| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024 |
| Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 2 Anwesend 15 Befangen 0 | |
| TOP 2 | Bericht "Laufende Projekte" der ILE Schweinfurter OberLand |
ILE Manager Lorenz Rothmann gibt dem Gemeinderat einen Überblick der aktuellen Projekte der ILE Schweinfurter Oberland. Dabei geht er u. a. auf
1. Bürgermeister Grebner informiert auf Nachfrage von Herrn de Boer über die Voraussetzungen und die Verpflichtung des Netzbetreibers, Einspeisepunkte zur Verfügung zu stellen.
| TOP 3 | Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2025 |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat am 22. November die Bewilligungsbescheide für die Maßnahmen „Gestaltungsleitfaden inkl. Satzung und Erstellung des komm. Förderprogramms“, sowie „Sanierungsberatung 2025-2027“ und „Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung von Straßen und Plätzen im hist. Ortskern“ von der Regierung von Unterfranken erhalten. Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Damit diese Projekte und die weiteren umgesetzt werden können, ist eine Bedarfsmitteilung an die Städtebauförderung (Regierung v. UFr.) zwingend notwendig, um den Förderbedarf für das Programmjahr 2025 mitzuteilen. Ohne Bedarfsmitteilung könnte die Gemeinde Üchtelhausen ausfinanziert werden. Der Vorschlag der Verwaltung entspricht dem Zeitplan des Maßnahmenkatalogs aus dem ISEK (S. 82), der am 12.09.2023 von den Gemeinderatsmitgliedern beschlossen wurde.
Der neue Entwurf der Bedarfsmitteilung beinhaltet die beabsichtigten Maßnahmen für das Programmjahr 2025 und die Folgejahre, sowie die Kosten für folgende Einzelmaßnahmen. (s. Anlage)
Ein Entwurf der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung übersandt. Dieser wurde kurz erläutert. Die Maßnahmen dienen dem Sinn und Zweck der Sanierung des Altortes Üchtelhausen. In den Haushaltsplänen 2025 – 2027 sind die für die Bedarfsmitteilung 2025 aufgeführten Maßnahmen entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Im Gremium wurde kontrovers über die in der Bedarfsmittelung aufgeführten Projekte diskutiert, die aus dem ISEK entstammen. Insbesondere wurden Standpunkte über die Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie zur Nutzung der ehem. Kirchbergschule ausgetauscht.
Herr Stumpf stellt den Antrag, die Kosten für die Machbarkeitsstudie zum Kirchberg 7 in den Jahren 2026 und 2027 mit 10.000,00 € und 40.000,00 € aufzunehmen. In der weiteren Diskussion wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des Gebäudes, des Umfeldes und der aktuellen Nutzung der ehemaligen Kirchbergschule zur Aufnahme des Gemeindeteils Üchtelhausen in die Städtebauförderung den entscheidenden Ausschlag gaben.
Herr Neugebauer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über den von Herrn Stumpf gestellten Antrag abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 4 Anwesend 16 Befangen 0
In die Bedarfsmitteilung 2025 soll bei Ziffer 5- Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Kirchbergschule mit Kostenermittlung für versch. Varianten für das Jahr 2026 ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € und für das Jahr 2027 ein Betrag in Höhe von 40.000,00 € aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 8 : Nein 8 Anwesend 16 Befangen 0
Herr Sterzer merkt an, dass er gegen den Antrag gestimmt hat, weil ihm das Wort aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung auf Abstimmung über den Tagesordnungspunkt nicht mehr erteilt wurde und er daher keine Antwort auf die für ihn noch offenen Fragen erhielt.
Der von Herrn de Boer gestellte Antrag, den Punkt 5. auch textlich aus der Bedarfsmitteilung zu streichen, wurde auf Bitten verschiedener Gemeinderatsmitglieder von Herrn de Boer wieder zurückgezogen.
Herr 2. Bürgermeister Geiß kam aufgrund von Terminüberschneidungen erst während der Diskussion des Tagesordnungspunktes zur Sitzung.
Der Gemeinderat billigt die Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2025 vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 4 | Stellenplan für 2025 |
Der Stellenplan ist eine Grundlage der Haushaltsplanung und dem Haushaltplan als Anlage beizufügen. Der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan bildet den Rahmen für die Personalentwicklung im Haushaltsjahr. Um frühzeitig Weichenstellungen vornehmen zu können, wird der Entwurf des Stellenplans dem Gemeinderat bereits vor den weiteren Haushaltsberatungen zur Entscheidung vorgelegt. Der Gesamtentwurf ist ins Ratsinformationssystem eingestellt. Der Stellenplan enthält gegenüber 2024 im Wesentlichen folgende Änderungen.
Im vergangenen Jahr hat ein Auszubildender im Forst seine Ausbildung beendet und wurde auf einer Planstelle übernommen. Die die beiden im Forstbetrieb vorhandenen als künftig wegfallend (kw) gekennzeichnete Stellen wurden in den Bauhof übertragen. Eine dieser Stelle soll wieder besetzt werden. Deshalb wurde im Stellenplan nur noch ein kw-Vermerk angebracht.
Die derzeit noch in Ausbildung befindliche Beamtenanwärterin wird 2025 ihre Prüfung ablegen. Für sie wird eine Planstelle in der Ordnungsverwaltung als Beamtenstelle geschaffen. Da die Inhaberin der noch vorhandenen Beschäftigtenstelle in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintritt, bleibt die Stelle vorläufig bestehen und wird mit einen kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen.
Die Stelleninhaberin der Personalamtsstelle hatte diese Stelle in Teilzeit in Elternzeit ausgeübt. Die Tätigkeit wird derzeit in erster Linie wieder durch die Geschäftsleitung wahrgenommen. Die bisherige Stelleninhaberin hat nach Ende der Elternzeit einen Anspruch auf Beschäftigung wie vor Beginn der Elternzeit. Deshalb wird die Personalamtsstelle gestrichen und die Beamtenstelle in der Kasse wieder als Beschäftigtenstelle ausgewiesen. Als Ersatz wird in der Kämmerei eine Beamtenstelle zur künftigen Entlastung des Kämmerers, der perspektivisch weitere Geschäftsleitungsaufgaben übernehmen soll, geschaffen. Diese und die Geschäftsleitungsstelle werden als Teilzeitstellen gekennzeichnet.
Sich aufgrund neuer tariflicher Eingruppierungen ergebene Veränderungen wurden in den Bereichen Bauhof und Hauptverwaltung nachvollzogen. Außerdem wurde die Stelle der Gemeindebotin eingezogen, weil die Aufgaben nun vom Reinigungsdienst der Schule miterledigt werden.
Auf Nachfrage von Frau Kuhn teilt 1. Bürgermeister Grebner mit, dass bei Ausfall einer Fachkraft im Wald von der verbleibenden Fachkraft allein Pflegemaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Für Fällarbeiten sind zwingend zwei Waldarbeiter nötig.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Stellenplan zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 5 | Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen |
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht zunächst für Schüler der 1. Klasse ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet wird.
Für Schulkinder in Bayern gibt es vielfältige Angebote einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Für Kinder im Grundschulalter sind dies vor allem:
die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B.
sowie die schulischen Angebote
Kooperationseinrichtungen, bei denen Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte eng zusammenarbeiten, sind für Grundschulkinder besonders geeignet.
Zur Auswahl der verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten hat sich die Verwaltung mit der Schulleitung abgestimmt. Dabei wurde Übereinkunft erzielt, am Hort grundsätzlich festzuhalten und das Modell des kooperativen Ganztags mit einer engen Abstimmung zwischen Hort und Schule anzustreben. Das aus pädagogischer Sicht vorzuziehende Modell des gebundenen Ganztags wurde bei der Elternbefragung mit zur Auswahl gestellt.
Nach der im September durchgeführten Elternbefragung wird für ca. 70 % der Schüler eine Betreuungsmöglichkeit benötigt (aktuell 116 Plätze). Das Modell des gebundenen Ganztags wurde kaum nachgefragt. Die Verwaltung strebt daher den Ausbau des Horts in der Größenkategorie V (101 – 125 Plätze) an. Dies wäre innerhalb des bestehenden Baukörpers umsetzbar.
Die durchgeführte Untersuchung des Baukörpers ergab, dass im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen in der Schule auch eine Sanierung des Schuldaches erforderlich ist. Daneben sollten möglichst die Räume in den Obergeschossen klimatisiert und die Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzt werden. Auch die Außenanlagen wären erneuerungsbedürftig. Leider sah sich der mit den Voruntersuchungen beauftragte Architekt außerstande, eine erste Kostenschätzung abzugeben.
Die Aufteilung, bzw. Zusammenfassung der anstehenden Maßnahmen wird im nächsten Schritt mit der Regierung von Unterfranken als Förderstelle abgestimmt und darauf aufbauend weitere Planungsarbeiten beauftragt.
Aus der Mitte des Gremiums wird der Ausbau der Ganztagsbetreuung befürwortet. Herr de Boer wünscht sich eine finanzielle Unterstützung der Eltern, die einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Hortplätze im Rahmen des Bayerisches Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes von der Gemeinde bezuschusst werden und daher eine weitere finanzielle Unterstützung nicht vorgesehen ist. Der Ausbau der Ganztagesbetreuung wird für die Gemeinde bei Vollauslastung der Plätze vermutlich Mehrkosten im niedrigen sechsstelligen Bereich bedeuten.
Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der Ganztagsbetreuung an der Grundschule im Modell des kooperativen Ganztags auf bis zu 125 Plätzen grundsätzlich zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 6 | Antrag auf Defizitübernahme Kindergarten Ebertshausen |
Der Kindergarten Ebertshausen hatte in diesem Herbst mit einem Einbruch der Belegung zu kämpfen. Es ist eine große Zahl an Kindern in die Grundschule gewechselt und einige der vorgemerkten Kinder wurden kurzfristig wieder abgemeldet. Der Träger hat darauf reagiert, indem die Stundenzahl der Mitarbeiter um insgesamt 17 Wochenstunden reduziert wurde.
Dennoch konnte die entstanden Einnahmeausfälle nicht vollständig ausgeglichen werden. Dazu kommt, dass die Einrichtung aufgrund der Altersstruktur überdurchschnittliche Personalkosten aufweist. Insgesamt wird der Kindergarten in diesem Jahr mit einem Defizit in Höhe von rund 45.000 € abschließen. Aufgrund der noch vorhandenen Rücklagen ist die wirtschaftliche Situation zwar angespannt, aber noch nicht kritisch.
Falls der Freistaat Bayern die Finanzierung der Kindertagesstätten nicht wesentlich verbessert, würde sich die wirtschaftliche Situation der Einrichtung wohl erst wieder positiv gestalten, wenn sich die Personalstruktur der Einrichtung durch das Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter verändert. Dies wird erst mittelfristig der Fall sein.
Aufgrund der besonderen Situation übernimmt die Gemeinde Üchtelhausen 50 % des für 2024 anfallenden Defizits als Zuschuss.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 7 | Strombeschaffung für 2026 |
Die ÜZ Mainfranken hat der Gemeinde Üchtelhausen wieder angeboten, an der gemeinsamen Stromausschreibung mehrerer Gemeinden im Landkreis Schweinfurt teilzunehmen. Für die Strombeschaffung wird wieder ein Dienstleistungsentgelt in Höhe von 0,10 Ct/kWh, netto, und ein Flexibilisierungsaufschlag von 1,50 Ct/kWh, netto, von der ÜZ erhoben. Auf Basis der Verbrauchswerte von 2023 (331.084 kWh) errechnet sich eine Vergütung in Höhe von netto rund 5.300 €.
Optional bietet die ÜZ wieder an, zertifizierten Naturstrom aus 100 % Wasserkraft zu erwerben. Die Mehrkosten dafür betragen in diesem Jahr 0,48 Ct/kWh netto (Vorjahr 0,98 Ct/kWh). Eine Verpflichtung dies aufgrund von erhaltenen Förderungen zu tun, besteht nicht mehr.
Herr Sterzer stellt den Antrag, getrennt über die Beschaffung mit Naturstrom und die gemeinsame Strombeschaffung durch die ÜZ Mainfranken sowie die Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zum Vertragsabschluss abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
Die Gemeinde erwirbt für das Ausschreibungsjahr 2026 zertifizierten Naturstrom aus 100 % Wasserkraft.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 : Nein 9 Anwesend 16 Befangen 0
Die Gemeinde Üchtelhausen nimmt an der gemeinsamen Strombeschaffung der ÜZ Mainfranken für 2026 teil und ermächtigt den 1. Bürgermeister aufgrund des Ausschreibungsergebnisses die Stromlieferverträge für die Belieferung ohne Naturstrom zu schließen.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 8 | 1. Nachtragsangebot Glöckle Zeller Berg |
Bei der Unterquerung der Staatsstraße 2280 zur Verlegung einer Regenwasserleitung wurde wider Erwarten Fels vorgefunden. Deshalb konnte das geplante Bohrverfahren nicht angewandt werden. Die Firma Glöckle hat in Abstimmung mit der Gemeinde kurzfristig das Verfahren geändert und anderes Gerät zum Einsatz gebracht.
Hierrüber wurde nun das Nachtragsangebot 01 „gesteuerter Rohrvortrieb“ vorgelegt. Das Angebot wird vom uns begleitenden Ingenieurbüro noch geprüft. Soweit die Kosten anerkannt werden können, sind damit keine Mehrausgaben in gleicher Höhe verbunden. Weil die für das ursprünglich vorgesehene Verfahren die entsprechenden Kostenanteile wegfallen werden, könnten die Mehrkosten bei etwa 20.000 € liegen.
Aus der Mitte des Gremiums wurde Unmut hinsichtlich der mangelhaften Planung geäußert.
Durch die Verwaltung soll geprüft werden, in wieweit die Mehrkosten an den Planer weiterverrechnet werden können, weil die geographischen Gegebenheiten bei der Ausschreibung nicht beachtet wurden.
Vorbehaltlich der Prüfung des Nachtragsangebots durch das begleitende Ingenieurbüro wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, ein Nachtragsangebot für das geänderte Bohrverfahren anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 9 | Erneuerung der technischen Anlagen im Rückhaltebecken Zell |
Die technische Ausstattung Steuerung, Strahlbelüfter und Abwasserpumpe im Abwasserrückhaltebecken Zell ist inzwischen in die Jahre gekommen. In der letzten Zeit sind immer mehr Einzelbauteile ausgefallen, so dass der Betrieb nur mit großem personellem Aufwand funktionierte. Mitte November haben wir die Fa. Scheba nochmals mit der Reparatur der Komponenten beauftragt. Da es für die verbauten Anlagenteile jedoch keine Ersatzteile mehr gibt, wurden ein neuer Strahlbelüfter und eine neue Abwasserpumpe bestellt.
Zudem zeigte sich nun, dass die gesamte elektrotechnische Installation ebenfalls erneuert werden muss, weil die Kabel so porös sind, dass beim Bewegen die Hülle abplatzt. Für die Installation einschließlich des Aufbaus eines neuen Schaltschranks hat die Firma Scheba aus Schweinfurt ein Angebot abgegeben.
Da die Reparatur dringend ist und der Auftragswert 25.000 € netto nicht übersteigt, möchten wir den Auftrag schnellstmöglich und ohne die Einholung weiterer Angebote als Direktauftrag vergeben. Die Firma Scheba gilt in Fachkreisen als kompetentes und fachkundiges Unternehmen, was von Gemeinderatsmitgliedern bestätigt wird.
1. Bürgermeister Grebner weist darauf hin, dass das Rückhaltebecken schon Mitte der 1990er Jahre errichtet wurde und aufgrund des Alters entsprechende Reparaturen anfallen.
Die Gemeinde Üchtelhausen beauftragt die Firma Scheba mit der Erneuerung der elektrotechnischen Installation im Rückhaltebecken Zell.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 10 | Ergebnisse der Verkehrsschau 2024 (Kreis-/Staatsstraßen) |
Am 05.11.2024 fand eine Verkehrsschau bezüglich der übergeordneten Straßen (Kreis- und Staatsstraßen) in der Gemeinde statt, an der neben der Verwaltung Vertreter des Landratsamtes, des Staatlichen Bauamts und der Polizei teilnahmen. Folgende Themen wurden hierbei behandelt:
1. Hesselbach
a) Lindenstraße – Tempo 30
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird von den Teilnehmern nicht als notwendig erachtet, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
b) Kreuzung Lindenstraße/Ecke Hauptstraße ggü. Schönwaldstraße
Aufgrund der schlechten Einsicht in die Straße und einem schweren Unfall in der Vergangenheit wurde vorgeschlagen, eine Einbahnstraßenregelung zu installieren. Die Teilnehmer stimmen dem zu.
c) Kreuzung Hoppachshöfer Straße/Lindenstraße – Richtlinie für Verkehrsspiegel
Durch die fehlende Fahrbahnmarkierung ist Verkehrsteilnehmern häufig nicht klar ersichtlich, wo gehalten werden muss, um über den Verkehrsspiegel in die Lindenstraße einsehen zu können. Vorgeschlagen wird eine Markierung anzubringen, an der sich Autofahrer orientieren können. Von der Gemeinde wird ein Plan angefertigt und den Fachbehörden vorgelegt. Eine Alternative wäre eine Verengung der sehr breiten Einmündung.
Nach Vorstellung der Ergebnisse für den Gemeindeteil Hesselbach wurde im Gremium kontrovers über die vorgestellten Ergebnisse diskutiert. Herr Heß stellt danach folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen. Schriftliche Stellungnahmen der Gremiumsmitglieder zu den jeweiligen Punkten sollen bis 15.01.2025 an die Verwaltung mitgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 3 Anwesend 16 Befangen 0
Ohne Beschluss
| TOP 11 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 11.1 | Wiederherstellung und Erweiterung eines Gartenhauses über einem bestehenden Gewölbekeller, Am Baumgarten 10 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Wiederherstellung und Erweiterung eines Gartenhauses über einem bestehenden Gewölbekeller auf dem Anwesen Am Baumgarten 10, Fl.Nr. 39/1, Gemarkung Zell, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan Zell - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Es wird folgende Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:
- Unzulässigkeit untergeordneter Nebenanlagen:
Nach dem Bebauungsplan sind untergeordnete Nebenanlagen unzulässig, können aber ausnahmsweise zugelassen werden, wenn Sie dem Nutzungszweck der im allgemeinen Wohngebiet liegenden Grundstücke dienen und ihrer Eigenart nicht widersprechen.
Das Gartenhaus stellt nach Rücksprache mit dem Landratsamt eine solche Nebenanlage dar. Ob und inwieweit auch eine Wohnbebauung auf dem Grundstück geplant ist, ist nicht bekannt, lässt sich seitens der Gemeinde aber auch nicht zwangsweise durchsetzen.
Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von Stellplätzen ist nicht erforderlich, da keine Wohneinheit vorliegt. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben, sowie der notwendigen Ausnahme, das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0
| TOP 11.2 | Errichtung von 2 Gauben auf bestehendem Dachgeschoss, Aspenstr. 9 in Madenhausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung von 2 Dachgauben in einem bestehenden Dachgeschoss in der Aspenstraße 9, Fl.Nr. 124, Gemarkung Madenhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Madenhausen - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Es wird folgende Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Unzulässigkeit Dachgauben:
Nach den Festsetzungen des B-Plans sind Dachgauben nicht gestattet. Die geplante Errichtung der beiden straßenseitigen Gauben wird mit einer erheblichen Verbesserung der Belichtung und Benutzung des Dachgeschosses begründet.
Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Frau Teresa Schmitt verließ ab Top 11.2 dauerhaft die Sitzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0
| TOP 11.3 | Einbau einer altengerechten Wohnung im Untergeschoss mit Anbau, Neubau einer Garage mit Lagerraum, Anbau eines Vordachs und eines Wintergartens, Oberer Weinbergsweg 49 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Umbau eines Wohnhauses im Oberen Weinbergsweg 49, Fl.Nr. 77, Gemarkung Zell, beantragt. Geplant ist der Einbau einer altengerechten Wohnung im Untergeschoss, der Neubau einer Garage mit Nebenraum, sowie der Anbau eines Vordachs und eines Wintergartens.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan Zell - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Es wird folgende Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Überschreitung Baugrenzen:
Bereits das bestehende Gebäude wurde teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet. Dadurch liegen auch der geplante Anbau sowie der Wintergarten außerhalb des Baufensters. Daneben liegt auch die geplante Garage außerhalb des Baufensters, da das festgesetzte Baufenster zu klein ist, um ausreichend Platz für die benötigten zusätzlichen Stellplätze zu bieten.
Die Erschließung ist gesichert. 2 Stellplätze für die zusätzliche Wohneinheit sind nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
3. Bürgermeisterin Niklaus nimmt an Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht teil.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 1
| TOP 11.4 | Ausbau vom Dachgeschoss und Ergänzung einer Dachgaube, Hausener Straße 21 in Üchtelhausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Umbau eines Wohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und Ergänzung einer Dachgaube in der Hausener Straße 21, Fl.Nr. 2623, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (WA) gem. § 5 BauNVO.
Da es sich bei dem Bauvorhaben um die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben, im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 Abs. 2 BayBO behandelt werden.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht notwendig, da keine zusätzliche Wohneinheit entsteht. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
| TOP 12 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 12.1 | Jahresabschluss-Sitzung am 17.12.2024 |
1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Jahresabschluss-Sitzung des Gemeinderates mit Abschlussessen am 17.12.2024 stattfindet. 3. Bürgermeisterin Niklaus regt an, das Sitzungsgeld der dieser letzten Sitzung zu spenden und auch die Kosten des Essens selbst zu übernehmen. Herr Sperber sieht die Kostenübernahme des Abschlussessens durch die Gemeinde als Geste und Wertschätzung für die Arbeit des Gemeinderates.
| TOP 12.2 | Fahrradunterstellplatz mit Lademöglichkeit am Rathaus |
1. Bürgermeister Grebner informiert auf Nachfrage von Herrn Langer, dass neben dem Eingangsbereich zum Rathaus ein überdachter Fahrradstellplatz mit e-Bike Lademöglichkeit entsteht.
| TOP 12.3 | Drückjagdtermin 30.12.2024 -Ebertshausen-Hesselbach-Madenhausen |
Herr Pfister teilt mit, dass am 30.12.2024 eine Drückjagd im Bereich Ebertshausen-Hesselbach-Madenhausen von 8:00 – 13:00 Uhr stattfindet.
| TOP 12.4 | Alpaka-Camping im Gemeindegebiet |
Frau Kuhn erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des geplanten Alpaka-Campings im Gemeindegebiet. 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass die Vorarbeiten erfolgt sind und die geplanten Plätze im Frühjahr zur Verfügung stehen.
| TOP 12.5 | Entfernen der gdl. Spielgeräte unterhalb des DJK Sportgeländes |
Herr Neugebauer teilt mit, dass sich wohl noch Spielgeräte am ursprünglich für den Waldkindergarten geplanten Standort unterhalt des DJK- Sportgeländes in Üchtelhausen befinden. Diese sollten nach Möglichkeit abgeholt werden.
| TOP 12.6 | Straßenbeleuchtung Blumenstraße |
Gemeinderat Neugebauer informiert über den teilweisen Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Blumenstraße. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass der Ausfall bereits an des Bayernwerk weitergegeben ist. Wie lange es dauert, bis die Anlagen repariert sind, ist nicht bekannt.
| TOP 12.7 | Parken in der Schulstraße in Üchtelhausen |
Herr Neugebauer stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Verkehrsleitung die Parksituation in der Schulstraße möglicherweise durch ein einseitiges Halteverbot verbessert werden kann. 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass bis Weihnachten mindestens ein Fahrstreifen der Schweinfurter Straße geöffnet sein soll, bestenfalls soll die gesamte Fahrbahn befahrbar sein.
| TOP 12.8 | Telefonkabel in der Schulstraße |
Herr Neugebauer erkundigt sich wann das Provisorium des Telefonkabels über die Schulstraße abgebaut wird. 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass bereits mit Vodafone Kontakt aufgenommen wurde und sich alles weitere in Klärung befindet.
| TOP 12.9 | Schulweg über die Forstwiese |
1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Schulkinder den Fußweg über den Zeller Berg aktuell nicht nutzen können. Die Nutzung des Weges über die Forstwiese ist uneingeschränkt möglich.
| TOP 12.10 | Staatsstraße 2280 |
Frau Memmel erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Straßensanierung bei Weipoltshausen. 1. Bürgermeister Grebner entgegnet, dass sich die Straße nicht in der Baulast der Gemeinde befindet und das Staatliche Bauamt eine umfassende Belagserneuerung in den nächsten Jahren plant.
In diesem Zug weist Frau Memmel darauf hin, dass die Einsicht in die Staatsstraße von Hesselbach kommend Richtung Schweinfurt wegen der angebrachten Beschilderung, der Leitplanke und des Bewuchses eingeschränkt ist.
1. Bürgermeister wird dies an das zuständige Staatliche Bauamt weitergeben.
| TOP 12.11 | Spielplatz Seestern |
Herr Sterzer erkundigt sich nach dem Baubeginn für den Spielplatz Ebertshausen. 1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Genauere Informationen erfolgen in einer der nächsten Sitzungen.