Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die in der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 beschlossene Widmung ausschließlich die Nutzung als Rad- und Wirtschaftsweg umfasst, d.h. zulässig ist nur Fußgänger-, Rad-, sowie Land- und Forstwirtschaftsverkehr!
Allgemeiner Kraftfahrzeugverkehr ist und bleibt verboten - den aufgestellten Verkehrsschildern ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten!
Dies gilt ausdrücklich auch während der Sanierung der Staatsstraße 2280. Wir stehen in Kontakt mit der Polizei, wegen erhöhter Kontrollen in diesem Bereich.