Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) rückwirkend zum 01.01.2026 von 300 v.H. auf 400 v.H. festgesetzt.
Die aufgrund dieses Beschlusses erlassenen Änderungsbescheide wurden den Steuerpflichtigen vor kurzem zugestellt. Die darin festgesetzten Beträge sowie die ausgewiesenen Fälligkeitstermine sind maßgebend.
Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, die Anpassung bei ihren Zahlungen zu berücksichtigen. Sofern der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt die Abbuchung der festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen automatisch.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt telefonisch unter 09720/9100-18 oder per E-Mail (steueramt@uechtelhausen.de) zur Verfügung.