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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 13/2026
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung GR 08-2026 v. 09.06.2026

TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2026

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 2 Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen

Der Gemeinderat hat am 14.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte auf Empfehlung des Amts für Ländliche Entwicklung. Ziel der Planung ist, im Bereich zwischen Lerchenweg und Ballingshäuser Straße einen sinnvollen Ortsabschluss zu schaffen und die Restflächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuweisen.

Aufgrund der im Sommer letzten Jahres eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf vom 24.06.2025 insbesondere um eine Fläche für eine Trafostation ergänzt. Der Gemeinderat billigte in seiner Sitzung am 24.03.2026 die geänderte Planung und beschloss die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu den geänderten oder ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 27.04.2026 bis 26.05.2026 statt. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden durch E-Mail vom 01.04.2026 gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen mit den Empfehlungen, wie diese berücksichtig werden sollten, ist ins Ratsinformationssystem eingestellt. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung ist dort ebenfalls zu finden.

1.

Der Gemeinderat stimmt den in der Zusammenfassung der Stellungnahmen einzeln aufgeführten Behandlungsempfehlungen ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

2.

Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen in der Fassung vom 09.06.2026 als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 3 Vergabe Planungsleistungen Neubau Geh- und Radweg Madenhausen - St 2280 - Ebertshausen

In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt plant die Gemeinde Üchtelhausen den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der St 2280 zwischen Madenhausen und Ebertshausen. Mit diesem Projekt wird eine bestehende Lücke im Radwegenetz geschlossen und eine sichere sowie attraktive überörtliche Verbindung geschaffen.

Die Planung wurde in den vergangenen Jahren in enger Abstimmung mit dem Landkreis Schweinfurt vorangetrieben und liegt mittlerweile als Entwurfsplanung vor. In einem Abstimmungsgespräch im Juli 2025 mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt sowie der Regierung von Unterfranken wurde vereinbart, dass der Freistaat Bayern die Kosten des Baus trägt, während die Gemeinde Üchtelhausen die Bauausführung übernimmt sowie die Koordination und Begleitung der Baumaßnahme verantwortet. Zur Unterstützung der Gemeinde soll hierfür ein Ingenieurbüro hinzugezogen werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2025 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Üchtelhausen mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt eine Vereinbarung zur Durchführung des Radwegebaus entlang der St 2280 abschließt sowie Angebote für die zu erbringenden Ingenieurleistungen einholt.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung vier Ingenieurbüros im Rahmen eines Direktvergabeverfahrens zur Abgabe eines Honorarangebots für die Planungsleistungen zum Neubau des Geh- und Radweges entlang der St 2280 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI bis Leistungsphase 9 aufgefordert.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind fristgerecht drei Angebote eingegangen.

Die eingegangenen Angebote wurden durch die Verwaltung geprüft und gewertet.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Ingenieurbüro Stubenrauch abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt, die Ingenieurleistungen für den Neubau des Geh- und Radweges entlang der St 2280 zwischen Madenhausen und Ebertshausen einschließlich der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI bis Leistungsphase 9 an das Ingenieurbüro Stubenrauch zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 4 Boden:ständig Vergabe Maßnahmen M9, M13a, M13b

Das Projekt „boden:ständig“ ist eine Initiative der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit dem Ziel, landwirtschaftlich geprägte Einzugsgebiete besser vor Bodenerosion sowie den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen zu schützen. Durch naturnahe Maßnahmen sollen insbesondere der Bodenabtrag reduziert, der Oberflächenabfluss bei Starkregen gedämpft sowie die Wasserrückhaltung in der Fläche verbessert werden.

Mit Beschluss vom 27.06.2023 entschied der Gemeinderat die Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen: M9: Anlage einer begrünten Abflussmulde, M13a: Grabenaufwertung Kirschgraben, M13b: Jeusingstraßengraben

Besondere Bedeutung kommt den geplanten Maßnahmen im Ortsteil Weipoltshausen zu. Die Maßnahmen sind gezielt darauf ausgerichtet, Oberflächenwasser aus Starkregenereignissen bereits oberhalb des Altortes zurückzuhalten. Die Wasserrückhaltung auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen oberhalb der Bebauung ist dabei essenziell, um das Risiko von Überschwemmungen sowie Schäden im Altortbereich zu reduzieren. Die Maßnahmen leisten somit einen wichtigen Beitrag zum örtlichen Hochwasserschutz, zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur sowie zur Entlastung des Gewässersystems.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung im Rahmen des Förderprogramms „FlurNatur“ mit 75 % gefördert.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen sowie nach Vorliegen der Förderzusage die Ausschreibung durchzuführen. Die Förderanträge wurden daraufhin im Juli 2025 beim ALE eingereicht. Die entsprechenden Förderbescheide gingen Ende März 2026 bei der Gemeinde ein.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro GeoTeam wurde anschließend die Ausschreibung im Rahmen eines Direktvergabeverfahrens durchgeführt. Insgesamt wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 27.05.2026 ging fristgerecht ein Angebot ein.

Die Umsetzung der Maßnahmen muss noch im laufenden Jahr erfolgen, da die Förderbescheide für die drei Maßnahmen bis Januar 2027 befristet sind.

Die ursprüngliche Kostenschätzung für die drei Maßnahmen belief sich auf insgesamt rund 96.932 €.

Die Firma Zehe Bau GmbH aus Burkardroth hat das wirtschaftlichste Angebot für die drei Maßnahmen abgegeben und liegt damit im akzeptablen Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung. Die Angebote wurden durch das Planungsbüro GeoTeam aus Bayreuth fachlich und finanziell geprüft.

Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahmen wird an die Firma Zehe Bau GmbH aus Burkardroth vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen entsprechend zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 5 Auftragsvergabe Straßen- und Kanalerneuerung Am Höllenbach, Bergstraße

Der Gemeinderat hat am 25.02.2026 beschlossen, im Zuge des Wasserleitungsbaus durch die RMG die Straßen Am Höllenbach und Bergstraße sowie einen kurzen Abschnitt des Kanals und einige Hausanschlüsse Am Höllenbach mit zu erneuern. Die Leistungen wurde von der RMG mit ausgeschrieben.

Das Ausschreibungsergebnis liegt nun vor. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma August Ullrich GmbH, Elfershausen.

Die Straßen- und Kanalerneuerung in der Straßen Am Höllenbach und Bergstraße wird an die August Ullrich GmbH vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 6 Mitteilungen, Anfragen

Nach Mitteilung über den Startschuss für das Stadtradeln am 29.06.2026 um 10:00 Uhr am Kirchberg 7 schließt 1. Bürgermeister den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.