Für den Fall, dass ein Abstimmungsschein für den Bürgerentscheid am 16.07.2023 nicht zugegangen ist, kann noch am Samstag den 15.07.2023 bis 12:00 Uhr ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Dafür ist am 15.07.2023 das Wahlamt im Rathaus zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr geöffnet. Verlorene Abstimmungsscheine werden jedoch nicht ersetzt.
Stimmberechtigte, die nicht im Bürgerverzeichnis eingetragen sind, können auf Antrag einen Abstimmungsschein erhalten, wenn
• sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Bürgerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis versäumt haben oder dass ihr Stimmrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist oder
• ihr Stimmrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht im Bürgerverzeichnis eingetragen wurden.
Der Abstimmungsschein sollte bis Freitag, 14.07.2023, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde Üchtelhausen schriftlich oder mündlich, aber nicht telefonisch, beantragt sein. Ausnahmsweise können Abstimmungsscheine in diesem Fall noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr beantragt werden.