigung des Schotterweges zum See in Madenhausen. 1. Bürgermeister antwortet, dass er sich nicht erinnert, Versprechungen zur Ertüchtigung des Weges gegeben zu haben. Die Situation muss beurteilt und schlussendlich eine Lösung gefunden werden.

TOP 4.6 Straßenausbesserung

Herr Sterzer bittet darum, dass der Bauhof bei Teerarbeiten auch die schadhafte Stelle in der Gemeindeverbindungsstraße von Ebertshausen nach Altenmünster mit Bitumen verschließt.

TOP 4.7 Durchfahrt Schule in Zell

Herr Hatwieger stellt fest, dass der Absperrpfosten im Bereich der Schule Zell Berghof immer um liegt und dadurch der Verkehr für jedermann möglich ist.

Der Bauhofleiter hat diese Maßnahme bis zum Abschluss der dort stattfindenden Baumaßnahme genehmigt.

TOP 4.8 Wunderbar- Wanderbar

1. Bürgermeister Grebner weist auf den Termin am 06. / 07. Mai 2023 in Waldsachsen hin. Es werden noch Helfer für den Infostand gesucht, Interessierte sollen sich mit dem Allianzmanager Herrn Rothmann in Verbindung setzen.