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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 16/2023
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2023

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0

TOP 1.2

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0

TOP 2

Aufstellung des Bebauungsplans Freiflächensolaranlagen Brönnhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans Freiflächensolaranlagen Brönnhof beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 19.05. bis 25.06.2021, die der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.06. bis 25.06.2021 statt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2022 die Planung gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 20.02.2023 bis 24.03.2023 zur Einsicht im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 01.02.2023 gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der Beteiligung ist in der ins Ratsinformationssystem eingestellten Abwägungsempfehlung zusammengestellt (Teil: Beteiligung zum Entwurf des B-Planes).

Aufgrund der Stellungnahmen des Landratsamts Schweinfurt wurden Änderungen erforderlich, die die Grundsätze der Planung nicht berührten. Deshalb wurden die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die berührten Träger (Landratsamt Bauamt, Naturschutz und BImA) beschränkt. Das Resultat der erneuten Beteiligung ist ebenfalls in die Abwägungsempfehlung aufgenommen (Teil: Erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Institutionen zum Entwurf des B-Planes).

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der im Parallelverfahren geänderte Flächennutzungsplan wurde vom Landratsamt durch Bescheid vom 22.02.2023 genehmigt. Der zur Umsetzung des Bebauungsplans nötige Durchführungsvertrag wurde nach Beschluss des Gemeinderats vom 1. Bürgermeister am 17.05.2023 unterzeichnet.

Herr Roßmann, der von der Gemeinde mit der Planung beauftrag war, stellt die Stellungnahmen und die vorgeschlagenen Abwägungsempfehlungen vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

1. Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

1. Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan in der Fassung vom 27.06.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

Abstimmungsvermerke:

Herr 2. Bürgermeister Geiß kam bei diesem Tagesordnungspunkt zur Sitzung.

TOP 3

Abschluss eines Vertrags zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Üchtelhausen an den Freiflächensolaranlagen Brönnhof

Zum Jahresbeginn sind Änderungen von § 6 EEG, dem Rechtsrahmen für Beteiligungsverträge zwischen Kommunen und Betreibern von Windenergie- und Freiflächenanlagen, in Kraft getreten. Standortgemeinden sollen nun bei neuen und bestehenden Solarparks, sowie bei Solarpark-Repowering Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Trotz des gesetzgeberischen Appells an die Anlagenbetreiber, wonach solche Vereinbarungen abgeschlossen werden „sollen“, bleibt es dabei, dass die Vorschrift Vereinbarungen über einseitige Zuwendungen ermöglicht, aber nicht dazu verpflichtet. Besonders misslich ist, dass § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EEG in Bezug auf Photovoltaikfreiflächenanlagen verbietet, dass Vereinbarungen vor dem Beschluss des Bebauungsplans (nach h. M. Satzungsbeschluss) geschlossen werden. Jedoch findet sich in den Erläuterungen zu den Musterverträgen (siehe dort A Ziffer IV. 1.) der Hinweis des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass von dem Verbot nicht das einseitige Angebot des Projektentwicklers auf Abschluss einer solchen Vereinbarung umfasst ist. Strittig ist derzeit noch, wie verbindlich dieses Angebot im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sein darf. In jedem Fall darf dieses Angebot aber erst nach dem Satzungsbeschluss angenommen werden.

Um hier zu einer möglichst eindeutigen Aussage zu Gunsten der Gemeinde Üchtelhausen bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit zu kommen, haben wir vorab die ins Ratsinformationssystem eingestellte Erklärung von der Firma Aracari erhalten. Herr Langenhan hat neben dieser allgemeinen Erklärung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags auf Grundlage des Mustervertrags dabei. Er erläutert das Angebot und das Procedere nochmals persönlich.

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Freiflächensolaranlagen gemäß Mustervertrag.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 4

Dorferneuerung Hesselbach

Am 13.05.2023 fand in Hesselbach ein Bürgerworkshop zur punktuellen Dorferneuerung des Gemeindeteils statt. Moderiert wurde der Workshop durch Herrn Krämer vom Planungsbüro Krämer, der erste Ideen beisteuerte und Frau Lisa-Marie Schmitt.

Frau Schmitt stellt dem Gemeinderat in der Sitzung Ideen, Verlauf und Ergebnisse des Tages vor.

TOP 5

Auftragsvergabe Radweg "Goldene Nuss"

Nachdem die Gemeinde von den Fördergebern Regierung von Unterfranken und Amt für ländliche Entwicklung grünes Licht für die Ausschreibung des Radweges „Goldene Nuss“ erhalten hat, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Gemmer die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Ausschreibung am 02.06.2023 veröffentlicht. Die Kostenschätzung für das Projekt liegt bei 710.000 €. Aufgrund des Auftragswertes war eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Die Vergabe wird elektronisch über das Vergabeportal abgewickelt.

Nach der Ex-Ante-Veröffentlichung am 25.05.2023 und der Rückmeldung von interessierten Unternehmen wurden sieben Unternehmen zur Teilnahme am Vergabeverfahren eingeladen. Das Wettbewerbsregister enthielt bezüglich dieser Unternehmen keine Eintragungen. Der Submissionstermin ist auf den 23.06.2023, 9:00 Uhr, festgelegt. Es sind fünf Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma August Ullrich GmbH, Elfershausen.

Da sich die Regierung von Unterfranken die Prüfung der Ausschreibung vorbehält und auch noch keine schriftliche Förderzusage des Amts für Ländliche Entwicklung vorliegt, soll die Vergabeentscheidung unter dem Vorbehalt der Zustimmung dieser beiden Stellen getroffen werden.

Der Auftrag zum Bau des Rad- und Wirtschaftswegs „Goldene Nuss“ wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken und des Amts für Ländliche Entwicklung an die Firma August Ullrich GmbH vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 6

Vergabe Gehwegerneuerung, Borde, Verkehrsinsel und Straßeneinmündungen Madenhausen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.01.2023 der geplanten Maßnahme in der Gustav- Adolf-Straße in Madenhausen und der Ausschreibung durch den Landkreis Schweinfurt zugestimmt.

Das Ausschreibungsergebnis liegt inzwischen vor. Es wurden 4 Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot hat die Firma SST Straßen- und Tiefbau GmbH, Salz abgegeben. Wie bereits angekündigt sind die Bushaltestellen darin nicht enthalten.

Die benötigten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firma SST Straßen- und Tiefbau GmbH zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 7

Nachtrag Straßenerneuerung Engpass Leitungsweg

Die Firma August Ullrich GmbH Elfershausen verlegt derzeit im Auftrag der RMG Poppenhausen und der Gemeinde Üchtelhausen die Wasserzuleitung für das Baugebiet Katzenklinge Ost.

Da der Wasserleitungsbau auch durch den Leitungsweg verläuft haben wir bei der Ausschreibung vorgesehen aufgrund des schlechten Straßenzustands im Engpass des Leitungsweges (Nr. 3-7) die Asphalttrag- und -deckschicht zu erneuern.

Bei den Aufgrabungen wurde festgestellt, dass unter den Asphaltschichten keine Schottertragschicht vorhanden ist, sondern der Asphalt nur auf das Erdreich aufgebracht wurde (Vgl. Bild im Ratsinformationssystem).

Um zukünftige Schäden zu vermeiden soll nun in diesem Bereich eine ca. 40 cm dicke Schottertragschicht unter die Asphaltschichten eingebaut werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Gehweg etwas verbreitert werden.

Die Kostenaufstellung erfolgte aus LV Preisen des aktuellen Projektes. Wegen Massenmehrung haben wir bei einzelnen Positionen Nachlässe von 8,3 - 20,0 % bekommen. Der Angebotspreis für die zusätzlichen Kosten des kompletten Straßenausbaues im Teilstück Leitungsweg beträgt 21.364,31 €.

Der Gemeinderat stimmt den Mehrausgaben von 21.364,31 € für die Kompletterneuerung des Teilstückes im Leitungsweg zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 8

Zustimmung zur Vereinbarung über Kanalbauarbeiten mit dem Landkreis Schweinfurt

Von Juli 2020 bis November 2022 wurden in Madenhausen die Ortskanäle in Teilbereichen erneuert. Ein Großteil davon in den Kreisstraßen SW 7 und SW 30.

Für die Straßenstücke in der Erlenbrunnstraße und der Gustav-Adolf-Straße soll eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Schweinfurt und der Gemeinde Üchtelhausen geschlossen werden.

Auszug aus der Vereinbarung:

Die Gemeinde Üchtelhausen verpflichtet sich das Straßenwasser unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen und die Kanalisationsanlage zu unterhalten. Der Landkreis beteiligt sich dafür mit einem Pauschalbeitrag von 166,- € je laufendem Straßenmeter was hier einem einmaligen Kostenbeitrag von 64.242,- € entspricht.

Die vollständige Vereinbarung ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Schweinfurt und der Gemeinde Üchtelhausen zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 9

Freigestellter Schülerverkehr zur Grundschule - Verlängerung des Beförderungsvertrags

Die Beförderung der Grundschüler zur Schule in Üchtelhausen führt die Gemeinde im freigestellten Schülerverkehr durch. Bei der letzten Ausschreibung war die Vertragslaufzeit an die Laufzeit der Linienkonzessionen des ÖPNV im Bereich der Gemeinde gekoppelt. Der Vertrag läuft deshalb Ende Mai des kommenden Jahres aus.

Für die Gemeinde wäre es zweifellos finanziell lukrativer, künftig den ÖPNV zu nutzen und dafür die Preise für das neue Deutschlandticket zu bezahlen. Auch für die Schüler der Grundschule würden sich dadurch Vorteile bieten. Nach dem aktuellen Stand der Planung des ÖPNV im Landkreis ist es aus Kapazitätsgründen jedoch weiter erforderlich, dass die Gemeinde auch künftig die Schüler selbst zur Grundschule befördert und die dafür nötigen Verträge schließt.

Um noch etwas Zeit für die Klärung der Ausschreibung des Schülerbeförderungsvertrags zu gewinnen und den neuen Ausschreibungszeitraum mit dem Beginn des Schuljahres 2024/25 beginnen zu lassen, möchten wir den laufenden Vertrag bis zum Ende des Schuljahres verlängern. Der jetzige Auftragnehmer wäre mit der Vertragsverlängerung einverstanden. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf rund 17.500 €. Sie könnte deshalb aufgrund der noch bis Jahresende gültigen Grenzwerte als Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote vorgenommen werden. Die spätere Vergabe ab den Schuljahr 2024/25 muss voraussichtlich europaweit ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des bestehenden Schülerbeförderungsvertrags bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 10

Boden:ständig Maßnahmenplanung

Im September des vergangenen Jahres haben Frau Kamm-Hörner vom Amt für Ländliche Entwicklung und das GeoTeam, Bayreuth, das Projekt boden:ständig im Gemeinderat vorgestellt. Von den ursprünglich 40 Verbesserungsvorschlägen haben sich acht zu konkreten Maßnahmen verdichtet, die umgesetzt werden sollen. Eine tabellarische Übersicht dieser Maßnahmen ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Drei der Maßnahmen sollen sofort angegangen werden. Das betrifft die Maßnahmen

  • M9 „Anlage einer begrünten Abflussmulde“,
  • M13 „Grabenaufwertung Kischgraben & Jeusingstraßengraben durch Störelemente, Schaffung von kaskadierenden Absetzbecken“ und
  • M17 „Anlage Sedimentationsbecken bei Überlauf des Schindgrabens“.

Die Maßnahmenblätter, in denen die Maßnahmen genauer beschrieben sind, sind ebenfalls im Ratsinformationssystem. Die Verwirklichung kann über das Programm „FlurNatur“ gefördert werden. Mit Zustimmung des Gemeinderats würde das GeoTeam die Entwurfsplanung für die drei Maßnahmen ausarbeiten. Bis zur Erstellung der Maßnahmepläne trägt der Freistaat die Kosten im Rahmen des Projekts boden:ständig. Darauf aufbauend kann die Gemeinde für die Umsetzung eine Förderung aus dem Programm „FlurNatur“ beantragen. Der Fördersatz liegt bei 85%. Die Gesamtkosten für diese drei Maßnahmen wird auf 66.750 € geschätzt. Für die Gemeinde ergäbe sich ein Finanzierungsanteil von rund 10.000 €. Die Umsetzung ist für das kommende Jahr angedacht.

Die Maßnahmen M2, M6 und M12 sollen im Rahmen der Waldneuordnung bearbeitet werden. Der Fördersatz liegt hier ebenfalls bei 85 %. Da die Waldneuordnung derzeit noch ziemlich am Anfang steht, sollen auch die Maßnahmen noch etwas zurückgestellt werden.

Die Maßnahmen M4 und M5 betreffen den Weipoltshäuser Dorfgraben, damit ein Gewässer 3. Ordnung. Hier sind grundsätzlich Förderungen durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen denkbar (RZWAS). Allerdings entsprechen die beiden angedachten Maßnahmen gegenwärtig nicht den Förderrichtlinien. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dittelbrunn und der Stadt Schweinfurt wird gegenwärtig ein Hochwasserschutzkonzept erstellt. In diesem Rahmen sollen auch für den Weipoltshäuser Dorfgraben Hochwasserschutzmaßnahmen untersucht werden. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung werden bis Ende nächsten Jahres erwartet. Die Fördersätze für Maßnahmen aufgrund eines Hochwasserschutzkonzeptes liegen bei 90 %. Es wird deshalb angestrebt, zunächst das Hochwasserschutzkonzept abzuwarten, bevor über die Umsetzung der Maßnahmen M4 und M5 entschieden wird.

Der Gemeinderat spricht sich für die Umsetzung der Maßnahmen M9, M13 und M17 aus. Der erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt für 2024 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 11

Erfrischungsgeld für Mitglieder der Wahl- und Abstimmungsvorstände

Für den Bürgerentscheid, sowie die Landtags- und Bezirkstagswahl steht den Mitgliedern der Wahlvorstände für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld zu.

Im Rahmen der Wahlkostenerstattung werden der Gemeinde bei der Landtags- und Bezirkstagswahl Aufwendungen in Höhe von je 40 € erstattet.

Beim Bürgerentscheid erfolgt keine Erstattung, weil dieser im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde durchgeführt wird. Aufgrund der einfacheren Auszählung ist der Aufwand für die Helfer geringer.

Bislang wurde bei Landtags-und Bezirkstagswahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € und bei Bürgerentscheiden in Höhe von 25 € je Helfer gewährt.

Bei der anstehenden Landtags-und Bezirkstagswahlen wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € und beim Bürgerentscheid in Höhe von 25 € je Helfer gewährt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 12

Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

TOP 12.1

Errichtung eines Anbaus an das vorhandene Wohnhaus, Seestraße 3 in Ebertshausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Wohnhaus in der Seestraße 3, Fl.Nr. 805/6, Gemarkung Ebertshausen, beantragt. In dem Anbau werden ein Hobbyraum sowie ein Raum für Gartengeräte untergebracht, das Dach des Anbaus fungiert als Terrasse für das Erdgeschoss.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Fuchsstädter Straße - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um allgemeines Wohngebiet. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.

Die Erschließung ist gesichert. Ein Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich, da keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.

Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.

TOP 13

Bericht aus den Bürgerversammlungen

Im März dieses Jahres haben wieder sieben Bürgerversammlung stattgefunden. Die Protokolle sind im Ratsinformationssystem eingestellt. Folgende Punkte konnten in den Versammlungen nicht direkt beantwortet werden. Diese sind nachfolgend zusammengestellt.

Verkehrsprobleme:

Parken in der Kreisstraße Weipoltshausen von Madenhausen kommend

-

Wird im Rahmen der Verkehrsschau besprochen

Zu schnelles Fahren in der Fichtenbuschstraße und der Lindenstraße vom Ebertshausen kommend

-

Wird im Rahmen der Verkehrsschau besprochen

Mittelseeweg Einmündung St2280 Sichtbehinderung durch Schild

-

Wird im Rahmen der Verkehrsschau besprochen

Kreisstraße Zell - SW an Wasserhäuschen Sicht schlecht, Warnschild Einmündung aufstellen

-

Wird im Rahmen der Verkehrsschau besprochen

30 Zone Ende am Kindergarten Üchtelhausen, dann wieder 50 möglich

-

Das Schild ist derzeit am Ende des im Zusammenhang bebauten Ortsteils aufgestellt, die inoffizielle Zufahrt zum Kindergarten ändert daran derzeit nichts. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Katzenklinge Ost wird das Schild aber im kommenden Jahr versetzt.

Unzulässiges Parken am Wendehammer Kolpingstraße und im Rettungsweg Kindergarten Ebertshausen sowie von Anhängern in der Dorfmitte Ebertshausen

-

Mit den betreffenden Fahrzeugeignern wurde Kontakt aufgenommen und Lösungen besprochen. Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass Fahrzeuge sehr häufig auf Gehwegflächen abgestellt sind.

Baumängel:

Gehweg Fuchsstädter Straße ist schlecht

-

Es wird hier noch kein dringender Handlungsbedarf gesehen.

Wasserrinne Bräugrabenweg ist noch nicht fertig.

-

Das vom Bayernwerk beauftragte Unternehmen ist nicht mehr greifbar. Das Bayernwerk ist um eine Lösung bemüht.

Beim Weg zur ehem. Deponie müssten Löcher geflickt werden.

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Es ist beabsichtigt die Ausbesserungen im Rahmen des Radwegebaus vornehmen zu lassen.

Efeu an der Friedhofmauer in Ebertshausen, Herr Ankenbauer würde Bauhof mit Hoflader unterstützen.

-

Die Entfernung des Efeus wird mit dem Nachbarn geklärt.

Dach Bushäuschen Hesselbach

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Die Erneuerung des Bushäuschens ist in Planung. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Oberer Weinbergsweg Deckenschließung nach Baustelle

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Asphaltbau erfolgt im Laufe des Junis.

Ruhebänke bei Madenhausen neue aufstellen und alte lackieren

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Bänke am Brunnen, Friedhof und Gemeindehaus wurden aufgestellt

Straßenschild „An der alten Schule“ nur einseitig lesbar

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Wird bei der nächsten Sammelbestellung mitbestellt und ausgetauscht

Größere Baumaßnahmen sind erforderlich:

Buswartehäuschen in Zell Standorte festlegen

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Die Überarbeitung der Standorte in Zell wird von der Verwaltung als neues Projekt aufgegriffen.

Hochwassergefahren Weipoltshausen –Jeusinggraben, Schindgrabenweg und Bedienung Schleuse

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Wird im Rahmen der Dorferneuerung, boden:ständig, bzw. Hochwasserschutz angegangen.

Einlaufbecken Am Weiher Üchtelhausen kippt nach hinten weg, Geländer ist nur 45 cm hoch.

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Der Beton wurde vom Bauhof nachgearbeitet. Das Wasser läuft nicht mehr nach hinten weg. Beim Geländer wird kein dringender Handlungsbedarf gesehen. Es wird jedoch vermieden, die angrenzende Hecke auf Stock zu setzten.

-

Eine Neugestaltung soll im Rahmen der Umsetzung des ISEK (Städtebauförderung) erfolgen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Notfallkonzept – Anlaufpunkte in den Ortsteilen veröffentlichen

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Das Konzept wird nochmals mit den Kommandanten besprochen, anschließend werden Anlaufstellen veröffentlicht.

Veranstaltungskalender im Gemeindeblatt veröffentlichen

-

Dies wird seit ein paar Wochen praktiziert.

Doppellieferungen des Gemeindeblatts

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Diese sind nicht zu vermeiden.

Sonstiges:

Beutelspender für Hundekottüten

-

Das Bauamt wird Standorte heraussuchen und dem Gemeinderat vorlegen.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP 14

Mitteilungen, Anfragen

TOP 14.1

Informationsabend ISEK

Herr 1. Bürgermeister Grebner weist auf den Informationsabend zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept für den Gemeindeteil Üchtelhausen am 19. Juli hin. Er findet in den Räumen am Kirchberg 7 statt und beginnt um 19 Uhr.

TOP 14.2

Nilgänse

Frau Kuhn macht auf die Problematik Nilgänse am See in Hoppachshof aufmerksam. Auch der neu angelegte Spielplatz ist mit Hinterlassenschaften der Gänse verunreinigt. Herr 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass auch für die Nilgänse als invasive Art die Schonzeit gilt. Diese ist im August vorbei. Er hat mit dem Staatsforst, zu dessen Jagdrevier auch der See gehört, bereits über eine Bejagung der Gänse gesprochen und dort Unterstützung erfahren. Er bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Bejagung, weil diese nicht direkt am See erfolgen kann.

TOP 14.3

Grünflächenpflege

Frau Kuhn bittet um Heckenpflege insbesondere um die Schönbornstraße. Auch die Grünfläche An der Zeil müsste gepflegt werden.

TOP 14.4

Baustelle Bayernwerk Ebertshausen

Herr Zehner äußert den Wunsch, das Baumaterial, das die verschwundene Firma des Bayernwerk liegen gelassen hat, beiseite räumen zu dürfen. Das Material liegt schon seit einem Jahr herum und ist kein schöner Anblick. Herr 1. Bürgermeister sieht darin kein Problem. Die Gemeinde wird das Bayernwerk informieren.

TOP 14.5

Radwanderweg Hesselbach - Ebertshausen

Frau Memmel berichtet von Schäden am Waldweg, insbesondere am Waldrand bei Ebertshausen. Herr 1. Bürgermeister Grebner wird dies an die Jagdgenossenschaft weitergeben.

TOP 14.6

Radtour des Gemeinderats

Die Radtour des Gemeinderats durch die Gemeinde findet am 5. August statt. Treffpunkt ist um 16 Uhr am Rathaus.