Die Gemeinde Üchtelhausen beabsichtigt wieder einen Veranstaltungskalender für das gesamte Jahr 2027 zu erstellen.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre scheint es leider schwierig auf Gemeindeebene eine Terminabstimmung zu organisieren. Dennoch sollte diese jedoch unbedingt in den Gemeindeteilen erfolgen. Hierzu bitte ich, dass sich die Vereine in den einzelnen Ortsteilen absprechen bevor sie ihre Termine an die Gemeindeverwaltung melden.
Verständlicherweise können nicht alle Terminüberschneidungen vermieden werden. Ausgenommen hiervon sollten jedoch besondere Jubiläen und solche Feste sein, die sich über mehrere Tage erstrecken. Wenn schon einzelne Gemeindeteile bereit sind solche Kraftakte zu leisten, wäre es fair, dass zu diesen auch keine „kleineren“ Feste in Konkurrenz stehen.
Bereits heute möchten wir Sie auf Voranzeigen von geplanten Veranstaltungen im Jahr 2027 und 2028 hinweisen.
| 23.07 und 24.07.2027 | BUNNYCOW Festival |
| 10.09. bis 13.09.2027 | Kirchweih Üchtelhausen |
| 08.09. bis 11.09.2028 | Kirchweih Üchtelhausen |
Bitte beachten Sie diese Termine bei Ihren Terminabstimmungen in den Gemeindeteilen.
Melden Sie bitte auch Ihre geplanten großen Veranstaltungen für das Jahr 2028 und evtl. auch 2029 an. Diese werden wir dann als Voranzeige in den Veranstaltungskalender 2027 abdrucken.
Die Veranstaltungstermine müssen bis zum 09. Oktober 2026 bei der Gemeinde Üchtelhausen schriftlich oder per E-Mail an vorzimmer@uechtelhausen.de vorliegen, damit wir diese in den Veranstaltungskalender mit aufnehmen können.
Sollten uns gravierende Überschneidungen auffallen, setzen wir uns mit den entsprechenden Vereinen telefonisch bis 30. Oktober 2026 in Verbindung.
Der Veranstaltungskalender wird voraussichtlich Anfang Dezember 2026 gedruckt.
Für die Meldung der Veranstaltungen kann das Formblatt Veranstaltungen 2027
(www.uechtelhausen.de – Rathaus und Politik – Formulare – Veranstaltungsmeldung Vereine) genutzt werden. Sollte die Terminübersicht in einer anderen Form übermittelt werden, bitte darauf achten, dass alle Angaben wie Datum, Uhrzeit, Bezeichnung der Veranstaltung, Veranstalter, Ansprechpartner mit Tel. Nr. und Veranstaltungsort hier ebenfalls enthalten sind. Bitte beachten Sie auch den Datenschutzhinweis auf der Rückseite.
Es gibt auch die Möglichkeit touristisch, relevante Veranstaltungen kostenfrei regional über Tourismus Schweinfurt 360° zu veröffentlichen. Informationen gibt es über den Link https://tourismus.schweinfurt.de/einfach-urlaub/veranstaltungen/index.html. Sollten Sie Interesse an themenspezifischen Bewerbungen von Veranstaltungen (z.B. PublicViewing bei EM, weihnachtlichen Veranstaltungen…) durch Tourismus Schweinfurt 360° haben, können Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, damit wir diesbezüglich geplante Aktionen an Sie weiterleiten können.
Für eine überregionale Bewerbung Ihrer Veranstaltung, durch die Touristinformation Haßberge oder Tourismusverband Franken, sprechen Sie bitte den Allianzmanager Herrn Rothmann vom Schweinfurter OberLand an. (Sinnvoll ist das bei Märkten, Konzerten, Kabarettabenden und größeren Festen, wenn ein breiteres Publikum aufmerksam gemacht werden soll.)
Die Gemeinde Üchtelhausen wird jährlich von Kohwagner Druck GmbH, München, angeschrieben, um Termine für alle Märkte, Volksfeste und Veranstaltungen zu erhalten. Dieser Marktkalender erscheint bereits im September für das folgende Jahr und wird von Marktkaufleuten, Lieferanten, Schaustellern, Journalisten, Gemeinden, Verbände, Buchhandlungen und Marktbesuchern genutzt. (Abgabe: Mitte August).
Das gleiche gilt für den Komet-Kalender, Komet-Druck- und Verlagshaus GmbH, München (Abgabe: Mitte Juli), der jedoch nur Veranstaltungen veröffentlicht, zu denen sich Schausteller und/oder Händler bewerben können.
Da die Termine der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, wurde in den letzten Jahren nichts gemeldet. Sollte bei Ihnen Interesse bestehen Ihre Termine in einem oder beiden der o. g. Kalender zu veröffentlichen, bitte ich um Terminabgabe für das Jahr 2028 bis spätestens Anfang Juli 2027. Die Aufnahme und Abdruck der angegebenen Veranstaltungen sind kostenfrei.
Es darf daran erinnert werden, dass gemeindliche Gebäude und Grundstücke einschließlich der Straßen und Plätze keinesfalls automatisch für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu sind eine rechtzeitige und vorherige Anmeldung und Abstimmung erforderlich, wobei sich die Gemeinde auch Auflagen vorbehält.