Titel Logo
Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die öfffentliche Sitzung GR 07-2025 v. 29.04.2025

TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift
TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 2 Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 ist fertig gestellt. Sie beinhaltet folgende zentrale Finanzdaten:

Durch den im Ratsinformationssystem eingestellten Rechenschaftsbericht wird die Jahresrechnung näher erläutert.

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 3 Naturschutzgebiet Brönnhof

Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, entsprechend den ins Ratsinformationssystem eingestellten Unterlagen, das Naturschutzgebiet „Brönnhof“ auszuweisen. Hierdurch sollen Teile des ehemaligen Standortübungsplatzes Brönnhof und weitere benachbarte Flächen in den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen als Naturschutzgebiet geschützt werden. Das Naturschutzgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1.513 ha, die Grenzen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Schutzgebietskarten.

Die Gemeinde Üchtelhausen wurde gebeten, zur geplanten Unterschutzstellung Stellung zu nehmen.

Die Unterschutzstellung der Flächen, die vom Bundestag in das Nationale Naturerbe aufgenommen wurden, zeichnete sich bereits seit langem ab. Grundsätzlich spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, zumal die Flächen fast ausnahmslos im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen. Im Zuge der Überprüfung der Flächen wurde allerdings festgestellt, dass zwei heute aufgelassene Wege (Fl.-Nrn. 3585 und 1488/1, Gemarkung Weipoltshausen mit zusammen 4.463 m²) nach wie vor im Gemeindeeigentum stehen. Diese beiden Flächen sind auch Teil des Gebiets der Waldneuordnung Weipoltshausen. Es wird von Seiten des Bundesforstes und der Gemeinde Üchtelhausen angestrebt, diese Flächen in diesem Verfahren an den Bund abzutreten.

Die Gemeinde Üchtelhausen stimmt der Unterschutzstellung des Gebiets unter der Voraussetzung zu, dass ihre Flächen gegen einen entsprechenden Ausgleich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgetreten werden können.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 4 Bestätigung der Wahl eines stellvertretenden Kommandanten der FFw Üchtelhausen

Mit Beschluss vom 25.02.2025 hat der Gemeinderat der Einrichtung eines zusätzlichen stellvertretenden Kommandanten bei der Freiwilligen Feuerwehr Üchtelhausen zugestimmt.

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Üchtelhausen am 22.04.2025 wurde Herr Christoph Steger zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Herr Steger muss noch den notwendigen Lehrgang für den Leiter einer Wehr absolvieren.

Die Zustimmung des Kreisbrandrats gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG liegt vor. Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist zudem die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen bestätigt Herrn Christoph Steger als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Üchtelhausen. Die Bestätigung wird unter der Bedingung erteilt, dass binnen eines Zeitraums, welcher 1 Jahr nicht überschreiten sollte, die notwendigen Lehrgänge für die Leitung einer Wehr nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 5 Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten
TOP 5.1 Baugenehmigung Norma - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Das Landratsamt Schweinfurt hat durch Bescheid vom 04.02.2025 die Baugenehmigung zur Errichtung der Norma-Filiale in Üchtelhausen erteilt. Gegen einige der festgesetzten Auflagen wurde Klage erhoben. Bei einem außergerichtlichen Einigungstermin im Landratsamt konnte bezüglich der beklagten Punkte eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Bei dem Termin wurde aber noch die Frage aufgeworfen, wieweit die Verlegung von Drainpflaster vorgeschrieben ist. Bezüglich dieses Punktes hat das Landratsamt nun die Gemeinde beteiligt, weil der Bebauungsplan die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster vorsieht.

Die Norma beabsichtigt, alle Stellplatzflächen zu pflastern und die Fahrspuren dazwischen zu asphaltieren. Das auf den Parkflächen anfallende Regenwasser soll zudem auch der Bewässerung der Grünflächen am Parkplatz dienen. Dazu werden die Bordsteine an den Stellplätzen unterbrochen ausgebildet, um den Abfluss von Regenwasser in diese Grünflächen zu ermöglichen. Ganz ohne Regenwasserableitung in den Regenwasserkanal wird die Parkfläche aber dennoch nicht auskommen.

Die Norma hat auf der anderen Seite einer Nutzung des anfallenden Dachflächenwassers zur Bewässerung des DJK-Sportplatzes zugestimmt. Deshalb wird sich hier die Regenwassermenge, die dem Kanal zugeführt wird, vermindern.

Nach Aussage unseres Planungsbüros, das für die Ausarbeitung des Bebauungsplans verantwortlich zeichnete, sind nach dem DWA Merkblatt M153 Pflasterflächen versickerungsfähig, wenn eine Mindestfugenbreite von 0,5 cm besteht. Dies wäre bei einer üblichen Verlegeweise immer gegeben. Sinn und Zweck der Regelung im Bebauungsplan ist, dass das Regenwasser im Regelfall nicht über das Kanalnetz abgeführt wird, sondern vor Ort großteils versickern kann.

Selbst Asphaltflächen wären dann als unproblematisch anzusehen, wenn diese Flächen in angrenzende Grünflächen entwässern und kein Regenwasser dem Kanalnetz zugeführt wird. Dies kann jedoch so umfassend, auch aufgrund der schlechten Versickerungsfähigkeit des dortigen Bodens, nicht gewährleistet werden.

Die Gemeinde muss deshalb entscheiden, ob sie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässt.

Die Gemeinde Üchtelhausen erteilt ihr Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung zu den Festsetzungen Nrn. 4.5 und 11.4 des Bebauungsplans Zeller Berg.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 5.2 Teilnutzungsänderung des best. Gebäudes zum Veranstaltungsraum sowie Errichtung eines Carports, ehem. Rot-Kreuz-Heim, Zell

Mit Beschluss vom 22.03.2022 hat der Gemeinderat seine Zustimmung zu einer Nutzungsänderung auf eine gastronomische Nutzung des ehem. Stadtranderholungsheims bei Zell (Fl.Nr. 1231, Gemarkung Zell) in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den Eigentümern wurde im September 2024 geschlossen.

Nunmehr wurde ein entsprechender Bauantrag auf eine Nutzungsänderung des Gebäudes gestellt. Geplant ist die Teilnutzungsänderung des Gebäudes als Veranstaltungsraum, das Gebäude wird dabei lediglich saniert, es sind keine Umbaumaßnahmen geplant. In Foyer und Veranstaltungsraum sollen bis 80 Personen Platz finden. Die Veranstaltungsräume sollen tageweise vermietet werden. Einzige Veränderung am Gebäude ist die Errichtung eines Carports mit den Maßen 9 x 6 m auf der nördlichen Gebäudeseite.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß § 35 Abs.2 BauGB.

Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Zahl nachgewiesen, neben den bereits bestehenden Parkflächen werden noch 12 zusätzliche barrierefreie Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen.

Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt nur teilweise vor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt das Einvernehmen nach §36 BauGB zum genannten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 5.3 Errichtung eines Anbaus als Heiz- und Technikraum, Werkstatt, Dorfstraße 21 in Weipoltshausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung eines Anbaus als Nebengebäude zur Dorfstraße 21, Fl.Nrn. 31/1 u. 31/2, Gemarkung Weipoltshausen beantragt. Der Anbau soll zukünftig eine Werkstatt, sowie den Heiz- und Technikraum für das bestehende Wohnhaus beherbergen.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt, bis auf einen, vor.

Über eine mögliche Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 63 BayBO.

Das Vorhaben wird nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 5.4 Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Am Stengach 4 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Am Stengach 4, Fl.Nr. 4059, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leite ober den Gärten - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Es wird folgende Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:

-

Dachform/-neigung:

Nach dem Bebauungsplan sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 25° - 35° zulässig. Der Anbau wird als Pultdach mit einer Neigung von 10° ausgeführt.

Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von Stellplätzen ist nicht erforderlich, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben, sowie den notwendigen Befreiungen, das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 5.5 isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenschuppens, An der Lau 7 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurden für das Anwesen An der Lau 7, Fl.Nr. 4070/7, Gemarkung Üchtelhausen eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenschuppens beantragt. Der Schuppen ist mit einer Grundfläche von 3 x 2,5 m und einer Höhe von ca. 2,6 m geplant.

Grundsätzlich ist das Vorhaben verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr.1 BayBO. Benötigt wird aber von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der halben Lau – 1. Änderung“ folgende Befreiung:

Überschreitung Baufenster:

Das Gartenhaus wird außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet.

Bis auf einen haben alle Nachbarn den Befreiungen zugestimmt, dieser hat aber ebenfalls vergleichbare Befreiungen erhalten. Da von den Befreiungen keine nachbarschützenden Belange betroffen sind, kann die Befreiung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt werden. Der Nachbar, dessen Unterschrift fehlt, erhält eine Ausfertigung der Befreiung zur Kenntnis.

Das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde erhält die Befreiung zur Kenntnis.

Ohne Beschluss

TOP 6 Mitteilungen, Anfragen
TOP 6.1 Information zum Bayerischen Ladenschlussgesetz

1. Bürgermeister Grebner informiert über die aktuelle Gesetzeslage zum neu erlassenen Bayerischen Ladenschlussgesetz, ins besondere über die gesetzlichen Öffnungszeiten von Kleinstsupermärkten.

TOP 6.2 Antrag der FFW Ebertshausen auf Zulassung eines max. 1000kg Anhängers

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Ebertshausen wurde die Zulassung eines Anhängers bis max. 1000 kg, mit Bremse, durch die Gemeinde Üchtelhausen beantragt. Begründet wird dies mit dem Erhalt der Einsatzfähigkeit und der Ausbildung der Jugendfeuerwehr. Eine Zulassung über den Feuerwehrverein sei nicht möglich, da es sich hierbei nicht um einen eingetragenen Verein handelt.

Im Wesentlichen soll der Anhänger zum Transport von feuerwehrtechnischer Ausrüstung zu Übungen, Wettbewerben und Prüfungen der Jugendfeuerwehr genutzt werden. Daneben soll er auch für den Transport von kontaminierter Ausrüstung (Schläuche, Atemschutzausrüstung) nach einem Brandeinsatz zur Verfügung stehen, um das neue Fahrzeug vor Brandrückständen zu schützen. Das vollständige Antragsschreiben ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die Beschaffung erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen, Aussagen zur Übernahme der Kosten für Steuer und Versicherung, sowie für etwaige Wartungs- und Unterhaltskosten enthält der Antrag nicht.

Die Antragsteller beantragen die Behandlung durch den Gemeinderat, die zu erwartenden Kosten für Steuern und Haftpflichtversicherung (ca. 70 €/Jahr), evtl. zuzügl. einer Kaskoversicherung (30 – 190 €/Jahr) und etwaiger Unterhalts-/Wartungskosten, liegen jedoch unter den hierfür festgesetzten Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Gemeinderates, so dass der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu behandeln ist.

Nach Prüfung des Sachverhalts hat die Verwaltung entschieden, eine Zulassung des Anhängers über die Gemeinde Üchtelhausen aus folgenden Gründen abzulehnen:

-

Soweit in anderen Wehren Material für Feuerwehren transportiert werden muss, wird hierbei auf in der Dorfgemeinschaft bereits vorhandene Anhänger zurückgegriffen, so dass eine Notwendigkeit für eine feuerwehrspezifische Beschaffung nicht gesehen wird.

-

Ebenfalls geschieht der Transport von kontaminiertem Einsatzmaterial bei allen anderen Wehren mit Atemschutz für gewöhnlich mit dem Einsatzfahrzeug – die entsprechenden Abteile sind entsprechend leicht zu reinigend ausgestaltet, z.B. mit Blechbeschlägen. Bei Großeinsätzen unterstützt der Landkreis mit dem Gerätewagen Atemschutz, der Transport der Ausrüstung zur Atemschutzwerkstatt wird dann ebenfalls organisiert.

-

Daneben ist auch zu bedenken, dass das Anhängen eines Anhängers an ein Einsatzfahrzeug während einer Alarmierung zu einer erheblichen Verzögerung beim Ausrücken und der Anfahrt zum Einsatzort führen wird, was gänzlich unpraktikabel ist. Der Anhänger müsste somit erst im Nachgang geholt werden, entweder mit dem FW-Fahrzeug oder mit einem zusätzlichen Privatfahrzeug.

-

Da bisher keine andere Wehr eine vergleichbare Regelung in Anspruch genommen hat, sieht die Verwaltung hier die Schaffung eines Präzedenzfalles, der ähnliche „Nachahmungsanträge“ mit entsprechenden Folgekosten nach sich ziehen dürfte.

-

Außerhalb der genannten Einsatzfelder ist für den Anhänger kein feuerwehrspezifischer Nutzen ersichtlich.

-

Das Fahren mit einem Anhänger der beantragten Größe würde grundsätzlich eine Fahrerlaubnis der Klassen BE oder C1E voraussetzen, der normale Autoführerschein Klasse B mit dem Feuerwehrführerschein bis 7,5 t genügt hierfür nicht.

Zur besseren Jugendmotivation wird dringend empfohlen auch bei der Jugendausbildung das moderne „neue“ Material zu verwenden.

Herr Zehner erläutert zum Antrag des Feuerwehrvereins, dass dieser zwar nicht mit ihm abgesprochen ist, aber die laufenden Kosten vom Verein getragen werden sollen. Es geht nur darum, dass der Anhänger nicht auf den (nicht eingetragenen) Feuerwehrverein zugelassen werden kann. Hier soll die Gemeinde einspringen. Die Unterstellung des Anhängers ist noch zu klären. Herr Sperber und Herr Pfister unterstützen das Anliegen des Vereins.

Herr Zehner geht auf den Vereinsvorsitzenden und den Kommandanten zu, damit die Angelegenheit mit der Gemeinde geklärt wird.

TOP 6.3 Verkauf altes Feuerwehrauto Ebertshausen

Das alte Feuerwehrauto aus Ebertshausen konnte über die Plattform www.zoll-auktion.de zum Preis vom 6.362 € verkauft werden. Der Erwerber will es zum Wohnmobil umbauen.

TOP 6.4 Gewerbegebiet

Herr Neugebauer fragt an, ob es bei den Arbeiten am Zeller Berg Verzögerungen gibt. Herr 1. Bürgermeister Grebner kann berichten, dass sowohl die Erschließungsarbeiten als auch der Bau der Normafiliale voll im Zeitplan liegen.

TOP 6.5 ILE Treffen

Frau Kuhn erkundigt sich, warum Herr 1. Bürgermeister Grebner beim letzten ILE Treffen des Oberlands nicht dabei war. Herr Grebner informierte, dass dieses Treffen leider in seinen Urlaub gelegt wurde. Er hat sich deshalb durch Frau Balk vertreten lassen. Thema war Innenentwicklung, was in ihrem Arbeitsbereich liegt.

TOP 6.6 Gemeindeverbindungsstraße Hesselbach - Hoppachshof

Frau Kuhn hat festgestellt, dass der Asphaltbelag Blasen wirft.

TOP 6.7 Ausgleichsflächen Windpark

Frau Kuhn fragt an, warum die Flächen bei Thomashof zur Aufforstung angedacht sind. Die Verwaltung erläutert, dass diese Flächen von Naturschutz bereits bei der ersten Planung vor 10 Jahren positiv begutachtet wurden.

TOP 6.8 Gemeindebriefkasten Zell

Herr 1. Bürgermeister Grebner erläutert auf Nachfrage, dass es in Zell bisher keinen Gemeindebriefkasten gab und Post ans Rathaus in private, unter anderem seinen Briefkasten eingeworfen wurde.

TOP 6.9 Radweg Goldene Nuss

Herr Pfister informiert, dass am Radweg Goldene Nuss auf der linken Seite von Üchtelhausen kommend eine Eiche schräg in Richtung Weg hängt.