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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Nachrichten
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Gemeinde

TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024

Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 2 Wohnmobilstellplätze

Wohnmobiltourismus spielt in der deutschen Tourismusbranche und somit für den ländlichen Raum eine wichtige Rolle, da es Reisenden die Möglichkeit bietet, flexibel zu reisen und verschiedene Regionen zu erkunden. In Zusammenarbeit mit der Tourist Information Schweinfurt 360 °, berät Bernhard Mosandl von Regio Tourismus Marketing derzeit Gemeinden im Landkreis Schweinfurt bezüglich Einzelstellplätzen und Wohnmobilstellplätzen.

Die Verwaltung nahm die individuelle Erstberatung in Anspruch. Sie traf eine Vorauswahl von geeigneten, gemeindeeigenen Flächen für Einzelstellplätze und stellte Karten- sowie Informationsmaterial zusammen. In einer Rundfahrt, die zu den gemeindeeigenen Flächen hinführte, wurden die Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Umsetzung geprüft. Herr Mosandl erarbeitete ein individuelles Konzept im Bereich Reisemobiltourismus für die Gemeinde Üchtelhausen und stellt heute die Ergebnisse dem Gemeinderat vor. Es wurden insgesamt 5 potentielle Stellplätze erarbeitet, über die im Gremium diskutiert werden soll:

  1. Ebertshausen „Am Weiher“
  2. Ottenhausen „An der Tannenberghütte“
  3. Üchtelhausen „Stüchter Waldlichtung“
  4. Weipoltshausen „Tor zum Brönnhof“
  5. Zell „Zeller Talblick“

Die Stellplätze dienen Wohnmobiltouristen als Rastplatz- und Übernachtungsmöglichkeit (meist 1 Übernachtung), um die schönen Rundwanderwege im Gemeindegebiet zu nutzen oder, um Ausflüge innerhalb der Gemeinde zu unternehmen. Die Ausweisung von Einzelstellplätzen wird hierbei als Chance für die Gemeinde gesehen, um „Wildcamping“ zu unterbinden und ein touristisches Angebot für eine neue Zielgruppe zu schaffen.

Die Einzelstellplätze sollen über die Online-Plattform „AlpacaCamping“ vertrieben und touristisch vermarktet werden. Für Camper wird hierbei auf getätigte Buchungen eine Servicegebühr für den Betrieb der Plattform AlpacaCamping erhoben. Die Gemeinde legt den Preis pro Nacht für die Stellfläche selbst fest. Empfohlen ist ein Rahmen von 10 - 20 Euro. Die Einnahmen, die durch die Einzelstellplätze eingenommen werden, sind - nach Abzug der Service Gebühr an AlpacaCamping - für die Gemeinde komplett umsatzsteuerpflichtig. Die Stellplätze müssten zu Beginn geschottert werden und vom Bauhof gepflegt werden. Die Stellplätze werden durch die Aufstellung eines Schildes (Kosten 20 Euro pro Schild) gekennzeichnet. Vorteil der Online-Plattform ist zudem, dass die Nutzung des Stellplatzes für eine gewisse zeitliche Dauer auch gesperrt werden kann (z.B. bei Festen).

Aus der Mitte des Gremiums wird die Befürchtung geäußert, dass der Bauhof aufgrund der Mehrarbeit durch die Pflege überlastet wird.

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Reisemobiltourismus in der Gemeinde und ermächtigt den 1. Bürgermeister, die nötigen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 : Nein 2 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 3 Fördergebiet Gigabitrichtlinie 2.0

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen. Der Glasfaserausbau wird hauptsächlich von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich vorangetrieben. In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, unterstützt der Bund mit der Gigabitförderung 2.0. Die Gemeinde Üchtelhausen wurde in das Förderprogramm mit aufgenommen. Die Förderquote beträgt i.d.R. 90 % (Bundesförderung + Kofinanzierung), analog zur Bayerischen Gigabitrichtlinie. Gefördert werden alle Adressen, die nicht durch Glasfaser angebunden sind oder mit einem Kabelanschluss (HFC) mit mindestens 500 Mbit/s im Download versorgt werden. Ausgeschlossen ist eine Förderung auch, wenn zwei unterschiedliche Netzstrukturen mit mind. 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Ortsteilen mit Koaxialnetzen sind deshalb grundsätzlich nicht förderfähig.

Nach Rücksprache mit mehreren Experten wurde deutlich gemacht, dass dieses Förderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 das Letzte seiner Art sein wird, um die weißen Flecken bezüglich Breitbandausbau zu schließen. Für die Ausschreibung muss ein Fördergebiet festgelegt werden. Das Büro Dr. Först berät die Gemeinde bei der Durchführung der Gigabitrichtlinie. Nach Auskunft des Projektträgers für das Förderverfahren, PWC, kann in der Ausschreibung nur nach Ortsteilen differenziert werden.

Der Ortsteil Madenhausen soll komplett in das Fördergebiet von Gigabit 2.0 aufgenommen werden. Mit dabei sind dann auch die beiden Aussiedlerhöfe nördlich von Madenhausen.

In Ebertshausen und Ottenhausen läuft derzeit der Breitbandausbau nach dem bayerischen Förderverfahren. Die Verwaltung empfiehlt, die beiden Ortsteile nochmals ins Bundesförderverfahren aufzunehmen, weil der Hof in der Haßbergstraße in Ebertshausen und die Tannenberghütte in Ottenhausen aufgrund von Kommunikationsproblemen aus dem laufenden Ausbauprogramm herausgefallen sind.

Dagegen empfiehlt die Verwaltung Hesselbach nicht nochmals aufzunehmen. Von den drei im Markterkundungsverfahren als weiße Flecken gemeldeten Anwesen erhielten zwei im ersten bayerischen Förderverfahren Glasfaseranschlüsse, die allerdings bislang nicht aktiviert wurden. Bei der 3. Adresse wurde damals kein Ausbauwunsch an die Gemeinde herangetragen. Der nachträgliche Ausbau dieses einen Anschlusses würde verhältnismäßig kostspielig werden.

In den übrigen Ortsteilen Üchtelhausen, Zell, Weipoltshausen, Thomashof und Hoppachshof wurden eine Reihe von Einzelanwesen genannt, welche nach Aussage von Herrn Dr. Först in das Förderprogramm mit aufgenommen werden könnten, da sie den drei Kriterien entsprächen: „weniger als 30 Mbit/s in Download“, „Mindestens 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s im Download“, oder „mind. 100 Mbit/s aber weniger als 500 Mbit/s im Download“. Hierbei handelt sich um Wohnhäuser, Kirchen, Feuerwehrhäuser, Sportvereine, Bauplätze, Leerstände, Garagen, Scheunen, Gärten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass hier zumindest teilweise Koaxialanschlüsse möglich wären, die Grundstücke aber fälschlich als nicht erschließbar zurückgemeldet würden. Nach Kenntnis der Verwaltung sind in den Ortsteilen grundsätzlich flächendeckend Koaxialnetze vorhanden. Warum die Anwesen dennoch als nicht erschließbar gemeldet wurden, ist der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Ob die Ortsteile dennoch ins Förderverfahren, ggf. mit einer kostentechnischen Höchstgrenze aufgenommen werden sollen, müsste der Gemeinderat entscheiden. Im Gemeinderat soll hierüber zunächst nur beraten und erst in einer der nächsten Gemeinderatssitzung endgültig entschieden und die Festlegung des Fördergebiets final beschlossen werden.

Aufgrund der verstreuten Lage wäre die Erschließung in den übrigen Gemeindeteilen wohl verhältnismäßig teuer. Denkbar wäre für diese Anwesen ein eigenes Los für den Breitbandausbau zu bilden, das nur optional vergeben wird, wenn die Kosten im Rahmen bleiben. Als Rahmen schlägt die Verwaltung eine Grenze von 7.500 € pro Anwesen vor. Bei einer normalen Erschließung ist grundsätzlich mit 4.000 - 5.000 € pro Anwesen und 200 € pro 100 m Leitungslänge zu rechnen.

Um zu vermeiden, dass die Förderstelle im Nachhinein die Ortsteile mit Koaxialnetzen als nicht förderfähig einstuft und die Gemeinde die Ausbaukosten alleine tragen muss, wurde PWC nochmals unmittelbar von der Gemeinde kontaktiert. Die Rückantwort steht noch aus.

Es wird ein Ausbaugebiet mit den Ortsteilen Madenhausen, Ebertshausen und Ottenhausen gebildet.

Es wird darüber hinaus ein Gebiet bestimmt, für das die Ausschreibung als gesondertes Los optional erfolgt, wenn das Angebot unter einem Wert von 7.500 € je erschlossenes Grundstück bleibt. Dieses Gebiet umfasst die Ortsteile Üchtelhausen, Zell, Weipoltshausen, Thomashof und Hoppachshof.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0

TOP 4 Ergebnisse der Verkehrsschau 2024 - Gemeindestraßen

Am 07.05.2024 fand zusammen mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizei Schweinfurt die Verkehrsschau für Gemeindestraßen statt. Bei der Verkehrsschau handelt es sich um eine Beurteilung der beteiligten Fachbehörden, bei der die Teilnahme von anderen Zuschauern oder Mitgliedern des Gemeinderats grundsätzlich nicht vorgesehen und seitens der Polizei nicht gewünscht ist.

Folgende Themen wurden im Rahmen der Verkehrsschau besprochen:

1. Hesselbach

a) Einmündung Schönwaldstraße/Feldweg Fl.Nr. 418

Hier gab es in der Vergangenheit Beschwerden über die Einsehbarkeit in den Feldweg aufgrund der Heckenbepflanzung des angrenzenden Wohnhauses.

Die Bedenken werden von den Teilnehmern nicht geteilt, aufgrund des vorhandenen Grünstreifens und des geraden Wegs ist die Stelle ausreichend einsehbar. Zudem wurde die Hecke auf dem Grundstück in diesem Bereich zurückgenommen.

b) Verkehrsberuhigung Liborius-Wagner-Straße

Aufgrund der Skateranlage und dem Spiel-/Bolzplatz wurden in diesem Bereich verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Schwellen, Fahrbahnverengungen) vorgeschlagen.

Diese sehen die Teilnehmer aufgrund der geringen Verkehrsbelastung, des vorhandenen Gehwegs und der guten Einsehbarkeit nicht veranlasst. Zudem ist die Straße stellenweise zu schmal für bauliche Eingriffe. Die Geschwindigkeitsanzeige soll in diesem Bereich zur Sensibilisierung der Autofahrer aufgestellt werden.

c) Kreuzung Frühlingsstraße/Eichholzstraße/Am Hollergraben - Verkehrsspiegel

Die Anbringung eines Verkehrsspiegels für die Ausfahrt aus der Straße „Am Hollergraben“ wurde als nicht notwendig erachtet, da die Eichholzstraße ausreichend einsehbar ist.

d) Frühlingsstraße - Tempo 30

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufgrund der Einfahrt in das Gewerbegebiet wird von den Teilnehmern nicht als notwendig erachtet.

e) Vorfahrtsregelungen an innerörtlichen Kreuzungen

Im Zuge der Begutachtung vor Ort sind sich die Teilnehmer einig, dass die Vorfahrtsregelung an der Einmündung „Dürre Wiese“ nicht sinnvoll ist, da es hierfür keinen objektiven Grund gibt und ein Gemisch von rechts-vor-links-Kreuzungen und Vorfahrtsregelungen abseits der Hauptdurchfahrtsstraße die Autofahrer eher verwirrt.

Es wird daher seitens der Polizei angeregt, Vorfahrtsbeschilderung abzubauen und grundsätzlich abseits der Lindenstraße als Ortsdurchfahrt generell nur rechts-vor-links gelten zu lassen. Dies beträfe die Vorfahrtsregelungen in der Hoppachshöfer Straße, der Frühlingsstraße, sowie der Hauptstraße.

Übergangsweise kann anstelle der Vorfahrtsbeschilderung Z 102 „Kreuzung oder Einmündung“ zur Verdeutlichung aufgestellt werden.

2. Hoppachshof

a) Innerorts Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 setzt grundsätzlich eine Gefahrenlage (z.B. Kindergarten, Schule mit einer Vielzahl von an der/über die Straße laufenden Kindern) voraus, zu deren Entschärfung die Anordnung der reduzierten Geschwindigkeit zwingend notwendig ist.

Eine solche ist den Teilnehmern nicht ersichtlich.

b) Behinderung durch parkende Fahrzeuge, Hesselbacher und Dr.-Burghard-Straße

Es erging eine Beschwerde, dass in der Hesselbacher Straße beidseitig und nicht versetzt geparkt wird, wodurch die Durchfahrt behindert wird.

Nach Ansicht der Teilnehmer handelt es sich hierbei um einen Einzelfall, der keine dauerhafte Verkehrsregelung erfordert. Sollte die Straße tatsächlich durch parkende Fahrzeuge blockiert sein, kann die Polizei alarmiert werden um den Parkverstoß zu ahnden.

Dagegen sehen die Teilnehmer Handlungsbedarf in der Dr.-Burghard-Straße. Aufgrund von regelmäßig am Straßenrand geparkten Fahrzeugen ist ein ausweichen von Fahrzeugen auf die Gegenfahrbahn notwendig. Dies führt zu einer Gefahrenstelle im Kurvenbereich vor dem Ortsausgang Richtung Hesselbach, da die Gegenfahrbahn nur sehr kurz einsehbar ist und Gegenverkehr erst spät wahrgenommen wird. Da es sich um eine Straße mit Durchgangsverkehr handelt die z.B. regelmäßig auch der Schulbus benutzt, empfiehlt die Polizei die Anbringung des Zeichens 286 „eingeschränktes Haltverbot“ in diesem Bereich.

c) Fichtenbuschstraße/Schönbornstraße - Parken nähe Einmündung

Es erging eine Beschwerde, dass durch am Beginn der Fichtenbuschstraße geparkte Fahrzeuge das Abbiegen in diese behindert wird, insbesondere für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Diesbezüglich sieht die Polizei keine Veranlassung für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, da die Regelungen für Park- und Haltverbote in der StVO klar und ausreichend sind. Grundsätzlich müssen sich hier die Anwohner arrangieren, im Fall von konkreten Verstößen (zu geringe Restfahrbahnbreite, Parken vor Einfahrten, Parken im unmittelbaren Kurvenbereich) kann die Polizei gerufen werden, die diese aufnimmt.

d) Fichtenbuschstraße/Schönbornstraße - Rechts-vor-links-Regelung

Der Durchfahrtsverkehr durch die Schönbornstraße missachtet häufig die Rechts-vor-links-Regelung an der Einmündung zur Fichtenbuschstraße - wohl auch, weil die Einmündung nicht oder zu spät wahrgenommen wird.

Es wird daher empfohlen, zur Verdeutlichung vor der Einmündung Zeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung“ aufzustellen.

3. Üchtelhausen

Überwachung Tempo 30 in der Schulstraße

Für eine objektive Beurteilung, wie häufig Verstöße gegen die Tempo-30-Regelung in der Schulstraße begangen werden, soll hier die Messanlage der Gemeinde aufgestellt werden.

Sollten dabei tatsächlich regelmäßige Überschreitungen dokumentiert werden, wird die Polizei hier verstärkte Kontrollen durchführen.

4. Zell

a) Innerorts Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h

Auch hier sehen die Teilnehmer keine Gefahrenlage, die die Anordnung von Tempo 30 z.B. entlang des Oberen Weinbergwegs oder anderer Straßen erfordert. Auch der Bereich des Kindergartens ist ausreichend weit für Fahrzeugführer einsehbar, außerdem ist in diesem Bereich auch kein regelmäßiger und dauerhafter Aufenthalt einer Vielzahl von Kindern unmittelbar an der Straße zu erwarten.

b) Spielplatz hinter Kindergarten - verkehrsberuhigter Bereich

Durch die Nutzungsänderung des ehemaligen Stadtranderholungsheims ist zumindest zu den Betriebszeiten mit einer Zunahme des Pkw-Verkehrs vorbei am Spielplatz zu rechnen. Die Gemeinde erwägt deswegen, in diesem Bereich einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) anzuordnen.

Die Polizei sieht die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht gegeben, da es der Straße am notwendigen Aufenthaltscharakter, wie z.B. in einer reinen Wohngebietsstraße fehlt. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird nicht für notwendig erachtet. Empfohlen wird die Aufstellung des Gefahrenzeichens 136 „Kinder“ in beiden Fahrtrichtungen.

Eine Verkehrsschau bezüglich übergeordneter Straßen (Kreis- und Staatsstraßen) findet an einem gesonderten Termin mit Beteiligung der Verkehrs- und Straßenbaubehörde des Landratsamtes Schweinfurt statt.

Für die Punkte 1e), 2b) inkl. des Bereichs gegenüber der Einfahrt „An der Zeil“ und 2c) soll von der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet werden, um die Verkehrssituation zu regeln.

Zur Kenntnis genommen

TOP 5 Mitteilungen, Anfragen

TOP 5.1 Arbeitskreissitzung "Gesamtgemeindliches Engagement"

Zur Vorbereitung des Gemeindefestes am 11.08.2024 trifft sich der Arbeitskreis am 22.07.2024 um 18:00 Uhr im Rahmen des Pfarrfestes Üchtelhausen.

TOP 5.2 Regionalbudget 2024

Bürgermeister Grebner informiert über die in 2024 gestellten und bewilligten Maßnahmen für das Regionalbudget 2024. Folgende Maßnahmen wurden bewilligt:

Antragsteller

Name des Projekts

Dorfgemeinschaft Ebertshausen e.V.

Ausstattung für den generationenübergreifenden Treffpunkt Neue Mitte Ebertshausen

Eigenheimer Weipoltshausen e.V.

Defibrillator für Weipoltshausen

Kirchengemeinde Üchtelhausen

WLAN-Hotspot am Pfarrheim in Üchtelhausen

Gemeinde Üchtelhausen

Erneuerung Dorfplatz Zell

Musikverein Hesselbach

Defibrillator für den Musikverein

TOP 5.3 Hundebeutelstationen

Frau Kuhn fragt nach, wann die Hundebeutelstationen aufgestellt werden. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass dies in den nächsten Wochen erfolgt.

TOP 5.4 Fehlendes Verkehrszeichen "Am Straßholz"

Frau Kuhn informiert über ein nicht mehr vorhandenes Verkehrszeichen am Waldweg „am Straßholz“. Die Verwaltung wird die Eigentumsverhältnisse klären und ggf. eine Ersatzbeschilderung veranlassen.

TOP 5.5 Ausbau Kernweg bei Hesselbach

Frau Kuhn erkundigt sich, ob die Wegbreite des kürzlich sanierten Weges Richtung Radweg „Goldene Nuss“ auch so ausgeschrieben war, da der alte Weg etwas breiter war. 1. Bürgermeister Grebner verweist auf die geltenden Wegbreiten für den Ausbau von Kernwegen mit 3,50 m. Zudem ist der Ausbau einer Regelbreite mit 3,50 m auch günstiger als eine Überbreite.

TOP 5.6 Pflege der Grünflächen

Frau Kuhn regt an, dass für die Pflege der gdl. Grünflächen ein Pflegeplan erarbeitet werden soll. 1. Bürgermeister Grebner weist darauf hin, dass aufgrund der Ferien-/ Urlaubssituation und der aktuellen Witterung die Kernflächen gepflegt werden.

TOP 5.7 Windkraftprojekte der Energieverwaltungs-GmbH Schweinfurter Oberland

Frau Kuhn erkundigt sich, inwieweit der Gemeinde bereits Informationen vorliegen, dass Nachbargemeinden zusammen mit der Energieverwaltungs-GmbH Schweinfurter Oberland Windenergieanlagen errichten. 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass die Gemeinde Schonungen ein gemeinsames Projekt plant. In der Gemeinde Rannungen wurden wohl Windvorrangflächen durch private Investoren gesichert und der Markt Stadtlauringen wohl im zentralen Gemeindegebiet Überlegungen anstellt. Ob die anderen Nachbargemeinden ähnliche Überlegungen haben, ist derzeit nicht bekannt.

TOP 5.8 Friedhof Hesselbach

Herr Pfister weist darauf hin, dass aufgrund des Heckenrückschnitts im Friedhof Hesselbach die Absturzsicherung zur Kreisstraße hin nicht mehr vorhanden ist. 1. Bürgermeister Grebner wird den Bauhof beauftragen, eine entsprechende Sicherung anzubringen.

TOP 6 Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

Zur Sitzung lagen keine Bauanträge vor.