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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Stadtlauringer Gruppe

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung – Stadtlauringer Gruppe - hat in der Sitzung am 13.06.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Landratsamt Schweinfurt hat gegen die Satzung keine Einwände erhoben. Sie wird deshalb amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, namentlich der Haushaltsplan, kann während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Stadtlauringen (Marktplatz 1, 97488 Stadtlauringen) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung eingesehen werden.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung

„Stadtlauringer Gruppe“, Landkreis Schweinfurt, für das

Haushaltsjahr 2023

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  1.494.400, -- €

und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit  — 390.600, --€.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird keine Kreditaufnahme festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Stadtlauringen, den 23.06.2023

Heckenlauer,
1. Vorsitzender