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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung Übermittlungssperre 2026

Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:

1.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG.

2.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1 und 5 BMG.

3.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 und 5 BMG.

4.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 und 5 BMG.

Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos.

Schnell und unbürokratisch ist die Beantragung von Übermittlungssperren über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Üchtelhausen (buergerservice-portal.de/bayern/uechtelhausen) möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beantragung von Übermittlungssperren mit einem formlosen Schreiben.

Einwohnermeldeamt Üchtelhausen (Zimmer 1)

Kirchplatz 1

97532 Üchtelhausen

Telefon 09720/910014

meldeamt@uechtelhausen.de

Öffnungzeiten:

Montag

8:00-12:00 Uhr

 

    13:00-16:00 Uhr

Dienstag 

8:00-12:00 Uhr

Mittwoch 

8:00-12:00 Uhr

Donnerstag

14:00-18:00 Uhr

Freitag

8:00-12:00 Uhr

Üchtelhausen, 20.05.2026
Meldeamt
Johannes Grebner
1. Bürgermeister