Markt Stadtlauringen
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hausen
Gemeinde Schonungen, Landkreis Schweinfurt
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Beteiligten zum 01.03.2023 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 11.01.2023 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung mit Ortsbeilage sind in der Verwaltung des Marktes Stadtlauringen, Marktplatz 1, 97488 Stadtlauringen, vom 13.02.2023 mit 27.02.2023 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung mit Ortsbeilage können innerhalb von vier Monaten ab dem 30.01.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/).