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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 16/2026
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung GR 10-2026 v. 28.07.2026

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2026

Abstimmungsergebnis:  Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 2

Bestellung der 2. Bürgermeisterin und des 3. Bürgermeisters zu Standesbeamten

Die Gemeinde Üchtelhausen kann unbeschadet der Übertragung der Aufgaben des Standesamts auf die Stadt Schweinfurt gem. § 2 Abs. 3 AVPStG ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

In der Sitzung vom 12.05.2026 TOP 19 wurde 1. Bürgermeister Grebner zum Standesbeamten bestellt.

Die Bestellung von weiteren Bürgermeistern zu Standesbeamten ist möglich.

Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderats.

Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Frau 2. Bürgermeisterin Kuhn wird zur Vornahme von Eheschließungen zur Standesbeamtin auf Widerruf bestellt.

2. Bürgermeisterin Frau Kuhn nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis:  Ja 15 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 1

Herr 3. Bürgermeister Dekant wird zur Vornahme von Eheschließungen zum Standesbeamten auf Widerruf bestellt.

3. Bürgermeister Dekant nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis:  Ja 15 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 1

TOP 3

Nachtragshaushalt 2026

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats, dass sich die Gemeinde Üchtelhausen mit 50 % an Eigenkapital der Windkraft GmbH & Co. KG beteiligen will, ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

(§ 34 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik)

A) Allgemeines

Der Nachtragshaushalt ist erforderlich, weil die Gemeinde sich am Windpark beteiligen will, der im Gemeindegebiet errichtet wird. Die Gemeinde Üchtelhausen gründet dazu die Üchtelhausen Energie GmbH (ÜEG) mit einer Stammeinlage von 25.000,00 €. Die ÜEG steht zu 100 % im Eigentum der Gemeinde. Das von der ÜEG darüber hinaus benötigte Kapital stellt die Gemeinde in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Die Mittel für die Gesellschaftereinlage in Höhe von 25.000,00 € resultieren aus der Ansatzreduzierung bei der Haushaltsstelle 1.6354.9500 Machbarkeitsstudie Weiher, FFW-Haus auf 0,00 €.

Der Windpark wird in Form einer GmbH & Co. KG betrieben. Die ÜEG erwirbt daran einen Kommanditanteil in Höhe von 10.000,00 €. Mit Zeichnung dieses Anteils verpflichtet sich die ÜEG 50 % des vom Windpark benötigten Eigenanteils in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Das zu stellende Eigenkapital beträgt bis zu 5 Mio. €.

Das Eigenkapital wird von der ÜEG in zwei Teilbeträgen bereitgestellt. Zum einen ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4 Mio. € zu einem Zinssatz von 3,5 % und einer Laufzeit von 20 Jahren, endfällig. Sondertilgungen werden ermöglicht. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 1 Mio. € wird mit 6 % verzinst, hat zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und ist in jährlichen Raten zu 10 % zu tilgen.

Das zweite Darlehen von 1 Mio. € soll durch eine Bürgerbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen finanziert werden. Die Darlehen werden mit 5 % verzinst und werden mit jährlich 10 % getilgt. Die Mittel werden voraussichtlich im Jahr 2027 zur Verfügung stehen.

Zur Finanzierung Ihrer Ausgaben erhält die ÜEG von der Gemeinde ein Darlehen über 4,5 Mio. € zu einem Zinssatz von 3 %. Das Darlehen ist endfällig. Sondertilgungen sind möglich.

Bis zur Bereitstellung der Bürgerdarlehen finanziert die Gemeinde die Investition vor, in dem Sie der ÜEG einen Kassenkreditrahmen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 3 % zur Verfügung stellt (Cash Pooling). Das in der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkreditvolumen wird in der Nachtragshaushaltssatzung um 500.000 € erhöht.

Die Gemeinde finanziert das der ÜEG neben dem Kassenkredit von 500.000 € zur Verfügung gestellte Gesellschafterdarlehen von 4,5 Mio. € durch Erlöse aus Einmalzahlungen der Windpark GmbH & Co. KG für Pachtzahlungen in Höhe von 500.000,00 € sowie eines Bankdarlehens in Höhe von 4 Mio. €. Dafür wird die Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt um 3 Mio. € angehoben.

Die unter HHSt 1.8101.9300 mit 1.000.000,00 € veranschlagte Ausgabe der Beteiligung wird auf 0,00 € reduziert und bei 1.8102.9280 zusammen mit dem erhöhten Darlehensbetrag in Höhe von 3.Mio € und dem Darlehensbetrag i. h. v. 500.000,00 € (Pachteinnahmen- 0.8551.1450) mit dann insgesamt 4,5 Mio € veranschlagt.

Die Auszahlung des durch Kassenkredit vorfinanzierten Anteils der Bürgerbeteiligung über 500.000,00 € wird als Vorschuss (HHSt 5.7100.4001) ausgezahlt. Die Rückzahlung dieser 500.000,00 € erfolgt nach einem Jahr durch die EÜG.

In den nächsten 10 Jahren sind im Gemeindehaushalt folgende Veränderungen aufgrund der Investition in den Windpark zu erwarten.

Die in nachfolgend stehender Tabelle beinhaltete jährlich prognostizierte Einzahlung und Auszahlung in Höhe von 50.000,- € für die Einnahme und Ausschüttung für Bürgerprojekte wurden in der als Anlage beiliegenden Excel-Liste der Ausgaben und Einnahmen noch nicht berücksichtigt.

Insofern sind die nachfolgenden Zahlen jeweils bei den Einzahlungen und Ausgaben um 50.000,- € höher dargestellt als in der Excel-Liste

Im Haushalt 2026 ergeben sich konkret die nachfolgend aufgeführten Veränderungen.

B) Einnahmen

  • +3.000.000,00 € Aufnahme des langfristigen Annuitätendarlehens
  • +500.000,00 € einmaliger Pachtertrag
  • +37.500,00 € Zinseinnahmen aus Darlehensvergabe EÜG

Einnahmen des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

0

Allgemeine Verwaltung

8.100 €

1

Öffentl. Sicherheit und Ordnung

40.300 €

2

Schulen

102.850 €

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

6.850 €

4

Soziale Sicherung

1.314.000 €

5

Gesundheit, Sport, Erholung

- €

6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

111.400 €

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirschaftsförderung

1.159.500 €

8

Wirtschafl. Unternehmen

838.050 €

9

Allgemeine Finanzwirtschaft

6.438.400 €

Summe

10.019.450 €

 

 

Einnahmen des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

0

Allgemeine Verwaltung

1.500 €

1

Öffentl. Sicherheit und Ordnung

13.000 €

2

Schulen

500.000 €

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

7.200 €

4

Soziale Sicherung

48.750 €

5

Gesundheit, Sport, Erholung

0 €

6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

1.266.900 €

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.360.600 €

8

Wirtschafl. Unternehmen

297.100 €

9

Allgemeine Finanzwirtschaft

8.569.350 €

Summe

12.064.400 €

 

 

C) Ausgaben

  • +3.500.000,00 € langfristige Kreditvergabe
  • +25.000,00 € Beteiligung
  • -25.000,00 € Tiefbaumaßnahmen
  • - 3.500,00 € Ansatzreduzierung KITA Ebertshausen

Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

0

Allgemeine Verwaltung

1.332.650 €

1

Öffentl. Sicherheit und Ordnung

372.700 €

2

Schulen

438.600 €

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

14.350 €

4

Soziale Sicherung

2.086.800 €

5

Gesundheit, Sport, Erholung

158.400 €

6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

555.800 €

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.287.100 €

8

Wirtschafl. Unternehmen

466.800 €

9

Allgemeine Finanzwirtschaft

3.306.250 €

Summe

10.019.450 €

 

 

Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

0

Allgemeine Verwaltung

11.000 €

1

Öffentl. Sicherheit und Ordnung

79.000 €

2

Schulen

801.000 €

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

8.000 €

4

Soziale Sicherung

86.500 €

5

Gesundheit, Sport, Erholung

0 €

6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

2.027.100 €

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

3.189.800 €

8

Wirtschafl. Unternehmen

5.507.000 €

9

  Allgemeine Finanzwirtschaft

355.000 €

Summe

12.064.400 €

 

 

D) Investitionen

Im folgenden Investitionsprogramm ergeben sich Änderungen bei den Gliederungen 4343, 6354, 8101 und 8102. Im Übrigen bleibt das Programm unverändert.

E) Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigung bleiben im Haushalt 2026 unverändert. Es sind weiter für die Finanzplanungsjahre 2027 und 2028 Ermächtigungen in Höhe von 546.000,00 € vorgesehen.

F) Schulden und Mindestzuführung

Die im Haushaltsplan 2026 ursprünglich vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 2.688.500,00 € wird um 3.000.000 € erhöht.

Im Finanzplanungsjahr 2027 ist eine Kreditaufnahme von 2.866.500,00€ im Finanzplanungsjahr 2028 von 1.293.000,00 € und im Finanzplanungsjahr 2029 von 1.900.000,00 € vorgesehen. Mit rund 15 Mio. € erreicht dann der Schuldenstand Ende 2029 einen Höchststand. Hier stehen dann Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4,5 Mio. € gegenüber. Dennoch muss hier unbedingt noch nachgeschärft und Maßnahmen priorisiert werden. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird nach aktueller Planung wohl noch gewährleistet bleiben, die weitere Investitionstätigkeit neben den in den Finanzplanungsjahren aufgeführten Maßnahmen erscheint aktuell nicht mehr finanziell darstellbar.

 

 

G) Rücklagen

Die Entwicklung der Rücklagen wird durch den Nachtragshaushalt nicht verändert.

Allgemeine Rücklage 

Sonderrücklage Gebührenschwankungen (Zeitraum 2026-2029) 

Sonderrücklage Abschreibungen Zuwendungen (Zeitraum 2026-2029) 

Sonderrücklage Abschreibung Wiederbeschaffung (Zeitraum 2026-2029) 

*) Korrektur i. H. v. 27 Tsd gem. Gebührenkalkulation 2023-2025

H) Kassenlage

Der Kassenkredits wurde in 2025 auf 800.000,00 € reduziert. Aufgrund des beabsichtigten Cash Poolings mit der ÜEG wird das Kassenkreditvolumen 2026 auf 1,3 Mio. € für 2026 angehoben. Damit sollte eine finanzielle Flexibilität gegeben sein, um die finanziellen Zahlungsverpflichtungen auch der ÜEG kurzfristig zu erfüllen. Sie bleibt damit weiter unter der gesetzlichen Grenze von einem Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen.

I) Wirtschaftslage der ÜEG

Der Erfolgsplan des Jahres 2026 erfasst alle Erträge und Aufwendungen, die zeitanteilig auf die ersten 3 Monate des Bestehens der Gesellschaft entfallen (01.10. – 31.12.2026).

Nach Abschluss dieses Jahres verbleibt ein Gewinn von 8.500 €. Erst mit dem Abschluss des Jahres 2027 hat die ÜEG ihr Ziel-Setup erreicht: Die Kasse ist dann mit 543.500 € massiv gestärkt, das Eigenkapital ist durch die Gewinnphase in 2027 auf 57.250 € angewachsen und das Gesellschafter-Risiko wurde durch die Rückführung des Kassenkredits plangemäß reduziert. Ab dem Folgejahr 2028 wird die spiegelbildlichen Tilgungen auf der Aktiv- und Passivseite einsetzen.

Insgesamt ergibt sich für die Jahre 2026 bis 2037 folgender Liquiditätsplan:

(Gesamtübersicht in €)

Jahr

Anfangs-bestand

Einzahlungen

(Zins + Tilg)

Aus-zahlungen (Zins + Tilg)

Bank- & Verw.-Kosten

Endbestand (31.12.)

2026

0

5.025.000

-5.010.000

-4.000 (Gründung)

11.000

2027

11.000

1.150.000

-612.500

-17.500

531.000

2028

531.000

300.000

-235.000

-17.500

578.500

2029

578.500

294.000

-232.000

-16.500

624.000

2030

624.000

288.000

-227.000

-15.500

669.500

2031

669.500

282.000

-222.000

-14.500

715.000

2032

715.000

276.000

-217.000

-13.500

760.500

2033

760.500

270.000

-212.000

-12.500

806.000

2034

806.000

264.000

-207.000

-11.500

851.500

2035

851.500

258.000

-202.000

-10.500

897.000

2036

897.000

252.000

-197.000

-9.500

942.500

2037

942.500

143.000

-238.500

-8.500

838.500

J) Zusammenfassung

Mit der Beteiligung der Gemeinde am Windpark traf der Gemeinderat eine mutige Entscheidung, die mittel- und langfristig der Gemeinde zusätzliche Einnahmen verschaffen soll. Durch die geplante Bürgerbeteiligung und die ab 2029 für Bürgerprojekte zur Verfügung stehenden Mittel, wird auch Bürgern eine finanzielle Partizipation ermöglicht.

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Üchtelhausen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 68 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt

die Gemeinde Üchtelhausen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 2.688.500,00 € um 3.000.000,00 € auf 5.688.500,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 800.000,00 € um 500.000,00 € erhöht und damit auf 1.300.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Üchtelhausen,
Gemeinde Üchtelhausen
Johannes Grebner
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:  Ja 13 : Nein 3 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 4

Gründung Üchtelhausen Energie GmbH

Wie in der Vorbemerkung zum Nachtragshaushalt 2026 beschrieben, soll die Beteiligung am Windpark Üchtelhausen durch eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Gemeinde Üchtelhausen erfolgen. Hierfür wird die Üchtelhausen Energie GmbH gegründet. Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge sind ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Neben den zu zeichnenden Geschäftsanteilen von 25.000 € erfolgt die Finanzausstattung der Gesellschaft durch Gesellschafterdarlehen.

Die Gemeinde stellt hierfür zum einen ein Darlehen in Höhe von 4,5 Mio. € zu einem Zinssatz von 3%. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist endfällig. Sondertilgungen werden ermöglicht.

Daneben wird zwischen der Üchtelhausen Energie GmbH und der Gemeinde Üchtelhausen ein Cash Pooling eingerichtet. Die ÜEG erhält das Recht, aus der Liquidität der Gemeindekasse 500.000 € zur Vorfinanzierung von Ausgaben zu nutzen. Sie zahlt dafür einen pauschalen Zinssatz von ebenfalls 3 %, unabhängig davon, in welcher Höhe das Volumen tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die ÜEG kann diesen Kredit jederzeit kündigen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Üchtelhausen Energie GmbH zu gründen

Abstimmungsergebnis:  Ja 14 : Nein 2 Anwesend 16 Befangen 0

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die beschriebenen Darlehensverträge mit der Üchtelhausen Energie GmbH zu schließen und dabei den jeweiligen Darlehensbeginn festzulegen.

Abstimmungsergebnis:  Ja 14 : Nein 2 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 5

Stellungnahme - Aufstellung des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz" in Oberlauringen mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Marktes Stadtlauringen, Marktgemeindeteil Oberlauringen - frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange

Die Gemeinde Üchtelhausen wird vom Markt Stadtlauringen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz“ in Oberlauringen mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Marktes Stadtlauringen, Marktgemeindeteil Oberlauringen, frühzeitig als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis 11.08.2026 gebeten.

Der Markt Stadtlauringen beabsichtigt, aufgrund fehlender gemeindeeigener Bauplätze, die bislang als Schule und ehemals als Sportplatz genutzte Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Mit der städtebaulichen Neuordnung der Fläche wird ein im bebauten Umfeld liegender Bereich aktiviert.

Zur Sicherung der bestehenden Schulnutzung und zur gleichzeitigen Vorbereitung einer geordneten städtebaulichen Nachfolgenutzung wird für das Schulgelände ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die Zulässigkeit der Wohnnutzung wird dabei gemäß § 9 Abs. 2 BauGB an eine aufschiebende Bedingung geknüpft. Die Festsetzung tritt erst mit der dauerhaften Aufgabe der schulischen Nutzung in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bestehende Nutzung uneingeschränkt zulässig und gesichert. Die gewählte Festsetzung gewährleistet einerseits die planungsrechtliche Absicherung des Schulstandortes während des laufenden Betriebs und schafft andererseits frühzeitig die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach Aufgabe der öffentlichen Nutzung.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich des alten Sportplatzes und die Umnutzung der Schule als Seniorenwohnen nach Aufgabe der Schulnutzung.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes (11. Änderung) und die Unterlagen des Bebauungsplanes sind ins Ratsinfosystem eingestellt.

Die Gemeinde Üchtelhausen grenzt an das Gemeindegebiet des Marktes Stadtlauringen an.

Durch die beabsichtigte Umnutzung der bisherigen Schule in ein mögliches Seniorenwohnen

kann es auch zu Auswirkungen für die Gemeinde Üchtelhausen kommen.

Aus Sicht der Gemeinde Üchtelhausen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz“ mit integrierter Grünordnung inkl. der Berichtigung des Flächennutzungsplanes (11.Änderung) keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:  Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 6

1. Änderung des Bebauungsplans "Zeller Berg"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 12.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht.

Zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg in der Fassung vom 19.05.2026 wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 28.05.2026 bis 14.07.2026 beteiligt.

Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.06.2026 bis 14.07.2026 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Landratsamt Schweinfurt, Kreisentwicklung
  • Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandinspektion
  • Markt Maßbach
  • Markt Stadtlauringen
  • Gemeinde Schonungen
  • IHK

Eine Stellungnahme abgegeben, aber keine Einwände erhoben haben:

  • Landratsamt Schweinfurt, Tiefbauamt
  • Landratsamt Schweinfurt, Naturschutz
  • Landratsamt Schweinfurt, Bautechnik
  • Landratsamt Schweinfurt, Immissionsschutz
  • Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsicht
  • Regierung von Unterfranken, Landesplanung
  • Regionaler Planungsverband Main-Rhön
  • Staatliches Bauamt
  • Gemeinde Dittelbrunn
  • Stadt Schweinfurt

Eine inhaltliche Stellungnahme ging vom Bauamt des Landratsamt Schweinfurt ein. Diese enthält folgende Hinweise:

1.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. In der Begründung sollte neben der Feststellung, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, auch die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB aufgeführt werden (vgl. Abs. 1 Ziff. 1 – 3 BauGB).

2.

Ferner wird empfohlen in der Begründung näher auszuführen, warum aus landesplanerischen Gesichtspunkten die Ansiedlung eines weiteren Einzelhändlers zulässig ist.

3.

Wir bitten die Rechtsnormen unter Ziff. 6 der Verfahrensvermerke zu überprüfen („ $ 33 Abs. 3….).

Um den Hinweisen Rechnung zu tragen wird empfohlen:

zu Nr. 2 folgenden ersten Absatz in die Begründung aufzunehmen:

„Nach 5.3 des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) dürfen Flächen für Betriebe im Sinn des § 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung sowie für Agglomerationen (Einzelhandelsgroßprojekte) dürfen nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Agglomerationen liegen vor, wenn mindestens drei Einzelhandelsbetriebe in einem räumlich funktionalen Zusammenhang entstehen, die einen erheblichen überörtlichen Raumbezug aufweisen.“

zu Nr. 1 folgenden letzten Absatz in die Begründung aufzunehmen:

„Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Durch den Bebauungsplan sollen keine Vorhaben zulässig werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter liegen ebenfalls nicht vor (vgl. § 13 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB).“

zu Nr. 3 den Tippfehler in Nr. 6 der Verfahrensvermerke zu berichtigen.

Der Text wird in „§ 44 Abs. 3 …“ geändert.

Die entsprechende geänderte 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg in der Fassung vom 28.07.2026 ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

2. Bürgermeisterin Kuhn stellt den Antrag, in der Begründung zu Nr. 2 den letzten Satz zu streichen.

Abstimmungsergebnis:  Ja 8 : Nein 8 Anwesend 16 Befangen 0

Der Gemeinderat stimmt den aufgeführten Behandlungsempfehlungen zu.

Abstimmungsergebnis:  Ja 15 : Nein 1 Anwesend 16 Befangen 0

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg in der Fassung vom 28.07.2026 als Satzung.

Abstimmungsergebnis:  Ja 15 : Nein 1 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 7

Deckenerneuerung Schulstraße - Umfangserweiterung

Am 07.10.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zuge der Baumaßnahmen zur Erschließung des Gewerbegebiets Zeller Berg die Fa. Glöckle mit der Erneuerung der Fahrbahndecke in einem Teilbereich der Schulstraße von ca. 600 m² zu beauftragen.

Im Zuge des Bauablaufes wurde die Erneuerungsfläche auf ca. 1.000 m² erweitert, da es bei der angrenzenden Fläche nach kurzer Zeit auch zu Straßenaufbrüchen gekommen wäre. Zusätzlich wurden noch schadhafte Rinnen erneuert und der Gehweg bei der Schule weitergezogen.

Hierdurch hat sich die genehmigte Angebotssumme erhöht.

Der Gemeinderat genehmigt die Mehrkosten wegen der Umfangserweiterung in der Schulstraße.

Abstimmungsergebnis: → Ja 14 : Nein 2 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 8

Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

Zur Sitzung liegen keine Bauanträge vor.

TOP 9

Mitteilungen, Anfragen

Nach Mitteilung verschiedener Informationen, u. a.

-

Gemeindefest an der Haselstaude am 16.08.2026 um 10:00 Uhr

-

Spatenstich Wertstoffhof Üchtelhausen am 29.07.2026 um 12:00 Uhr

-

gemeindliche Radtour am 01.08.2026

-

Pilotversuch zum Einsatz von Mährobotern auf dem Friedhof in Zell und Hesselbach

schließt 1. Bürgermeister den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.