Nächster Artikel: Einladung zur Arbeitsgruppe für gesamtgemeindliches Engagement
Hunde in den Friedhöfen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Tieren beim Besuch eines Friedhofs in der Gemeinde Üchtelhausen grundsätzlich untersagt ist, § 6 Abs. 3 der Friedhofssatzung. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.