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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 12/2026
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates GR 07-2026 v. 19.05.2026

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2026

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 0

Anwesend 17

Befangen 0

TOP 2

1. Änderung des Bebauungsplans "Zeller Berg"

Nach den ursprünglichen Planungsüberlegungen bei der Erstellung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ sollten im ausgewiesenen Sondergebiet Einzelhandel zwei Einzelhändler unterkommen. Um eine unzulässige Agglomeration Einzelhandelsflächen zu vermeiden, wurde deshalb in den übrigen Gebieten GE 1 bis GE 3 Einzelhandelsbetriebe für unzulässig erklärt (vgl. 3.7.4 der Begründung zum Bebauungsplan „Zeller Berg“).

Im Laufe der Projektentwicklung reduzierte sich die Nutzung der Sondergebietsfläche auf die Norma und ein Cafe mit Verkauf von Backwaren. Aus landesplanerischen Gesichtspunkten wäre die Ansiedlung eines weiteren Einzelhändlers mit einer Verkaufsfläche von bis 800 m² am „Zeller Berg“ zulässig. Dies entspricht auch der eigentlichen Intention des Bebauungsplans, diesen zweiten Betrieb zu ermöglichen.

Inzwischen liegt die Interessenbekundung eines Einzelhändlers vor, sich im GE 1 anzusiedeln. Die Norma würde diese Ansiedlung zur Ergänzung des dortigen Sortiments begrüßen. Um dies zu ermöglichen ist folgende Änderung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ erforderlich:

Die textlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich werden wie folgt geändert:

Punkt 1.0 Abschnitt GE Satz 2 wird durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt:

„Für die Gewerbegebietsfläche GE 1 ist ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² zulässig. Im Übrigen sind für die ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen Einzelhandelsbetriebe aus städtebaulichen Gründen gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO nicht zulässig.“

Die Änderung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erfolgen, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, insbesondere FFH- oder Vogelschutzgebiete nicht berührt werden und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zeller Berg“.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 0

Anwesend 17

Befangen 0

TOP 3

Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung Katzenklinge Ost

Das Bayernwerk hat uns ein Angebot für die Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt des Baugebiets Katzenklinge Ost erstellt.

Angeboten werden 10 Siteco SL11 micro Leuchten auf Stahlmast einschließlich 590 m Kabel zur Anbindung der Leuchten. Außerdem werden ca. 250 m Kabel im Fußweg zur Kirchbergschule erneuert.

Alternativ haben wir entsprechend den bislang üblicherweise verwendeten Masten einen Preis für die Leuchten auf Alumast angefragt. Die Mehrkosten dafür belaufen sich auf rund 4000 €.

Die Gemeinde Üchtelhausen nimmt das Angebot von Bayernwerk in der Variante Stahlmast an.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 0

Anwesend 17

Befangen 0

TOP 4

Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 ist fertig gestellt. Sie beinhaltet folgende zentrale Finanzdaten:

Finanzdaten

Bemerkungen bzw. besondere Hinweise zum Jahresabschluss 2025:

*) Die Summe beinhaltet die Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile und auf den Wiederbeschaffungszeitwert (insgesamt 107.136,38 €) sowie die Überdeckung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen mit 405.041,04 €.

**) Die Sonderrücklage für zuwendungsfinanzierte Anlagenteile beträgt 214.864,68 € und auf Wiederbeschaffungszeitwerte beträgt 242.271,70 €. Die Rücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beträgt 405.041,04 €.

Durch den im Ratsinformationssystem eingestellten Rechenschaftsbericht wird die Jahresrechnung näher erläutert.

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2025 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 0

Anwesend 17

Befangen 0

TOP 5

Zuschussantrag Kath. Kirchenstiftung Hesselbach- Renovierung Kriegergedächtniskapelle Ottenhausen

Die kath. Kirchenstiftung St. Philippus und Jakobus, Hesselbach stellt mit eingegangenem Schreiben am 11.05.2026, den Antrag auf Bezuschussung der Renovierung der Kriegergedächtniskapelle Ottenhausen. Die Kosten für die Dachsanierung und Ausbesserungen des Innenraums belaufen sich auf rund 30.000,00 €. Durch ehrenamtliche Unterstützung könnte die Summe evtl. reduziert werden.

Das Antragsschreiben ist ins RIS eingestellt.

Der gemeindliche Förderkatalog sieht eine Bezuschussung für Generalsanierungsmaßnahmen an Kirchenschiffen und Pfarrgebäuden nur vor, wenn eine Baulast vorliegt. Die Gemeinde kann und darf aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes keine freiwilligen Zuschüsse leisten.

Der Gemeinderat lehnt eine freiwillige Zuschussgewährung zu den geplanten Renovierungsarbeiten ab.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17

Nein 0

Anwesend 17

Befangen 0

TOP 6

Mitteilungen, Anfragen

Nach Mitteilung verschiedener Informationen, u. a.

-

Aufstellen von Bänken an den Spielplätzen Ebertshausen und Madenhausen

-

Startschuss für das Stadtradeln am 29.06.2026 um 10:00 Uhr am Kirchberg 7

-

Fertigstellung des Rad- und Wirtschaftsweges von Hoppachshof nach Madenhausen

-

gemeinsame Oberland-Sitzung am 26.06.2026 um 18:00 Uhr in Rannungen

schließt 1. Bürgermeister den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.