Die Gemeinde Üchtelhausen erlässt gemäß Art. 23 i. V. m. Art. 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
Satzung:
| (1) | Die Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Üchtelhausen besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden (Art. 16 Abs. I GO). Diese Ernennung ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde Üchtelhausen verleiht. |
| (2) | Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. Im Beschluss sind die besonderen Verdienste der zu ernennenden Person auszuführen. |
| (3) | Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde (Ehrenbürgerbrief) ausgehändigt. Der Ehrenbürger erhält einen Ring in Gold mit dem Wappen der Gemeinde Üchtelhausen oder eine Anstecknadel in Gold. |
| (4) | Es sollen nicht mehr als 9 lebende Personen Inhaber des Ehrenbürgerrechtes sein. |
| (1) | Personen, die sich um die Gemeinde Üchtelhausen verdient gemacht haben, können mit der Bürgermedaille der Gemeinde Üchtelhausen ausgezeichnet werden. |
| (2) | Über die Auszeichnung mit der Bürgermedaille der Gemeinde Üchtelhausen entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. Im Beschluss sind die Verdienste der auszuzeichnenden Person aufzuführen. |
| (3) | Die Bürgermedaille wird in Gold verliehen. Sie ist in Silber geprägt und vergoldet und wird an Personen verliehen, die sich im kommunalpolitischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Bereich in besonderem Maße um die Gemeinde Üchtelhausen und ihre Bürgerschaft verdient gemacht haben. |
| (4) | Es sollen nicht mehr als 9 lebende Personen Inhaber der Bürgermedaille der Gemeinde Üchtelhausen sein. |
| (1) | Personen, die sich im politischen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich verdient gemacht haben, können mit dem Ehrenzeichen der Gemeinde Üchtelhausen ausgezeichnet werden. Das Ehrenzeichen besteht aus einer Anstecknadel in Gold, Silber oder Bronze. |
| (2) | Über die Auszeichnung entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. |
| (3) | Über die Auszeichnung wird eine Urkunde ausgehändigt. |
| (1) | Personen, die Verdienste erworben haben, ohne die in §§ 1-3 beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen, können dafür durch eine Urkunde gewürdigt werden. |
| (2) | Über die Würdigung entscheidet der/die amtierende Bürgermeister/in. |
Die gleiche Auszeichnung kann eine Person nur einmal erhalten. Die Auszeichnung nach den §§ 1,2 und 3 können wegen unwürdigem Verhalten widerrufen werden. Über den Widerruf entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Üchtelhausen über die Ernennung von Ehrenbürgern, die Verleihung von Ehrenzeichen (Ehrenring, Ehrennadel) sowie sonstige Ehrungen vom 24.09.2008 außer Kraft.
Hinweise zum Vollzug der Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und die Verleihung von Ehrenzeichen sowie sonstige Ehrungen
| 1. | Die Wertigkeit der Auszeichnungen ergibt sich aus folgender Reihenfolge: Ehrenbürgerschaft nach § 1: | |
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| Bürgermedaille der Gemeinde Üchtelhausen nach § 2 | |
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| Ehrennadel der Gemeinde Üchtelhausen in Gold nach § 3 | |
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| Ehrennadel der Gemeinde Üchtelhausen in Silber nach § 3 | |
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| Ehrennadel der Gemeinde Üchtelhausen in Bronze nach § 3 | |
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| Urkunde der Gemeinde Üchtelhausen nach § 4 | |
| 2. | Die Bürgermedaille ist wie folgt beschrieben: | |
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| Der Durchmesser beträgt 50 mm. Sie trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde Üchtelhausen mit der Umschrift "Gemeinde Üchtelhausen" und auf der Rückseite die Worte "Als besondere Anerkennung". | |
| 3. | Das Ehrenzeichen ist wie folgt beschrieben: | |
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| Material Bronze, 925/000 Sterling Silber bzw. 925/000 Sterling Silber vergoldet. Oberfläche poliert, Außenform rund, Durchmesser 17 mm, zeigt das Wappen der Gemeinde Üchtelhausen, Wappen wird von einem Bogenornament eingefasst, eine lange Nadel mit Verschluss befindet sich auf der Rückseite des Medaillons. | |
| 4. | Vorschläge für Auszeichnungen können von jedermann bei der Gemeinde Üchtelhausen eingereicht werden. | |
| 5. | Die Auszeichnungen werden in einem würdigen Rahmen in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes sowie der Bürgermedaille der Gemeinde Üchtelhausen erfolgen jeweils in einer eigenen Veranstaltung. Die Ehrung nimmt der/die jeweils amtierende Bürgermeister/in vor. Die Gestaltung der Veranstaltung sowie die Zusammensetzung der Gästeliste obliegen dem/der amtierenden Bürgermeister/in. Bei der Auswahl der Gäste sollen auch ehrenamtlich Tätige berücksichtigt werden. Bei der Verleihung sind auch die Ehegatten/innen bzw. Lebenspartner/innen der zu ehrenden Person zu laden. Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes werden darüber hinaus auch die Familienangehörigen des/der zu Ehrenden (=Kinder und Eltern mit Ehegatten/innen bzw. Lebenspartner/innen) geladen. Die Auszeichnungen sollen nach Bedarf, möglichst einmal im Jahr vorgenommen werden. | |
| 6. | Zu§1 | |
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| Über die Ernennung zum Ehrenbürger wird individuell im Gemeinderat entschieden. | |
| 7. | Zu§2 | |
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| Mit der Bürgermedaille werden ausgezeichnet z. B.: | |
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| 24-jährige Tätigkeit als hauptamtlicher 1. Bürgermeister der Gemeinde Üchtelhausen 30-jährige Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderates von Üchtelhausen oder besondere Verdienste im Einzelfall. | |
| 8. | Zu§3 | |
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| Mit dem Ehrenzeichen der Gemeinde Üchtelhausen werden beispielsweise ausgezeichnet: | |
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| a) | Ehrenzeichen in Gold |
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| 24 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat oder 1. bzw. 2. Feuerwehrkommandant |
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| 30 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen, oder Verdienste im Einzelfall |
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| z. B. Deutsche und internationale Meisterschaft in Sportwettbewerben, 20 Jahre soziales Engagement |
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| z. B. häusliche Pflege |
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| Blutspender (100x) |
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| b) | Ehrenzeichen in Silber |
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| 18 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat oder 1. bzw. 2. Feuerwehrkommandant |
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| 20 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen, |
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| 25 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft in Vereinen oder Organisationen, oder Verdienste im Einzelfall |
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| z. B: bayerische Meisterschaft in Sportwettbewerben, 15 Jahre soziales Engagement |
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| Blutspender (75x) |
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| c) | Ehrenzeichen in Bronze |
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| 12 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat oder 1. bzw. 2. Feuerwehrkommandant |
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| 15 Jahre 1. Vorstand in Vereinen und Organisationen, |
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| 20 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft von Vereinen oder Organisationen, oder Verdienste im Einzelfall |
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| z. B. Landessieger und Bundessieger in Berufswettbewerben, 10 Jahre soziales Engagement |
| 9. | Zu§4 | |
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| Schulische Leistungen, | |
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| z. B.: Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur je Note 1,5 oder besser | |
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| berufliche Leistungen | |
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| z. B.: Kammersieger, | |
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| sportliche Leistungen | |
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| z. B.: Meisterschaften von Mannschaften oder Einzelsportler/innen, kultureller Bereich | |
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| z. B.: Jugend musiziert, Regionalentscheid, Einzelfall | |
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| z. B.: Jugend forscht. | |
| 10. | Grundsätzlich ist die Zeitdauer eines ehrenamtlichen Engagements für die Ehrung maßgeblich. Im Einzelfall kann jedoch auch eine Ehrung ausgesprochen werden bei vielseitigem, ehrenamtlichem Einsatz. Der vielfaltige Einsatz bezieht sich jedoch nicht auf die Tätigkeiten nur in einem Verein oder Organisation, sondern auf Tätigkeiten in mehreren Vereinen oder Organisationen. Bei der Betreuung von Pflegekindern ist für eine Ehrung nur die Zeit bis zur Vollendung von deren 18. Lebensjahr maßgeblich. | |