Flurneuordnung Bergrheinfeld 4
Gemeinde Bergrheinfeld und Grafenrheinfeld, Kreisfreie Stadt Schweinfurt
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II
Die Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt.
| Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. | |
| Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt. | |
| - | Nachweis über die Gemeindegrenzänderung |
| - | Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Abfindungskarte |
| - | Gebietskarte (aktueller Stand) |
| - | Regelungen nach § 51 FlurbG |
| Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt: | |
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
| - | Akt Dienstbarkeiten und Rechte |
| Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt. | |
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Verwaltung der Gemeinde Bergrheinfeld, Hauptstr. 38, 97493 Bergrheinfeld, in der Verwaltung der Gemeinde Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld und in der Stadt Schweinfurt, Johann-Modler-Weg 9, 97424 Schweinfurt, vom 02.10.2025 mit 16.10.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II, und zwar am
Montag, 20.10.2025,
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses Bergrheinfeld,
Hauptstr. 38, 97493 Bergrheinfeld,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II - gewünscht werden.
Unternehmensbedingte Nachteile nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nicht gegeben.
Die Feststellungen zu unternehmensbedingten Nachteilen nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nur in den bereits zugestellten Auszügen nachgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Wegen der Höhe der im Abfindungsnachweis nachgewiesenen Geldentschädigung nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG steht nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Der Anspruch auf Geldentschädigung für die vom Teilnehmer aufgebrachte Fläche (§ 88 Nr. 4 FlurbG) kann gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar feststehen. Die Klagefrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Entschädigungsberechtigten mitgeteilt hat, dass die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar sind.