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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 19/2025
Amtliche Nachrichten
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Veranstaltungen in der Gemeinde Üchtelhausen

Jede Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen (z. B. Vereinsfeste, Tanz- und Faschingsveranstaltungen, usw.) muss der Gemeinde Üchtelhausen angezeigt werden. Bei Veranstaltungen, die nicht mindestens 8 Tage vorher angezeigt werden, (bei Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen), muss ein kostenpflichtiger Erlaubnisbescheid erteilt werden. Um dies zu vermeiden, bitten wir die Veranstaltungsanzeigen frühzeitig bei der Gemeinde Üchtelhausen einzureichen.

Bitte verwenden Sie hierzu das auf der Homepage der Gemeinde Üchtelhausen befindliche Formular.

(Rathaus & Politik - Formulare – Veranstaltungsanzeige - Kombiantrag Veranstaltungsanzeige und Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 GastG))

Ordnungsamt