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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Nachrichten
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Prüfung der Grabmale 2023

Die Gemeinde Üchtelhausen als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf allen Friedhöfen wird in der KW 26 (vom 26.06. – 30.06.2023) durch die Firma Stolzenberger vorgenommen.

Neben der Gemeinde Üchtelhausen als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.

Die Nutzungs- Verfügungsberechtigten von Grabanlagen, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist werden angeschrieben und gebeten, die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.

Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert, oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.

Die Friedhofsverwaltung Gemeinde Üchtelhausen