| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
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| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.08.2023 |
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 : Nein 0 Anwesend 10 Befangen 0
| TOP 2 | ISEK Üchtelhausen |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat im Juli 2021 das Planungsbüro Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg mit der Erarbeitung eines "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" - kurz ISEK - beauftragt.
Nach entsprechenden Voruntersuchungen fand am 21.06.2022 ein Bürgerworkshop im Pfarrheim Üchtelhausen mit anschließendem Dorfspaziergang statt. Der auf den Workshop und die Voruntersuchungen aufbauende Entwurf des ISEK war in der Zeit vom 23.01.2023 bis 24.02.2023 im Rathaus zur Einsicht ausgelegen, sowie im Internet zum Download bereitgestellt. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Erfreulich viele Bürger haben diese angebotenen Möglichkeiten genutzt und sich in den Planungsprozess eingebracht.
Für die weitere Planung und Begleitung des künftigen Entwicklungsprozesses über die Erstellung des ISEK hinaus wurde im März 2023 ein Lenkungsausschuss etabliert, der sich eingehend mit der vorgesehenen Maßnahmenplanung beschäftigte.
Als Abschluss der Bürgerbeteiligung fand am 19.07.2023 nochmals eine gut besuchte Informationsveranstaltung im Kirchberg 7 statt. Dabei stellte das Planungsbüro das Konzept nochmals vor und nahm letzte Anregungen mit, die in das nun zur Beschlussfassung vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für den Gemeindeteil Üchtelhausen eingearbeitet sind.
Alle im Verfahren eingegangen Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen sind in den ins Ratsinformationssystem eingestellten Abwägungsempfehlungen zusammengestellt. Zu beachten ist, dass das ISEK kein starrer Plan, sondern vielmehr ein prozessualer Leitfaden ist, der sowohl inhaltlich als auch strukturell an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen ist.
Das Planungsbüro Holl Wieden stellt in der Sitzung zunächst das fertige ISEK vor und erläutert anschließend im Einzelnen die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen.
| 1. | Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Abwägungsempfehlungen zu. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| 2. | Er nimmt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Gemeindeteil Üchtelhausen zur Kenntnis und beschließt, dieses als umfassenden Orientierungsrahmen für die wesentlichen Bereiche der Ortsentwicklung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB). |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja 10 : Nein 2 Anwesend 12 Befangen 0 |
Abstimmungsvermerke:
Frau Memmel und Frau Lisa-Marie Schmitt kamen während des Tagesordnungspunktes zur Sitzung.
Herr Grebner nimmt als 1. Bürgermeister, der alle Gemeindeteile gleichermaßen entwickeln möchte und lediglich aufgrund der Kosten und der Belastbarkeit der Verwaltung nur Stück für Stück vorgehen kann, die beiden Gegenstimmen zum Entwicklungskonzept des Gemeindeteiles Üchtelhausen, welches umfassend mit der Bevölkerung, einem Planungsausschuss und sämtlichen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und zudem in der Sitzung vom Planungsbüro erschöpfend vorgestellt wurde, mit mehr als nur großer Verwunderung zur Kenntnis.
| TOP 3 | Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen |
Die Verwaltung hat die letzten Wochen die Bedarfsplanung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für die Jahre 2023 bis 2026 erstellt. Dazu wurde eine Elternbefragung durchgeführt und die aktuellen Kinderzahlen zusammengestellt. Gleichzeitig hat der Landkreis die Werte für die Grundschulbetreuung aufgrund einer Onlinebefragung ermittelt. Auch diese Befragung ist in die Planung eingeflossen. Der Bedarfsplan ist ins Ratsinformationssystem eingestellt ist.
Auffällig war die beachtliche Zunahme der Kinder in allen Jahrgängen von 0 – 10 Jahren. In der letzten Planung für die Jahre von 2020 – 2023 haben wir noch 36 Kinder pro Jahrgang zu Grunde gelegt. Dies entspricht auch in etwa den registrierten Geburten. Die durchschnittliche Kinderzahl beläuft sich nun auf 43 pro Jahrgang. Dies lässt auf einen Zuzug von jungen Familien schließen, der so bisher unbekannt war.
Die Planung zeigt einen aktuellen Ausbaubedarf bei Kinderkrippen, während für Regelkinder gut ausreichend Plätze vorhanden sind. Im Hortbereich hatten wir bislang Möglichkeiten vorgesehen, um auch eine stärkere Inanspruchnahme der Kinderbetreuung sicher stellen zu können. Aufgrund der steigenden Kinderzahl, die auch die Schule betrifft, werden künftig sicherlich zusätzliche Klassenzimmer benötigt, die dann nicht mehr zur Ausweitung der Kinderbetreuung zur Verfügung stünden. Hier Lösungen zu finden, wird in Zukunft eine Aufgabe werden.
Aktuell ist die Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfs für die in Planung befindliche Kita in Ebertshausen notwendig, um die Fördervoraussetzung für deren Neubau zu schaffen. Für Hesselbach sind die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass dies schon erfolgen kann. Hier und bei den übrigen Kindertagesstätten werden die bisherigen Werte zu Grunde gelegt.
Soweit der Gemeinderat mit der Planung einverstanden ist, werden wir diese dem Kreisjugendamt und den Kindergartenträgern zur Kenntnis und gegebenenfalls zur Stellungnahme vorlegen. Über Änderungswünsche würden wir den Gemeinderat informieren.
Es werden folgende Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt:
| 1. | für den Kindergartenträger St. Margarethenverein Ebertshausen insgesamt 37 Plätze, davon 12 Krippenplätze, |
| 2. | für den Kindergarten St. Josef Hesselbach insgesamt 70 Plätze, |
| 3. | für den Kindergarten St. Jakobus Üchtelhausen insgesamt 68 Plätze, davon 12 Krippenplätze, |
| 4. | für den Evang. Kindergarten Zell insgesamt 40 Plätze, davon 12 Krippenplätze, |
| 5. | für den Waldkindergarten des BRK insgesamt 22 Plätze. |
| 6. | Daneben werden für den Hort 60 Betreuungsplätze für Schulkinder anerkannt. |
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 : Nein 3 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 4 | Waldkindergarten |
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.07.2022 wurde dem Träger des Waldkindergartens die Übernahme eines Defizits für unbelegte Plätze unter einer Belegungszahl von 19 bewilligt. Das Defizit ist je nicht besetzten Platz auf 5.880,00 €/Jahr gedeckelt. Der Defizitausgleich ist auf die Zeit bis 31.08.2025 begrenzt.
Herr Lindörfer, Geschäftsführer des Trägers des Waldkindergartens, fragte in einem Gespräch mit der Verwaltung nach, ob die Befristung um ein Jahr verlängert werden kann. Hintergrund ist, dass der Waldkindergarten noch nicht in dem Maß angenommen wird, wie es zu erwarten gewesen wäre. Gegenwärtig besuchen sieben Kinder die Einrichtung. Er versucht durch Werbung für den Waldkindergarten, weitere interessierte Eltern zu gewinnen.
Die Befragung im Rahmen der Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG zeigte seitens der Elternschaft grundsätzliches Interesse an der Einrichtung und einer Trägerschaft eines nichtkirchlichen Trägers. Deshalb wird der Waldkindergarten des BRK als sinnvolles Angebot für Üchtelhausen angesehen.
Nach Rücksprache mit der Frau Simon-Mathes, Kindergartenfachaufsicht, Landratsamt Schweinfurt, ist die Landkindergarten-Regelung hier nicht anwendbar, weil es bereits einen Kindergarten im Ort gibt.
Die Entscheidung für die Verlängerung der Vereinbarung ist Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Einrichtung, weil ein Personalwechsel ansteht und geeignetes Personal nur mit einer Zukunftsperspektive gewonnen werden kann.
Da in der Gemeinde in erster Linie ein ungedeckter Bedarf im U3-Bereich besteht, soll eine Aufnahme von Kindern ab dem Alter von 2,5 Jahren geprüft werden. Insgesamt trägt der Bestand der Einrichtung mit dazu bei, dass in der Gemeinde der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gewährleistet werden kann. Auch bei der Schulkindbetreuung könnte der Waldkindergarten in Zukunft eine ergänzende Rolle einnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb die Verlängerung der Defizitvereinbarung empfohlen.
Herr Neugebauer regt an, dass sich alle Kindergärten demnächst in einer Ausgabe des Gemeindeblatts vorstellen.
Der Gemeinderat stimmt der gewünschten Verlängerung der Defizitvereinbarung um ein Jahr zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8 : Nein 4 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 5 | Spielplatznetzwerk Seestern - Ebertshausen |
Die Erstellung eines Spielplatznetzwerks rund um den Ellertshäuser See ist ein Projekt aus dem Dorferneuerungsverfahren Seestern. Auch in Ebertshausen als Teil des Seesterns ist die Erneuerung eines Spielplatzes vorgesehen, für den seit Jahren ein Ansatz im Haushaltsplan veranschlagt ist. Inzwischen sind die Planungen soweit abgeschlossen, dass das Projekt als eines der letzten im Dorferneuerungsverfahren umgesetzt werden soll.
Die Teilnehmergemeinschaft Seestern hat der Gemeinde eine Vereinbarung zur Realisierung des Spielplatzes in Ebertshausen vorgelegt. Die Gemeinde soll in der Umsetzung als Maßnahmeträger fungieren. Die Gesamtkosten sind auf 144.590 € veranschlagt. Die Teilnehmergemeinschaft würde sich mit 50 % (maximal 72.300 €) an der Maßnahme beteiligen. Der Verwendungsnachweis wäre bis spätestens 01.06.2025 vorzulegen. Bis dahin muss die Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet sein.
Bis zu 90 % des Kostenanteils des Maßnahmeträgers können in Form freiwilliger Arbeits- und Sachleistungen, einschließlich Sachspenden erbracht werden. Regiearbeiten durch den gemeindlichen Bauhof sind jedoch nicht zugelassen.
Die abzuschließende Vereinbarung samt der umzusetzenden Planung ist ins Ratsinformationssystem eingestellt. Im dort beigefügten Konzeptpapier ist auch ein Wegekonzept angesprochen, das Verbindungswege zwischen den Spielplätzen des Netzwerks vorsieht. Diese Wege werden durch die Teilnehmergemeinschaft nicht mehr erstellt. Dies bleibt den beteiligten Gemeinden überlassen.
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Seestern zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 6 | Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Gemeindewaldes |
Der Freistaat Bayern hält weiterhin an der staatlichen Betriebsleitung und Betriebsausführung für den Kommunalwald fest. Bei der Zahlungsabwicklung wird es aber einige Änderungen geben. Die bisherige Regelung, dass das Beförsterungsentgelt im Voraus mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen (z. B. freier Naturgenuss, Erholungsfunktion des Kommunalwaldes,..) verrechnet wurde, wird in Zukunft nicht mehr angewendet. Die Kosten dafür belaufen sich aktuell auf rund 10.500,00 €. Künftig wird daher das volle Beförsterungsentgelt der Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich nach einer aktuellen Berechnung auf jährlich rund 21.550,00 € brutto und werden dynamisch angepasst. Für die Gemeinwohlleistungen wird künftig auf Antrag ein Mehrbelastungsausgleich gewährt, voraussichtlich 9.305,00 €.
Für die Gemeinde bedeutet diese Neuausrichtung einen jährlichen finanziellen Mehraufwand von zunächst rund 2.000,00 €.
Aufgrund der künftigen Entgelterhöhung steht der Gemeinde das Recht zu, innerhalb von 3 Monaten ab Zugang des Informationsschreibens den bisherigen Vertrag zu kündigen und künftig die Betriebsleitung und Betriebsausführung anders zu organisieren.
Sollte das Kündigungsrecht ausgeübt werden, ist davon auszugehen, dass eine spätere Rückkehr in die stattliche Beförsterung nicht mehr möglich ist.
Die Gemeinde hält weiterhin an der bewährten staatlichen Betriebsleitung und –ausführung im Gemeindewald fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 7 | Bestellung einer stellvertretenden Kassenleiterin |
Mit Beschluss vom 20.06.2017 TOP 10 wurde Frau Birgit Kornblum zur stellvertretenden Kassenleiterin bestellt.
Zum 01.11.2023 werden interne Wechsel in der Sachbearbeitung vollzogen. Frau Silke Heß wird die Aufgaben des Steueramtes, welche derzeit von Frau Birgit Kornblum ausgeübt werden, übernehmen und räumlich in das Büro der Kasse wechseln.
Aufgrund der räumlichen und inhaltlichen Nähe soll sie daher anstelle von Frau Kornblum die Stellvertretung der Kassenleitung übernehmen.
Frau Silke Heß wird ab dem 01.11.2023 zu stellvertretenden Kassenleitung bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 8 | Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" |
Bereits mehrfach erhielt die Gemeinde Anträge oder Anfragen für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h für diverse Straßen in der Gemeinde, sei es direkt von Bürgern, in Bürgerversammlungen oder auch aus dem Gemeinderat. In der Regel gestaltet sich die Anordnung jedoch als schwierig, da die rechtlichen Rahmenbedingungen enge Anforderungen, insbesondere betreffend den Hauptdurchfahrtsstraßen, stellen. Häufig handelt es sich dabei außerdem um Kreisstraßen, die grundsätzlich außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde stehen.
Der 1. Bürgermeister stellt daher zur Diskussion, dass die Gemeinde Üchtelhausen der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitritt, der sich bundesweit mittlerweile über 900 Städte, Gemeinden und Landkreise angeschlossen haben – darunter auch mehrere Gemeinden im Landkreis Schweinfurt.
Ziel der Initiative ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Anordnung von Tempolimits. Das Positionspapier der Initiative ist in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Die Gemeinde Üchtelhausen tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ bei.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 9 | Mitteilungen, Anfragen |
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| TOP 9.1 | Radweg Goldene Nuss |
Mit dem Bau des Radwegs an der Goldenen Nuss wurde begonnen. In acht Wochen soll der Bau abgeschlossen sein.
| TOP 9.2 | Personal in der Gemeinde |
Zum 1. September hat Frau Sophia Wahl ihre Ausbildung als Beamtenanwärterin bei der Gemeinde begonnen. Herr Kilian Lesin und Frau Judith Göbel haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sind in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen worden.