TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift
TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 2 Haushaltskonsolidierungskonzept
In der Sitzung vom 02.07.2024 wurde das Gremium über das Schreiben der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2024 informiert.
Die Kommunalaufsicht hat den Haushaltsplan unter verschiedenen Auflagen genehmigt. Darunter sind unter anderem genannt, dass die Gemeinde prüfen soll, ob Ausgaben eingespart werden können bzw. ob mögliche Ausgaben ohne weitere negative Auswirkungen in die Zukunft verschoben werden können.
In einem Konzeptentwurf zur Haushaltskonsolidierung und der Auflistung der freiwilligen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie der Aufstellung der Investitionen des Vermögenshaushaltes werden verschiedene Einsparmöglichkeiten dargestellt.
Die Unterlagen werden über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
In der anschließenden Diskussion stellt 1. Bürgermeister Grebner die Wichtigkeit der beiden künftigen Großprojekte heraus. Eine zeitgleiche Durchführung der Maßnahmen ist nur schwer zu schultern. Über diese mögliche Verschiebung des Baus der Kindertageseinrichtung Ebertshausen wurde durch 1. Bürgermeister Grebner der Vorsitzende des Trägers und die Leitung der Einrichtung in einem persönlichen Gespräch informiert. Eine mögliche zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme wäre nicht erfreulich, wird aber akzeptiert.
In jedem Fall wird sich die Gemeinde um die seit vielen Jahren bekannten Feuchteschäden im alten Kindergarten kümmern und sich der Heizungsproblematik annehmen.
1. Bürgermeister Grebner weist darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung nicht erlaubt sind.
Herr de Boer lobt in diesem Zusammenhang 1. Bürgermeister Grebner, für die von ihm angestoßenen Projekte. Die Konsolidierung ist wichtig, die Projekte für die Kinder- und Schulkindbetreuung sollen auf alle Fälle realisiert werden. Die geänderten Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt und besonders an den Industriestandorten verschärfen die Situation in den nächsten Jahren. Die Einnahmesituation bei der Einkommensteuer wird sich verschlechtern. Er führt noch an, ob eine zeitliche Verschiebung der Erschließung des Gewerbegebietes der Gemeinde hilft.
Da die Erschließung beschlossen, die Aufträge hierzu vergeben sind und der Baubeginn unmittelbar bevorsteht, stellt dies keine Option dar.
Vom Kämmerer werden verschiedene Fragen zu den Anlagen zum Haushaltskonsolidierungskonzept beantwortet.
Von Herrn Hatwieger werden Bedenken wegen der vorgesehenen Verschiebung der Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Kirchbergschule geäußert, da diese Thematik bislang noch nicht im Lenkungsausschuss besprochen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Ja 4, Nein 10, Anwesend 14, Befangen 0
Abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 5, Anwesend 14, Befangen 0
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 8, Anwesend 14, Befangen 0
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 7, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 3 Brennholzpreise
Im vergangenen Jahr wurden die Brennholzpreise aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.12.2023 neu festgelegt. Das Holz wurde zu folgenden Preisen verkauft:
Polterholz:
Nadelholz + Weichlaubholz — 33,00 €/Ster
Eiche, Buche, Hartlaubholz — 55,00 €/Ster
Dieses Holz wird an befestigten, ganzjährig befahrbaren Forststraßen zur Selbstwerbung gerückt.
Reisiglose:
Nadelholz + Weichlaubholz — 10,00 €/Ster
Laubholz: Eiche, Buche, Hartlaubholz — 15,00 €/Ster
Stehender Einschlag: (Gassen, Unterständer, ausgezeichnete Pflege):
Nadelholz + Weichlaubholz — 20,00 €/Ster
Eiche, Buch, Hartlaubholz — 28,00 €/Ster
Da sich am Holzmarkt der Region nach Mitteilung der FBG Schweinfurt keine weiteren Veränderungen ergaben, wird vorgeschlagen, den Preis weiter beizubehalten.
Die im vergangenen Jahr festgesetzten Brennholzpreise werden beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 4 Festlegung Fördergebiet Gigabitrichtlinie 2.0
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen. Der Glasfaserausbau wird hauptsächlich von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich vorangetrieben. In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, unterstützt der Bund mit der Gigabitförderung 2.0. Die Gemeinde Üchtelhausen wurde in das Förderprogramm mit aufgenommen. Die Förderquote beträgt i.d.R. 90 % (Bundesförderung + Kofinanzierung über Freistaat Bayern), analog zur Bayerischen Gigabitrichtlinie. Gefördert werden alle Adressen, die nicht durch Glasfaser angebunden sind oder mit einem Kabelanschluss (HFC) mit mind. 500 Mbit/s im Download versorgt werden. Ausgeschlossen ist eine Förderung auch, wenn zwei unterschiedliche Netzstrukturen mit mind. 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Ortsteile mit Koaxialnetzen sind deshalb grundsätzlich nicht förderfähig.
Für die Ausschreibung muss nun ein Fördergebiet festgelegt werden. Das Büro Dr. Först berät die Gemeinde bei der Durchführung der Gigabitrichtlinie 2.0. Nach Rücksprache dem Projektträger für das Förderverfahren PWC, kann in der Ausschreibung nur nach Ortsteilen differenziert werden. Zudem sind nach eingehender Prüfung durch die Verwaltung große Teile der Ortsteile bereits mit HFC versorgt. Die Adressen in HFC Gebieten, die noch als weiße Flecken deklariert wurden, sind somit nicht förderfähig, da bereits ein gigabitfähiges Netz besteht und nur der Hausanschluss fehlt. Die Adressen können somit als homes passed angesehen werden und somit über die Gigabitrichtlinie 2.0 nicht förderfähig. Es wird somit empfohlen Adressen, die der Gemeinde als unterversorgt gemeldet wurden, aber bereits mit HFC versorgt sind, nicht mit in die Ausschreibung aufzunehmen, da dies in der Prüfung des Antrags auf endgültige Förderhöhe zu Problemen und Kürzungen führen könnte.
Nach Rücksprache mit mehreren Experten, dem Büro Dr. Först und dem Projektträger für das Förderverfahren PWC werden folgende Vorschläge für das Fördergebiet zur Gigabitrichtlinie 2.0 gemacht:
Die beiden Ortsteile Thomashof und Hesselbach werden nicht in das Fördergebiet und somit die Ausschreibung mit aufgenommen. In beiden Ortsteilen wurden Einzelanwesen als unterversorgt zurückgemeldet. Hierbei handelt es sich jedoch um Adressen, die im HFC Gebiet liegen und somit nicht förderfähig sind.
Ortsteil Madenhausen:
Der Ortsteil Madenhausen wird komplett in das Fördergebiet aufgenommen. Mit dabei sind die beiden Aussiedlerhöfe nördlich von Madenhausen.
Ortsteil Ebertshausen:
Die Verwaltung empfiehlt, Ebertshausen mit aufzunehmen, weil der Hof in der Haßbergstraße aufgrund von Kommunikationsproblemen aus dem laufenden Ausbauprogramm „Bayr. Gigabitrichtlinie“ herausgefallen war und nun die Möglichkeit besteht, diesen doch noch auszubauen.
Ortsteil Ottenhausen:
Hier empfiehlt die Verwaltung ebenfalls, Ottenhausen mit der Tannenberghütte aufzunehmen, da diese aufgrund von Kommunikationsproblemen aus dem laufenden Ausbauprogramm „Bayr. Gigabitrichtlinie“ herausgefallen war und nun die Möglichkeit besteht, dieses Anwesen doch noch auszubauen.
Ortsteile Hoppachshof, Weipoltshausen, Üchtelhausen, Zell:
Die Verwaltung empfiehlt, Hoppachshof, Üchtelhausen, Zell und Weipoltshausen als eigenständiges Los mit auzunehmen, da Einzeladressen förderfähig sind. Allerdings sollte hier der maximale Zuschlagswert gedeckelt werden. Weil die Anzahl der möglichen Anschlüsse überschaubar bleibt, schlägt die Verwaltung vor, die Höchstgrenze für einen Zuschlag auf in Summe 15.000 € pro Anschluss festzulegen, was etwa dem dreifachen Wert durchschnittlicher Anschlusskosten entspricht.
Das Sportheim Üchtelhausen, das als weißer Fleck zurückgemeldet wurde, wird im Zuge der Erschließung vom Zeller Berg von der Telekom mit angeschlossen.
Es wird ein Ausbaugebiet mit den Ortsteilen Madenhausen, Eberthausen und Ottenhausen gebildet.
Es wird darüber hinaus ein Gebiet bestimmt, für das die Ausschreibung als gesondertes Los optional erfolgt, wenn das Angebot unter einem Wert von 15.000 € je erschlossenes Grundstück bleibt. Dieses Gebiet umfasst die Ortsteile Üchtelhausen, Zell, Weipoltshausen und Hoppachshof.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 5 Bestätigung Kommandantenwahl FFW Ebertshausen
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ebertshausen am 12.07.2024 wurden
Herr Matthias Löschengruber zum 1. Kommandanten
und
Herr Lukas Göbel zum stellvertretenden Kommandanten
gewählt.
Bei Herrn Löschengruber handelt es sich um die Fortsetzung seiner Amtszeit. Herr Göbel wurde neu in das Amt des stellvertretenden Kommandanten gewählt, er muss noch den erforderlichen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr absolvieren.
Die Zustimmung des Kreisbrandrats gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG liegt vor. Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist zudem die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen bestätigt Herrn Matthias Löschengruber als Kommandanten und Herrn Lukas Göbel als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ebertshausen.
Die Bestätigung für Herrn Lukas Göbel wird unter der Bedingung erteilt, dass binnen eines Jahres der erfolgreiche Besuch der erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 6 Verkehrsrechtliche Anordnung: Haltverbot im Kurvenbereich Dr. Burghard-Straße, Hoppachshof
Im Rahmen der Verkehrsschau sehen die Teilnehmer Handlungsbedarf in der Dr.-Burghard-Straße. Aufgrund von regelmäßig am Straßenrand geparkten Fahrzeugen ist ein ausweichen von Fahrzeugen auf die Gegenfahrbahn notwendig. Dies führt zu einer Gefahrenstelle im Kurvenbereich vor dem Ortsausgang Richtung Hesselbach, da die Gegenfahrbahn nur sehr kurz einsehbar ist und Gegenverkehr erst spät wahrgenommen wird. Da es sich um eine Straße mit Durchgangsverkehr handelt die z.B. regelmäßig auch der Schulbus benutzt, empfehlen die Teilnehmer die Anbringung des Zeichens 286 „eingeschränktes Haltverbot“ in diesem Bereich.
Im Rahmen der GR-Sitzung am 04.06.2024 wurde angeregt, eine ähnliche Regelung auch in der Gegenrichtung, in der Kurve gegenüber der Einmündung „An der Zeil“ anzuordnen, da auch hier der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann, wenn Fahrzeuge dort geparkt werden. Dies wird im Rahmen einer zukünftigen Verkehrsschau mit der Polizei erörtert.
Ein Beschilderungsplan für das Haltverbot Fahrtrichtung Hesselbach ist in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Im Rahmen der Diskussion wurde gefragt, ob es möglich ist Parkplätze nach der Kurve Richtung Hesselbach auszuweisen.
Frau Kuhn stellt den Geschäftsordnungsantrag, den TOP zu vertagen, bis geprüft ist, ob die Ausweisung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Grundstücks Hs.Nr. 30 (nach dem Halteverbotsschild gem. des Beschilderungsplans) Richtung Hesselbach möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 5, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 7 Verkehrsrechtliche Anordnung: Vorfahrtsregelung an innerörtlichen Kreuzungen in Hesselbach
Im Zuge der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass in Hesselbach ein Gemisch von Rechts-vor-links-Kreuzungen und Vorfahrtsregelungen abseits der Hauptdurchfahrtsstraße vorliegt. Es wurde daher seitens der Polizei angeregt, die Vorfahrtsregelungen abzubauen und flächendeckend rechts vor links einzuführen. Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon die Lindenstraße als Hauptdurchfahrtsstraße, hier hat der Landkreis die Straßenbaulast und hier ist die Vorfahrt auf der übergeordneten Straße auch sinnvoll.
Dies würde bedeuten, Vorfahrtsbeschilderung abzubauen und abseits der Lindenstraße als Ortsdurchfahrt generell nur rechts-vor-links gelten zu lassen. Dies beträfe Vorfahrtsregelungen in der Hoppachshöfer Straße, der Frühlingsstraße, Ottenhäuser Straße, sowie der Hauptstraße.
Seitens der Polizei wird argumentiert, dass eine solche Reglung besser von Fahrzeugführern nachvollziehbar wäre und zu weniger Verwirrung führt, außerdem würde die Geschwindigkeit in den bisherigen Vorfahrtsstraßen reduziert, wenn regelmäßig an Kreuzungen abgebremst werden müsste.
Es muss allerdings beachtet werden, dass es erfahrungsgemäß bei einer Veränderung von langjährig etablierten Vorfahrtsregelungen insbesondere in der Anfangszeit zu einer Unfallhäufung kommen kann. Übergangsweise kann anstelle der Vorfahrtsbeschilderung Z 102 „Kreuzung oder Einmündung“ zur Verdeutlichung aufgestellt werden, um Fahrzeugführer auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinzuweisen.
Im Ratsinformationssystem ist eine Übersicht eingestellt, die die Verteilung der Kreuzungen zeigt (blaue Punkte: Rechts-vor-links-Regelung; Vorfahrt-achten Schild: Vorfahrtsregelung, rot markiert: Lindenstraße/Kreisstraße SW 5).
Im Verlauf der anschließenden Diskussion regt Herr Sperber an, die bisherigen Regelungen beizubehalten. Von 1. Bürgermeister Grebner wird auf die Geschwindigkeitsmessung in der Hoppachshöfer Straße hingewiesen. Die Ergebnisse zeigen, dass in 75 % der Messungen die erlaubten 50 km/h überschritten werden. 2. Bürgermeister Geiß geht darauf ein, dass gerade in den Bürgerversammlungen darauf gedrängt wird, die Geschwindigkeit im Ort zu senken.
Herr Sperber stellt daraufhin den Antrag auf Vertagung des TOP, da noch geprüft werden soll, ob es grundsätzlich sinnvoll ist, auch in den anderen Ortsteilen eine Rechts-vor-Links- Regelung herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 3, Nein 11, Anwesend 14, Befangen 0
Die Vorfahrtsregelung in der Hoppachshöfer Straße, Frühlingsstraße, Ottenhäuser Straße und Hauptstraße wird aufgehoben. Zur Verdeutlichung wird übergangsweise Z 102 an den betreffenden Kreuzungen aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 3, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 8 Verkehrsrechtliche Anordnung: Haltverbot Einmündung Fichtenbuschstraße, Hoppachshof
Es erging eine Beschwerde, dass durch am Beginn der Fichtenbuschstraße geparkte Fahrzeuge das Abbiegen in diese behindert wird, insbesondere für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Diesbezüglich sahen die Teilnehmer der Verkehrsschau keine Veranlassung für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, da die Regelungen für Park- und Haltverbote in der StVO klar und ausreichend sind. Grundsätzlich müssen sich hier die Anwohner arrangieren, im Fall von konkreten Verstößen (zu geringe Restfahrbahnbreite, Parken vor Einfahrten, Parken im unmittelbaren Kurvenbereich) kann die Polizei gerufen werden, die diese aufnimmt.
Demgegenüber wurde mittlerweile für die Anordnung eines Haltverbots angeführt, dass die Überführung über die ST 2280 am Ende der Fichtenbuschstraße als bedeutsam für die Landwirtschaft berücksichtigt werden müsse. Können landwirtschaftliche Fahrzeuge diese nicht benutzen, so bleibt Ihnen zum Erreichen der Felder auf der anderen Seite der Staatsstraße nur die Querung der Staatsstraße auf Höhe der Einmündung Richtung Hesselbach.
Ein Beschilderungsplan für die Aufstellung einer Beschilderung ist in das Ratsinformationsystem eingestellt.
Die Gemeinde Üchtelhausen ordnet ein Haltverbot gemäß des Beschilderungsplans an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 9 Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten
TOP 9.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Leitungsweg 10 in Üchtelhausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Bau eines Einfamilienhauses mit Garage im Leitungsweg 10, Fl.Nr. 3769/8, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Katzenklinge Ost“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl nachgewiesen (3). Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.
Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.
Zur Kenntnis genommen
TOP 9.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Pfarräcker 13 in Üchtelhausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses in Holzrahmenbauweise und Flachdachausbildung mit Doppelgarage auf dem Bauplatz Pfarräcker 13, Fl.Nr. 3754, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Anzahl (2) nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend, 14 Befangen 0
TOP 9.3 iso. Befreiung für den Bau eines Doppelcarports, Untere Heide 6 in Üchtelhausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Bau eines Doppelcarports in der Unteren Heide 6, Fl.Nr. 4065/6, Gemarkung Üchtelhausen beantragt. Geplant ist die Errichtung vor dem Haus mit einer Größe von 7,5m x 6,0 m, evtl. mit einer Dachbegrünung.
Grundsätzlich ist das Vorhaben verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leite ober den Gärten - Erstfassung“, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA). Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans benötigt:
- Baugrenzen:
Der Carport wird außerhalb der Baugrenzen und der festgesetzten vorderen Baulinie errichtet.
- Anzahl Stellplätze:
Der B-Plan beschränkt die Anzahl der Stellplätze auf die zulässige Nutzung, d.h. die für ein Einfamilienhaus notwendige Anzahl. Dies wäre im vorliegenden Fall 1 Stellplatz in der bestehenden Garage im Wohnhaus. Durch den Doppelcarport beträgt die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück zukünftig 3.
Die Erschließung ist gesichert. Da die betroffenen Nachbarn dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt haben, kann die Befreiung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt werden.
Herr Sterzer weist auf die Problematik hin, dass durch die Überschreitung der Baugrenze der Carport an die Straße heranrückt und die Sicht dadurch beeinträchtigt wird.
Zur Kenntnis genommen
TOP 9.4 Anbau Carport, Am Hollergraben 38 in Hesselbach
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Anbau eines Carports an eine bestehende Garage auf dem Anwesen Am Hollergraben 38, Fl.Nr. 1010/9, Gemarkung Hesselbach, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alter Sportsplatz - Erstfassung“, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA).
Für das Vorhaben ist eine Abweichung von Regelungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gem. Art. 63 BayBO erforderlich:
- Maß der Grenzbebauung
Zusammen mit der bestehenden Garage übersteigt die Länge des Vorhabens die zulässige Höchstgrenze für Grenzbebauung von max. 9 m (Gesamtlänge Carport + Garage ca. 14 m).
Über die Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze müssen nicht zusätzlich ausgewiesen werden, da keine neue Wohneinheit entsteht. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend 14, Befangen 0
TOP 9.5 Umbau und Sanierung Gemeindehaus Madenhausen, Erlenbrunnstr. 4 in Madenhausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurden Umbau und energetische Sanierung des Gemeindehauses Madenhausen in der Erlenbrunnstraße 4, Fl.Nr. 69, Gemarkung Madenhausen, beantragt. Für den barrierefreien Zugang und die Unterbringung der Toiletten wird ein Anbau errichtet.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Durch den Anbau fallen die 3 bestehenden Stellplätze vor dem Gebäude weg, alternativ werden lediglich Fahrradstellplätze in den Planunterlagen ausgewiesen. Die wegfallenden Stellplätze müssen entsprechend abgelöst werden oder anderweitig hergestellt werden. Die Nachbarn wurden schriftlich über die Baumaßnahme informiert und um Zustimmung durch Unterschrift gebeten.
Das Vorhaben wird nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Anwesend, 14 Befangen 0
TOP 10 Mitteilungen, Anfragen
TOP 10.1 Entwicklung der Gemeinde
1. Bürgermeister Grebner geht darauf ein, dass sich die Gemeinde aktuell weiterentwickelt und den derzeitigen Anforderungen u. a. im Bereich der Kinderförderung und der Gemeindeentwicklung (Dorferneuerung, Städtebauförderung,..) Rechnung getragen wird. Dies ist und war auch schon in der Vergangenheit nicht einfach. Insbesondere geht er darauf ein, dass in der Amtszeit von Altbürgermeisterin Frau Göbhardt zahlreiche Grundlagen gelegt wurden, auf die die Gemeinde aufbaut. Zu nennen sind insbesondere die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK), der Beginn und die Durchführung der Dorferneuerung im Gemeindeteil Ebertshausen (Kellersanierungen, Dorfgemeinschaftshaus mit FFW-Haus, Spielplatz Seestern), Neubau des Feuerwehrhauses in Zell, sowie die Kanalsanierungen.
Dies alles vor dem Hintergrund, dass die Haushalts- und Kassenlage der Gemeinde damals als sehr schwierig zu bezeichnen war.
Ziel der Gemeindeentwicklung muss sein, dass die Nahversorgung der Bürger in jeglicher Hinsicht sichergestellt wird. Nur dadurch bleibt die Gemeinde attraktiv und die Investitionen in den Bereich der Kinder- und Schulkindbetreuung wirken sich nachhaltig aus.
Dazu gehört auch, dass sich die Gemeinde im Bereich der regenerativen Energien beteiligt und den Ausbau weiter voranbringt. Die Vorarbeiten hierzu wurden bereits geleistet, die Ergebnisse werden mit der Errichtung des Windparks und des Ausbaus von Freiflächenphotovoltaikanlagen bald sichtbar sein.
TOP 10.2 Radtour des Gemeinderates
Die Radtour des Gemeinderats durch die Gemeinde findet wie geplant am 3. August statt. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Rathaus.
TOP 10.3 Gemeindefest am 11.08.2024
1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass am 11.08.2023 das Gemeindefest am geographischen Mittelpunkt unserer Gemeinde (an der Haselstaude) stattfindet. Beginn ist um 10:00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst
TOP 10.4 Windkraft
1. Bürgermeister Grebner informiert darüber, dass in den vergangenen Tagen Vermessungstrupps unterwegs waren. Es wurden dadurch noch notwendige Daten für die Errichtung des Windparks eingeholt (Zuwegungen, mögliche Standorte), um die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung seitens des Betreibers zu beantragen.
TOP 10.5 Feuerwehrfahrzeug Hoppachshof
1. Bürgermeister informiert darüber, dass die Freiwillige Feuerwehr aktuell auf der Suche nach einem gebraucht Tragkraftspritzenfahrzeug ist. Ein von der Feuerwehr ins Auge gefasst Fahrzeug soll in den nächsten Tagen besichtigt werden. Mit dem Verkäufer müssten die Modalitäten noch besprochen werden, insbesondere ist für den Kauf noch ein Beschluss des Gremiums nötig. Am Feuerwehrhaus müssten noch kleinere Umbauarbeiten im Kostenrahmen von rund 5.000,00 € erfolgen.
TOP 10.6 Regionalbudget
1. Bürgermeister Grebner informiert das Gremium darüber, dass der Antrag auf Beschaffung eines Defibrillators der Feuerwehr Hoppachshof offensichtlich beim Umsetzungsmanager untergegangen ist. Von der Gemeinde wurde dieser rechtzeitig weitergeleitet. Es soll ein neuer Antrag gestellt werden.
In diesem Zusammenhang informiert 1. Bürgermeister Grebner auch darüber, dass der SC Ebertshausen aus dem Regionalbudget bzw. aus einer Versicherungsleistung noch eine Nachzahlung erhält.
TOP 10.7 Pflege der Grünflächen
Frau Kuhn bemängelt, dass die gemeindlichen Grünflächen nicht ausreichend gepflegt sind. 1. Bürgermeister Grebner stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Vegetation ein erhebliches Wachstum erfolgt und der Grüntrupp hier seine Arbeit erledigt.
TOP 10.8 Feuerwehrfahrzeug Ebertshausen
Frau Kuhn fragt nach dem Lieferzeitpunkt des neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Ebertshausen. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass sich die Feuerwehr aktuell in der Feinabstimmung zum Aufbau befindet. Die Auslieferung ist für den Herbst 2024 vorgesehen.
TOP 10.9 Straßenbeleuchtung Hoppachshof
Frau Kuhn bemängelt die noch nicht errichtete Straßenlaterne im Bereich Dr.- Burghardt- Straße und An der Zeil. 1. Bürgermeister Grebner weist darauf hin, dass diese durch das Bayernwerk errichtet wird und der Auftrag hierfür seitens der Gemeinde bereits erteilt wurde.
TOP 10.10 Innerörtliches Parken von Anhängern und gewerblich genutzten Lastkraftwagen
Herr Stumpf informiert das Gremium, dass im Gemeindeteil Üchtelhausen vermehrt Anhänger innerorts geparkt werden, ebenso wie gewerblich genutzte Lastkraftwagen (Schulstraße, Sonnenleite,..). Im Hinblick auf den Winterdienst entstehen hier Engstellen, die zu Beeinträchtigungen führen können. Durch die Verwaltung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, dem Missstand entgegenzuwirken.
TOP 10.11 Gehsteignutzung
Herr Neugebauer weist auf den von Hecken zugewucherten Gehsteig im Bereich Forstwiese, Sonnenleite und Friedensstraße hin. Ebenso ist der Nelkenpfad nicht zu begehen aufgrund der wuchernden Hecken. Dies wird seitens der Verwaltung geprüft.
TOP 10.12 Sanierung Wasserleitung Zell
Herr Heß informiert über das Absacken der Straße aufgrund der Sanierungsarbeiten der Wasserleitungen „Am Schöpfbrunnen“ durch die Rhön-Maintal-Gruppe. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass sich Herr Schürger bereits ein Bild vor Ort gemacht hat.
TOP 10.13 Fahrgastunterstände
Herr de Boer erkundigt sich nach dem Sachstand zur Errichtung der Buswartehäuschen in Madenhausen. Diese wurden bestellt und werden in den nächsten Wochen geliefert. Im Gemeindeteil Zell wird am Ortseingang von Weipoltshausen kommend durch den Bauhof ein Buswartehäuschen errichtet.
TOP 10.14 Behindertengerechter Zugang am Friedhof Hesselbach
Frau Memmel regt an, für den Friedhof Hesselbach einen behindertengerechten Zugang von der Straße „Am Albankeller“ zu errichten. Nachdem dies bereits in der Vergangenheit thematisiert wurde, soll die Verwaltung den damaligen Vorgang prüfen um weitere Schritte planen zu können.