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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.05.2023

1. Bürgermeister Grebner begrüßt die Mitglieder der Markt-/ Gemeinderäte aus Maßbach, Rannungen, Schonungen, Stadtlauringen, Thundorf sowie Üchtelhausen, insbesondere Herrn Hümpfer, (MdB) aus der Gemeinde Schonungen. Daneben die Vertreter der ÜZ Mainfranken, Herrn Dr. Geßlein, Herrn Kriegbaum und Herrn Nöth, sowie Herrn Dr. Weiß Notar Schweinfurt. Als Vertreter des Landkreises Schweinfurt ist Herr Benz, als Vertreter des Landkreises Bad Kissingen ist Herr Landrat Bold anwesend.

1. Bürgermeister Grebner skizziert den Anwesenden den Ablauf des heutigen Abends. Zunächst wird die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Üchtelhausen eröffnet. Die Anwesenden Mitglieder der anderen Gemeinderäte sollen abweichend von der Geschäftsordnung Rederecht erhalten, damit offene Fragen und Anregungen für alle Gremiumsmitglieder beantwortet bzw. erläutert werden können.

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Allianz Schweinfurter OberLand; Gründung einer Energiegesellschaft; Beratung und Beschlussfassung der Allianzgemeinden

Die sechs Mitgliedsgemeinden Maßbach, Schonungen, Üchtelhausen, Stadtlauringen, Thundorf und Rannungen haben sich dafür ausgesprochen, das Thema „Regenerative Energien“, insbesondere Photovoltaik und Windkraft, allianzweit zukünftig interkommunal und nach einheitlichen Maßstäben voranzutreiben. Die geplante Gründung einer Energiegesellschaft wurde in den vergangenen Jahren intensiv in den Lenkungsgruppensitzungen Schweinfurter OberLand diskutiert und vorbereitet. Die dazugehörigen Protokolle liegen den Gemeinderäten vor.

Ziel der Ausbau-Offensive ist es zum einen, klimafreundliche Energie zu erzeugen sowie die Energieeffizienz zu erhöhen und zum anderen sollen nicht nur einzelne Grundstückseigentümer, Investoren oder Projektanten, sondern vor allem die Mitgliedskommunen der Allianz und damit die breite Bevölkerung davon profitieren. Im Fokus stehen Energieprojekte im Außenbereich, die einer Bauleitplanung bedürfen.

Zu diesem Zweck soll eine eigene Energiegesellschaft gegründet werden, für die die Allianz auf der Suche nach einem Partner war. Diesen hat sie in der Energiegenossenschaft ÜZ Mainfranken gefunden. Die ÜZ Mainfranken hat bereits einige große regionale Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgreich realisiert - viele in Form einer Bürgerbeteiligung. Durch die übereinstimmenden Ziele, die regionale Nähe und nicht zuletzt die überzeugende Expertise, konnte sich die ÜZ Mainfranken gegen eine Vielzahl anderer Bewerber in einem Auswahlverfahren im November 2021 bei der Allianz Schweinfurter Oberland durchsetzen. Die ÜZ Mainfranken wird sich in der Sitzung den Gemeinderäten vorstellen.

Gemeinsam mit Notar Dr. Bernd Weiß wurde in der Lenkungsgruppe des Schweinfurter Oberlands ein mit der ÜZ abgestimmter Gesellschaftervertrag ausgearbeitet. Der Gesellschaftsvertrag wurde von der kommunalen Rechtsaufsicht der Landratsämter Schweinfurt und Bad Kissingen geprüft und die daraus entstandenen Anmerkungen vom Notar Dr. Weiß eingearbeitet. Die Verträge werden vorab an die Gemeinderäte versendet und in der interkommunalen Gemeinderatssitzung von Hr. Dr. Weiß vorgestellt.

Gemeinsam mit den Kommunen der Allianz sollen künftig Projekte entwickelt und diese im Anschluss in Betreibergesellschaften betrieben werden. Bei allen erneuerbaren Projekten wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angestrebt. Letztendlich soll durch die Zusammenarbeit die Energiewende allianzübergreifend vorangebracht und die vorhandenen Netzstrukturen effizient genutzt werden. Mit fast 300 Quadratkilometern Fläche und mehr als 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet das Schweinfurter Oberland viel Platz und Perspektiven zur Entfaltung und Entwicklung von erneuerbaren Projekten.

In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, welche Flächen für die jeweilige Energieform am sinnvollsten und wirtschaftlichsten sind. Der Fokus der Energiegesellschaft zwischen der Allianz Schweinfurter Oberland und ÜZ Mainfranken liegt darauf, dass sowohl Kommunen als auch Bürgerinnen und Bürger direkt von den Energieprojekten profitieren. Dies soll in erster Linie Vertrauen und Akzeptanz schaffen. Die gesamte Wertschöpfungskette, nämlich von der Erzeugung, über die Nutzung des Stroms bis hin zur Verwendung der daraus resultierenden Erträge könnte dann eins zu eins den Allianz-Kommunen zugutekommen und nicht nur einzelnen finanzstarken Investoren. Federführend in dem Projekt ist der 1. Bürgermeister des Marktes Stadtlauringen Friedel Heckenlauer. Friedel Heckenlauer vertritt die ILE-Region Schweinfurter Oberland zudem in der Geschäftsführung der Energiegesellschaft.

Herr Dr. Geßlein stellt die ÜZ Mainfranken vor und geht auf verschiedene Aspekte intensiver ein.

Informationen zur ÜZ Mainfranken

Die ÜZ Mainfranken ist die größte Energieversorgungsgenossenschaft in ganz Bayern. Mehr als 125.000 Menschen in den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge, Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart und Bamberg auf einer Fläche von rund 1000 Quadratkilometern werden von der ÜZ Mainfranken mit Sitz in Lülsfeld versorgt. Die ÜZ beschäftigt 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Längst hat die ÜZ Mainfranken mehr als nur Strom zu bieten. Beispielsweise baut sie Glasfasernetz für flächendeckendes Highspeed-Internet in der Region aus, engagiert sich für klimaneutrale Wärmelösungen und entwickelt die Ladeinfrastruktur für eine alltagstaugliche Elektromobilität stetig weiter.

Die regionale Energiewende begann für die ÜZ Mainfranken bereits vor mehr als 30 Jahren, sodass schon heute in der Region bilanziell mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt als verbraucht wird. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung für das Jahr 2045 wurden so bereits 2016 erreicht – ganze 29 Jahre früher. Egal ob Wind, Photovoltaik, Wasser oder Biomasse – man setzt auf die Kraft der Natur. Für ihren beispielhaften Einsatz grüner Energie wurde die ÜZ Mainfranken mit dem Hauptpreis des "Bayerischen Energiepreises" von der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet.

Die ÜZ Mainfranken sieht sich nicht nur als Stromanbieter, sie ist vielmehr Dienstleister mit einem breit aufgestellten Portfolio an Leistungen (Netzbetreiber, Stromanbieter, Vermessungsdienstleistungen,…). Im Netzgebiet der ÜZ Mainfranken sind alle Kommunen, auch mit einem Genossenschaftsanteil an der Genossenschaft beteiligt.

Im Folgenden erläutert Dr. Weiß, dass aufgrund der Energiewende und des Anspruchs Gemeinden, die regionale Wertschöpfung vor Ort zu erhalten, ein Gerüst hierfür geschaffen werden soll, damit die Umsetzung möglich ist. Die Vorteile und insbesondere die Schwierigkeiten bei den unterschiedlichsten Rechtsformen (Bürgergenossenschaft, GmbH, AG, BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) kurz skizziert.

Insbesondere bei letzterer ergibt sich der Vorteil, dass die GmbH & Co. KG als „Dachorganisation“ fungiert unter deren Schirm für die geplanten Projekte eigene Kommanditgesellschaften mit dem jeweiligen Zweck gegründet werden können. Die Gründung der Kommanditgesellschaften stellt sich auch nicht sehr aufwändig dar.

Auf den Einwand von Herrn Merz, Gemeinde Schonungen, warum in diesem Gesellschaftsvertrag die Wärmeerzeugung nicht beinhaltet ist, teilt Notar Dr. Weiß mit, dass dieser Entwurf mit den beiden Landratsämtern Bad Kissingen und Schweinfurt abgestimmt ist und auch die Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung einhält, die eben nur die im Entwurf genannten Zwecke, nämlich die Stromerzeugung als Beteiligungsform der Gemeinden vorsieht.

Herr Nicklaus, Gemeinde Schonungen, fragt nach, wie die persönliche Haftung an den einzelnen Projekten der Gesellschaft geregelt ist. Notar Dr. Weiß stellt fest, dass für jedes mögliche Projekt die dafür zu gründende Kommanditgesellschaft die Haftung übernimmt. Eine Haftung für andere Kommanditgesellschaften erfolgt nicht.

Frau Göpfert, Markt Stadtlauringen, fragt nach der Stückelung der Geschäftsanteile. Notar Dr. Weiß weist darauf hin, dass mit der Stückelung der Einleger für sich entscheiden kann, ob er einen Anteil zu 4.000,00 € oder 4.000 Anteile zu 1,00 € einbringt. In Summe sind die Anteile gleich.

Herr Nicklaus fragt nach, ob eine versehentliche Auflösung der GmbH & Co. KG möglich sei, wenn z. B. der Geschäftsanteil eines Gesellschafters, der die Gesellschaft verlassen möchte, nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von einem anderen Gesellschafter übernommen wird.

Herr Zimmermann, Markt Stadtlauringen, fragt nach einer möglichen Haftungsprämie. Diese Regelung erfolgt im Kommanditgesellschaftsvertrag. Eine Regelung zur Abdeckung der Kosten für bestimmte Ausgaben (Aufwandsentschädigung Geschäftsführer, Steuerberatungskosten, …) könnten z. B. in Höhe von 10% des Stammkapitals jedes Gesellschafters betragen.

Im Weiteren führt Notar Dr. Weiß aus, dass die ÜZ Mainfranken einen Geschäftsführer stellen möchte, ein Stellvertreter erscheint sinnvoll. Ein Passus, dass der zweite Geschäftsführer ein erster Bürgermeister der Kommunen der Gesellschaft ist, muss nicht zwingend erfolgen, da die Kommunen bei Einigkeit über den Kandidaten eine entsprechende Entscheidungsmehrheit haben. Regelungen zur Geschäftsführung werden in der Geschäftsordnung festgelegt.

Herr Nicklaus, Gemeinde Schonungen, merkt an, dass der Name der zu gründenden Gesellschaft Energieverwaltungs- GmbH Schweinfurter OberLand heißen müsste, da diese die neu zu gründenden Kommanditgesellschaften ja verwaltet. Dies wird durch Notar Dr. Weiß aufgenommen.

Auf Nachfrage von Herrn Nicklaus, Gemeinde Schonungen, teilt Herr Dr. Geßlein, ÜZ Mainfranken, mit, dass im Jahr 2020 ein Einbruch bei der erzeugten Energie zu sehen ist, da es ein windschwächeres Jahr war. In den Folgejahren steigt die Zahl der erzeugten Energie. Die weitere Frage von Herrn Nicklaus, warum es kein Genossenschaftsmodell gibt bzw. was dagegenspricht, beantwortet Notar Dr. Weiß und geht darauf ein, dass bei der Genossenschaft die Problematik auftritt, die verschiedenen Projekte innerhalb einer Genossenschaft voneinander abzugrenzen.

1. Bürgermeister Heckenlauer, Markt Stadtlauringen, 1. Bürgermeister Grebner, Gemeinde Üchtelhausen, 1. Bürgermeister Rottmann, Gemeinde Schonungen sprechen sich dafür aus, die Wertschöpfung in der Region zu belassen und als Kommunen zu investieren. Ziel ist, die Projekte auf gemeindeeigenen Grundstücken zu realisieren und dadurch Pachteinnahmen zu erhalten, die Gewerbesteuer in den Gemeinden zu erheben und die Beteiligung der beteiligten Kommunen vor einer Fremdbeteiligung.

Herr Heß, Üchtelhausen, fragt nach, ob es einen Flächenverteilungsschlüssel geben wird, zum einen um keinen Wettbewerb der Gesellschafter untereinander auszulösen, zum anderen um die Bürger nicht über Gebühr zu belasten, weil es in einer Gemeinde besonders viele geeignete Flächen gibt.

Herr Heckenlauer ergänzt, dass der Gemeinderat die Planungshoheit hat.

Herr Merz, Gemeinde Schonungen, gibt eine Übersicht, wieviel Leistung in einer Woche in Bayern errichtet werden müsste, um die gesteckten Ziele der Energiewende zu erreichen. Hierzu stellt er die Fragen, ob es eine Monopolstellung z. G. der ÜZ Mainfranken gibt, die Umsetzung der geplanten Projekte zeitnah erfolgen kann, in welchem Tempo und in welcher Reihenfolge Projekte realisiert werden können und ob die ÜZ Mainfranken auch die notwendige Manpower zur Umsetzung vorweisen kann. 1. Bürgermeister Heckenlauer entgegnet, dass dies heute nicht die Fragen sind, nach wiederholter Nachfrage erklärt er schließlich, dass dieses Moratorium der Projektentwicklung durch die ÜZ Mainfranken so gesehen werden kann, dass kein anderer Projektierer eingebunden wird.

Landrat Bold, Bad Kissingen, stellt fest, dass den Gemeinden die Planungshoheit obliegt und daher die Durchführung von Vorhaben im Sinne der Allianz Schweinfurter Oberland möglich ist. Die Gemeinden haben das Planungsrecht und müssen auch entscheiden.

Die Umsetzungs-Idee der Gründung einer Energiegesellschaft soll auch auf Landkreis-Ebene vorangetrieben werden.

Auf die vorher geäußerten Fragen der Herrn Merz zur möglichen Umsetzungsproblematik der Energiewende aufgrund fehlender personeller Ressourcen der ÜZ Mainfranken teilt Herr Dr. Geßlein mit, dass der limitierende Faktor nicht die ÜZ Mainfranken ist. Die Schwierigkeit ist der Netzausbau und damit verbunden, die Projekte, die dann ans Netz gehen können.

1. Bürgermeister Rottmann, Gemeinde Schonungen, sieht noch ein weiteres Problem, welches in den personellen Ausstattungen der Bauverwaltungen der Kommunen liegt, die die entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen.

1. Bürgermeister Klement, Markt Maßbach, ist der Meinung, dass die Wertschöpfung in der Region bleiben muss. Bei den bisherigen Anlagen (PV-Anlagen und Windkraft) ist dies nicht in dieser Form der Fall. Bei neuen Projekten soll dies der Fall sein insbesondere weil die Projekte durch den Gemeinderat bestimmt werden, außer es handelt sich um privilegierte Vorhaben.

1. Bürgermeister Grebner stellt abschließend fest, dass es wichtig ist, dass es keinen Stillstand gibt. Die Struktur ist damit in Grundzügen gegeben, die einzelnen Gemeinden beschließen über die Projekte und die Gesellschaft darüber, wo es los geht, wo es am einfachsten ist, den produzierten Strom ins Netz einzuspeisen.

Die Gemeinde Üchtelhausen ist mit dem vorgelegten Vertragsentwurf einverstanden und stimmt der Gründung der Energieverwaltungs- GmbH Schweinfurter OberLand zu.

1. Bürgermeister Grebner wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen.

Ja 11 : Nein 3 Anwesend 14 Befangen 0