TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift
TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023
Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 0 Anwesend 11
TOP 2 Dorfladen Hesselbach
Frau Lisa-Marie Schmitt berichtete in der letzten Gemeinderatssitzung über die Ergebnisse des Bürgerworkshops zur punktuellen Dorferneuerung Hesselbach. Sie ging dabei auch auf die Ideen und Diskussionen zu einem Dorfladen in Hesselbach ein.
Herr Thorsten Bausch, Geschäftsführer von myEnso, möchte dem Gemeinderat nun in der Sitzung das Konzept der Tante Enso Mini-Supermärkte vorstellen.
Aus Sicht von myEnso müssen zwei Kriterien erfüllt sein, damit eine Filiale eröffnet werden kann:
1. Es müssen mindestens 300 Menschen je einen Anteil in Höhe von 100,00 € an der zu gründenden Genossenschaft erwerben. Damit entsteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den Genossen und dem Markt, um auch künftig die Kunden zu binden.
2. Es muss eine Betriebsstätte vorhanden sein. Dies kann entweder ein Neubau oder ein Bestandsbau sein, in den sich myEnso lediglich einmietet. Es besteht die Möglichkeit, dass myEnso potentielle Investoren vermittelt.
Mit Ausführlichen Erläuterungen zu verschiedenen Nachfragen aus der Mitte des Gremiums (Zeitfenster bis zur Umsetzung, Personal, Belieferungsproblematik, Nettokaltmiete) schließt Herr Bausch seinen Vortrag.
1. Bürgermeister dankt Herrn Bausch für die ausführliche Vorstellung des Konzeptes von myEnso und weist darauf hin, dass in Vorgesprächen bereits über die aktuell anstehende punktuelle Dorferneuerung im Ortskern von Hesselbach gesprochen wurde.
Während des Tagesordnungspunktes kam 2. Bgm. Geiß zur Sitzung.
Ohne Beschluss
TOP 3 Bebauungsplan "Zeller Berg" mit der 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Sportplatz"
Der Gemeinderat beriet in der Sitzung am 20.04.2023 über den Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“. Dabei wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und vom Gemeinderat abgewogen.
Aufgrund des kurz davor eingegangen Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids beschloss der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zurückzustellen.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids liegt nun vor. Mehr als 80 % der gültigen Stimmen sprachen sich gegen die Einstellung der Planung aus. Darin lässt sich ein deutlicher Auftrag erkennen, den Bebauungsplan nun zu verabschieden.
1. Bürgermeister Grebner dankt den Mitgliedern des Gemeinderates für ihre Mitarbeit beim Bürgerentscheid.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ in der Fassung vom 20.04.2023 als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12
TOP 4 Geschäftsordnung - Niederschriften nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen
Frau Memmel hat in der letzten Sitzung angeregt, auch Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen ins Ratsinformationssystem einzustellen. In § 32 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung ist geregelt, dass nur Niederschriften über öffentliche Sitzungen ins Ratsinformationssystem eingestellt werden können. Dies entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags. In den Erläuterungen zur letzten Aktualisierung des Musters von 2020 schreibt Dr. Gaß hierzu:
„Eine Bereitstellung von Niederschriften im Ratsinformationssystem ist jedenfalls für solche zu öffentlichen Sitzungen zulässig. Umstritten ist der Umgang mit Niederschriften zu nichtöffentlichen Sitzungen. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist die Auslegung des Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO, wonach den Ratsmitgliedern nur Abschriften über in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse erteilt werden dürfen. Soweit ersichtlich hat sich das Bayerische Staatsministerium des Innern zuletzt mit Schreiben vom 15.01.1988 dahingehend geäußert, dass die Herausgabe der Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen zum Teil aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig, jedenfalls aber in hohem Maße unzweckmäßig sei. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) vertritt die Auffassung, dass – auch wenn durch technisch-organisatorische Maßnahmen ein Ausdruck bzw. Download der am Bildschirm aufgerufenen Unterlagen verhindert werden kann – die Bereitstellung von Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen selbst in Ratsinformationssystemen der Erteilung einer Abschrift im Sinne des Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO gleichzusetzen sei, da ein Abfotografieren bzw. die Anfertigung eines Screenshots von am Bildschirm aufgerufenen Unterlagen nicht verhindert werden könne. Auf Anfrage des Bayerischen Gemeindetags – unter Hinweis auf technische Möglichkeiten der Unterbindung eines Ausdrucks oder der Speicherung von im Ratsinformationssystem enthaltenen Unterlagen auf einem Privat-PC – hat der BayLfD zunächst bestätigt, an dieser Auffassung grundsätzlich festzuhalten. Allerdings hat der BayLfD in seinem Schreiben vom 10.09.2019 an den Bayerischen Gemeindetag ausnahmsweise eine andere Bewertung als denkbar angesehen „bei einer Gestaltung des Ratsinformationssystems dergestalt, dass „Hard- und Software“ von der Kommune beschafft, für die Dauer des Mandats überlassen und auch administriert werden sowie die Ratsmitglieder mittels gesonderter Verpflichtungserklärungen verpflichtet werden, das Verbot der Erstellung von Ausdrucken nicht zu umgehen. Auch in einem solchen Fall dürfen aber Niederschriften über Personalsachen insgesamt und sonstige Angelegenheiten, deren Sensibilität so hoch ist, dass Unterlagen hierüber nur in der Sitzung selbst als Tischvorlagen ausgeteilt und danach wieder eingesammelt werden müssen, in das Ratsinformationssystem nicht eingestellt werden.“
Eine teilweise Einstellung von Niederschriften aus nichtöffentlicher Sitzung wie auch die Beschaffung von Hardware mit implementierter Ausdrucksperre verursachen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand und erscheinen in Praxis kaum durchführbar. Außerdem kann eine nur teilweise eingestellte Niederschrift keine Grundlage für die Genehmigung des Protokolls sein. Es wird deshalb empfohlen, am aktuellen Verfahren festzuhalten.
Der Gemeinderat ändert seine Geschäftsordnung nicht.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12
TOP 5 Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten
TOP 5.1 Errichtung einer Gartenhütte, Raiffeisenstr. 4 in Ebertshausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde eine isolierte Befreiung für die Errichtung einer Gartenhütte in der Raiffeisenstraße 4 (Fl.Nr. 654/23), Gemarkung Ebertshausen beantragt. Geplant ist die Errichtung einer ca. 24 m² großen Gartenhütte in der Nähe der nordwestlichen Grundstücksecke, im Gegenzug werden bestehende Gartenhäuser auf dem Grundstück abgerissen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ebertshausen – Erstfassung und 1. Änderung“, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Das Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO.
Der B-Plan setzt für das Grundstück ein Baufenster fest, das Vorhaben wird außerhalb des Baufensters errichtet.
Die Erschließung ist gesichert, der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt, daher wird die isolierte Befreiung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Das Landratsamt Schweinfurt erhält eine Kopie des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
TOP 5.2 Änderung der Farbe der Dachziegel, An der Zeil 24 in Hoppachshof
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde eine isolierte Befreiung für die Änderung der Dachfarbe an einem Neubau auf dem Bauplatz „An der Zeil 24“ (Fl.Nr. 9284/10), Gemarkung Hesselbach, beantragt. Der Neubau wurde mit Bescheid vom 27.06.2022 durch das Landratsamt genehmigt. Entgegen der ursprünglich eingereichten Pläne soll nunmehr das Dach anstatt mit roten mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hesselbacher Weg – Erstfassung“, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Die Änderung der Dachfarbe ist grundsätzlich verfahrensfrei möglich, im B-Plan ist allerdings die Dacheindeckung mit einheitlich naturroten Dachziegeln festgesetzt. Geplant sind jetzt anthrazitfarbige Dachziegel.
Darüber hinaus ergeben sich keine Änderungen zu der bestehenden Baugenehmigung.
Das Landratsamt Schweinfurt erhält eine Kopie des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
TOP 5.3 Erweiterung einer Karosseriewerkstatt, Dürre Wiese 8 in Hesselbach
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Erweiterung einer Karosseriewerkstatt an einem bestehenden Werkstattgebäude in der Dürren Wiese 8, Fl.Nr. 925/5, Gemarkung Hesselbach, beantragt. Die geplante Erweiterung hat eine Fläche von rund 65 m².
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Östlich der Ortschaft - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Ein Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.
Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
TOP 6 Mitteilungen, Anfragen
TOP 6.1 Gemeindefest am Mittelpunkt unserer Gemeinde
1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass am 13.08.2023 das Gemeindefest am geographischen Mittelpunkt unserer Gemeinde (an der Haselstaude) stattfindet. Beginn ist um 10:00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst.
TOP 6.2 Radtour des Gemeinderates
Die Radtour des Gemeinderats durch die Gemeinde findet am 5. August statt. Treffpunkt ist um 16 Uhr am Rathaus. Im Anschluss daran soll die Kirchweih in Hoppachshof besucht werden.
TOP 6.3 Mobilfunkmast Hesselbach
Frau Kuhn fragt nach dem aktuellen Stand beim Bau des Mobilfunkmastes in Hesselbach. 1. Bürgermeister Grebner ist kein aktueller Zeitpunkt bekannt.
TOP 6.4 Bauarbeiten Ortsdurchfahrt Üchtelhausen
Herr Neugebauer stellt fest, dass die Bauarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt noch nicht abgeschlossen sind. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Gemeinde kein Bauherr, sondern nur Beteiligte ist. Auftraggeber ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe.
TOP 6.5 Zustand der Schulstraße
Herr Neubauer informiert das Gremium, dass der Zustand der Schulstraße -Nähe An der Wasserleitung immer schlechter wird.
Laut 1. Bürgermeister soll dies im ausgebessert bzw. saniert werden, wenn die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebietes „Zeller Berg“ erfolgen.
TOP 6.6 Ortsdurchfahrt Madenhausen
1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Ortsdurchfahrt in Madenhausen in der kommenden Woche asphaltiert werden soll.
TOP 6.7 Flurweg Hesselbach nach Üchtelhausen
Herr Sperber informiert, dass der bereits fest ausgebaute Flurweg von Hesselbach nach Üchtelhausen größere Schäden aufweist.
1. Bürgermeister Grebner lässt diese im Rahmen des anstehenden Radwegebaus „Goldene Nuss“ mitbeheben.
Der Beginn des Radwegeausbaus wird fristgerecht erfolgen.
TOP 6.8 Dorferneuerung Weipoltshausen
2. Bürgermeister Geiß informiert über den aktuellen Stand der Dorferneuerung Weipoltshausen. Die Treffen und Workshops werden gut besucht.