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Hunde in den Friedhöfen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Mitführen von Tieren beim Besuch eines Friedhofs in der Gemeinde Üchtelhausen grundsätzlich untersagt ist, § 6 Abs. 3 der Friedhofssatzung. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.