Aufgrund der knappen Fristen bitten wir, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, unbedingt darauf zu achten, die Briefwahlanträge vollständig auszufüllen und zu unterschreiben!
Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass mit einem Versand der Briefwahlunterlagen erst ab der Kalenderwoche 7 (ab 10. Februar 2025) begonnen werden kann, da die Lieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erst dann erfolgt.
Auch wenn die Beantragung schon früher möglich ist, ist eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen vor diesem Zeitpunkt nicht möglich!